Ausgabe 
3.6.1857
 
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AnztigtMl

für bie

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. - Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 kr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags, 1 st. 53 kr. Auswärts abonnirt man stch bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. 9it. 1). Einriüstungsgebnhr für die gespaltene Zelte oder deren Raum 2 kr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 kr. Annoncen in Täbellenfonn werden doppelt berechnet.

Jl'o Mittwoch den 3. Juni 6Sr>7.

Poli) eitaren

für den Kreis Gießen, und zwar:

1. für die Provirrzialhanptstadt Gießen:

Fleischtare.

per Pfund

Ochsenfleisch ,/

Kuhfleisch ,/

Rindfleisch.......

Kalbfleisch ...........

Schweinefleisch.........

Hammelfleisch . . .

Leberwurst

Bratwurst

Schwartenmagen

Blutwurst ,,

geräucherter Sveck

Schinken ,,

Dörrfleisch

kr. 16 13 12

7

16

13

16 20

24 18 32

24 22

per Pfund

Rindssett u

Niercnfett ......... »

Schweineschmalz.

desgleichen ausgelassenes

Brodtare.

Pfund

2( ordinäres s '/, Gerste- und I b b b -

4\ Brod aus | % Korn-Mehl \ ee|tel)enC . .

2 ( gemischtes s Waizen- und ( beftebcnte

4l Brod aus ) % Korn - Mehl l "esteyend

Loth Quint.

4 3 Wasserweck

3 3 Milchbrod . . . .

2. Für die andern Städte und Orte des Kreises

ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.

kr. 20 24 28 28

kr.

65

131

75

15j

1

1

Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als l1/, Pfund Zugabe bcffndlich sein.

Amtlicher T h e i l.

Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts Gießen.

Am 20. Mai l. I. wurde in der Horloff zwischen Echzell und den Schwalheimer Hosen die Leiche eines neugeborenen Kindes weiblichen Geschlechts ausgefunden. Dasselbe scheint sogleich nach der Geburt ausgesetzt worden zu sein, da es von jeglicher Klei­dung entblößt war und sich noch die Nabelschnur an demselben vorsand. Dem Ansehen nach hatte dasselbe schon 23 Wochen im Wasser gelegen.

Da bis jetzt jede Spur über dessen Herkunft mangelt, so werden sämmtliche Großherzogliche Bürgermeistereien dieses Kreises angewiesen, sachgemäße Nachforschungen anzustellen und das Resultat einzuberichten.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Edictalladungen.

Aufforderung.

1230) Rechtliche Ansprüche an den Nach­laß der dahier ledig verstorbenen Charlotte Ehcmannt sind binnen 4 Wochen bei unter­zeichnetem Gerichte anzumelven, indem sie

sonst bei weiterer Verfügung über denselben unberücksichtigt bleiben.

Gießen, den 7. Mai 1857.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Dr. v. Grolman, Stadtrichter. Stadtger.-Asseffor.

Oeffentliche Aufforderung.

1257) Nachdem der gesetzliche Erbe des am 15. d. Mts. dahier verstorbenen Groß­herzoglichen Generalmajors Grasen v. Lehr­bach bei Gericht erklärt hat, daß er die Erbschaft seines Vaters nur cum benef. legis et inventarii antreten wolle so