Ausgabe 
5.9.1857
 
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für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 30 fr., für Auswärtige, incL Postaufschlags, l A. 53 fr. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Ervedition lCanzleiberg Lit. B. Nr. 1). Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.

JV1 71. Samstag den 3. September 1837.

Amtlicher Theil.

Polizeiliche Dekanntmachung.

G e f u n d e n e Gegenstände.

Mehrere Schlüssel, ein Regenschirm, drei Taschenmesser und ein Fevermesser, ein gehäkeltes Krägelchen, ein

weißes Taschentuch, gez. A. K., eine Brache von Elfenbein, zwei Geldtäschchen, ein blecherner Wassereimer, eine

Brille mit silbernem Gestell, ein Ohrglöckchen, ein weißes Tuch, gez. N., eine - graue und eine schwarze Kappe und ein

großer eiserner Wagenring. Die Eigenthümer wollen sich zur Empfangnahme auf vem Polizeibüreau melden.

Gießen, am 4. September 1857. Der Großherzogliche Polizei-Commissär für die Provinzial-Hauptstadt Gießen.

L. Nover.

B e ka n it t m a m u u g,

die gesetzlichen Forderungen an Studirende aus dem Sommer-Semester 1857 betreffend.

Die in diesem Sommer entstandenen gesetzlichen Forderungen an Stuvirenve müssen bis zum 19. d. Mts. mittelst specisicirter Rechnungen zur Anzeige gebracht und längstens bis zum 7. November d. I. geltend gemacht werden, widrigenfalls dieselben den ihnen durch Art. 136 der Statuten zugewiesenen Vorzug verlieren.

Gießen, am 2. September 1857. Großherzogliches Universitäts - Gericht.

Haberkorn. (2022)

Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.

CdictaUadung.

Betreffend : Verschwenderischer Lebenswandel des Johannes Peter HL von Annerod.

2015) Durch Verfügung Großherzog­lichen Hofgerichts vom 26. d. Mts. ist Johannes Peter III. von Annerod wegen Verschwendung unter Guratel gestellt worden. Es wird dieses mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Rechtsgeschäfte mit demselben bei Meidung ver Nichtigkeit nicht abge­schlossen werden können. Zugleich werden sämmtliche Gläubiger desselben aufgefordert, bei Meidung der Nichtberücksichtigung ihre Forderungen binnen 4 Wochen dahier zur Anzeige zu bringen.

Gießen, den 29. August 1857.

Großerzogliches Landgericht Gießen. Ploch.

Besondere Bekanntmachungen.

2012) Der Pfandschein Nr. 37017 ist angeblich verloren worden. Ansprüche darauf

sind binnen 14 Tagen dahier geltend zu machen, widrigenfalls dem Verpfänder das Pfand abgegeben werden soll.

Gießen, den 4. September 1857.

Die Pfandhausverwaltung. Bieler. Pfeil.

Aufforderung uu die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt.

1813) Die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt, deren Pfänder in den Mona­ten Januar, Februar, März, April, Mai und Juni 1857 verfallen sind, wer­den aufgefordert, in dem Zeitraum vom 10. August bis zum 12. September d. I. dieselben einzulösen oder zu prolongiren, als sonst deren Versteigerung am 19. Octo­ber d. I. stattfindet.

Nach fruchtlosem Ablauf obigen Zeitraums kann weder Einlösung, Prolongation noch Umschreibung vorgenommen werden. Die Säumigen haben cs sich daher selbst beizu­messen, wenn sie ihre Pfänder erst im Ver­

steigerungs-Termin gegen baare Zahlung einlösen können.

Die Pfänder aus wollenen Stoffen müssen i unbedingt eingelöst werden.

Die Herren Bürgermeister des Kreisamts­bezirks werden ersucht, Vorstehendes in ihren Gemeinden baldigst bekannt machen zu lassen.

Gießen, den 6. August 1857.

Die Pfandhausverwaltung.

Bieler. Pfeil.

1990) Heinrich Stingel von Stau­fenberg beabsichtigt eine Reise nach Nord­amerika zu unternehmen und werden daher alle Diejenigen, welche Forderungen an den­selben zu machen haben, hiermit aufgefor­dert, dieselben innerhalb 10 Tagen bei hiesiger Bürgermeisterei geltend zu machen, widrigenfalls nach Ablauf dieser Frist die nöthige Rcise-Erlaubniß ertheilt werden wird.

Staufenberg, den 31. August 1857. Großherzogliche Bürgermeisterei Staufenberg.

Fischer.