Ausgabe 
5.8.1857
 
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Ausschreiben Großherzoglichen Kreisamts Gießen.

Friedrich Watz von Niederwetz bei Wetzlar ist eines an seinem seitherigen Dienstherr», Carl Leinweber von Steinbach, begangenen Diebstahls dringend verdächtig. Falls sich derselbe auf diesseitigem Gebiet betreten lassen sollte, ist derselbe zu verhaften und anher vorzuführen. Gießen, am 31. Juli 1857.

Gießen, den 2. August 1857.

Betreffend: Die Revision des Steuerkatasters.

Das

Großlikrjogliche Steuer-Lommissariat Gießen

an

die Großherzoglichen Bürgermeistereien dieses Stener-Lommistariats.

Zur Vergleichung der Normalsteuercapitalien des Ackerlandes mit dem mittleren Kaufwerth desselben ist die Eruirung des durch, schnittlichen Kaufwerthes eines Normalmorgens der verschiedenen Klassen des Ackerfeldes erforderlich. Sie wollen deßhalb die mittleren Kaufwerthe aus den in der letzten Zeit vorgekommenen Verkäufen, wobei indessen nicht weiter als bis zum Jahr 1840 zurückge­gangen werden soll, erforschen, oder mit Zuziehung der Ortsgerichte abschätzen. Eine Zusammenstellung von Verkäufen von den ver­schiedenen Klaffen des Ackerlandes Ihrer resp. Gemarkungen, mit Angabe der Größe und des Kaufpreises der verkauften Grund- stücke genügt ebenfalls, indem alsdann von unserer Seite die Reduktion auf einen Normalmorgen vollzogen wird.

Sie wollen diese Notizen alsbald an das Großherzogliche Steuer-Commissariat gelangen lassen.

Hirsch.

Bekttnntmaehung

der Preisvertheilungen in der Provinz Oberhessen im Jahre 1857.

Die Preisvertheilungen des landwirthschaftlichen Vereins von Oberheffen werden in diesem Jahre stattstnden:

1) in Battenfeld, Montag den 17. August,

2) in Ulrichstein, Mittwoch den 19. August und

3) in Butzbach, Freitag den 21. August.

Die zur Beförderung der Viehzucht ausgesetzte Summe wird auf diesen Stationen verwendet:

a) zu Preisen von etwa 815 fl. für die besten Zuchtbullen von Gemeinden oder solchen Privaten, welche sie nicht zur ausschließlichen Zucht benutzen;

b) zu Preisen von 510 fl. für die besten jungen Bullen, mindestens 1 Jahr alt und seit ein viertel Jahr Eigenthum des Besitzers;

c) zu Preisen von 512 fl. für selbsterzogene Rinder von 23 Jahren, die entweder sichtbar trächtig sind, oder kürzlich das erstemal gekalbt haben; für die schönste Kalbin ist zugleich eine Preisglocke bestimmt;

d) für ausgezeichnete Schafböcke zu Preisen von 46 fl.

Von den Preisen unter ac sollen in den Gegenden, in'welchen die Vogelsberger oder eine andere Landrace vorzugsweise gezüchtet wird, wenigstens drei Viertheile auf diese Race verwendet werden.

Bezüglich der Prämirung der Schafböcke wird Folgendes bemerkt:

Es sollen bei zur Zucht verwendeten Schafböcken die Preisbewerber von den betreffenden Bürgermeistern ausgestellte Zeugnisse über das Gewicht der Wolle beibringen. Auch wird bei der Preisbewerbung darauf Rücksicht genommen werden, ob der Bock rein von der Schafräude ist, oder ob er zu dem s. g. Schmeervieh gehört, und unter sonst gleichen Umständen sollen Böcke, die rein erhalten sind, vorzugsweise berücksichtigt werben.

Eigenthümer von preiswürdigem Vieh, denen wegen starker Concurrenz keine Preise zuerkannt werden können, wird auf Ver­langen, wenn sie zwei Stunden oder weiter bergekommen sind, als Wegentschädigung für Bullen und Rinder 12 fr. und für Schaf­böcke 6 fr. für jede Stunde der Entfernung zugesicherr.

Die sonstigen Bestimmungen sind:

Die Musterung beginnt jedesmal um 8 Uhr Morgens und es haben die Preisbewerbcr Bescheinigungen ihres Bürgermeisters (auf stempelfreiem Papier) beizubringen, worin bezüglich der Zuchtbullen bemerkt ist, baß sie auch wirklich zur Zucht verwenbet werben und sich hierbei brauchbar erweisen, daß sie nicht mit weiblichen Thieren zur Weibe getrieben werben, baß deren Unterhaltung nicht mehr an den Wenigstnehmenben verpachtet ist, oder gar durch Reihumhaltcn geschiehtin Bezug auf junge Bullen, baß sie seit V4 Jahr dem Besitzer eigenthümlich gehören, in Bezug auf die Rinber aber, daß sie der Eigenthümer aus seinem Vieh nachgezogen hat.

Wer die Bedingung bezüglich des Beibringens dieser Bescheinigungen nicht erfüllt, kann zur Preisbewerbung nicht zugelassen werden. Die Preisbewerbung an den Stationen ist an keine Kreis - oder Bezirksabtheilung gebunden.

er

3) Für die Station Butzbach: Hr. Oeconom Hoffmann in Hof-Gill, Vicepräsident Dr. Gros in Colnhausen, Bürgermeister Keil in Melbach.

die Vereinsmitglieder und alle Freunde der

Indem der Unterzeichnete Vorstebendes zur öffentlichen Kenntniß bringt, ladet Landwirthschast zur Theilnahme an den Preisvertheilungen ein.

Wesentlich könnte das Interesse an denselben erhöht werden, wenn, unabhängig von der Preisvertheüung, schönes Vieh und interessante Gegenstände der landwirthschaftlichen Industrie dem größeren Publikum zur Ansicht ausgestellt würden.

2) Für die Station Ulrichstein: Hr. Bürgermeister Möll in Laubach, Oeconom Peters in Rülfenrob, Oeconom Keudel in Liederbach.

Als Experten sind bestimmt:

1) Für die Station Battenfeld: Hr. Oeconom Schwan in Elmshausen, Posthalter Stapp in Biedenkopf, Oeconom Wolf in Höringhausen.

Laubach, den 18. Juli 1857.

Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins von Obcrhessen: Otto, Graf zu Solms-Laubach.