Ausgabe 
2.9.1857
 
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2010) In Sachen

ves Kaufmanns G. W. Dietz zu Gießen, Klägers,

gegen

Lugwig Schön zu Großenlinden, Beklagten, Bertragsvollzug und Ent­schädigung betreffend,

wird dem unbekannt wo abwesenden Be­klagten die nachfolgende von dem Anwälte des Klägers hier eingereichte Klage:

der Kläger als concessionirter Agent des Schiffsrheders I. H. Schröder & Comp. zu Bremen hat am 1. Mai l. I. mit dem Beklagten einen lieber« fahrts-Contract abgeschlossen, wonach er, Kläger, sich verpflichtete, den Be­klagten mit dem am 15. Mai abge- gangeneu Seeschiff über Bremen nach Australien zu befördern, wogegen der Beklagte dem Kläger das Versprechen ablegte, an Ueberfahrtsgeld 180 fl. zu bezahlen. Diesen Vertrag hat Be­klagter gebrochen, indem er mit einem anderen Agenten einen Ueberfahrts- Contract abgeschlossen hat und über Liverpool nach Australien abgereis't ist. ! Für diesen Fall hatte der Beklagte sich ' jedoch verbindlich gemacht, an den Klä­ger 2 Drittheile des bedungenen lieber« fahrtsgeldes zu bezahlen, also im Gan­zen 120fl.,worauf 1 Ost. abgeführt sind. :

Indem ich durch die Anlage 2. die

Abreise des Beklagten bescheinige, worin zugleich ein Vertragsbruch liegt, erhebe ich Klage und bitte:

ihn demnächst schuldig zu erken­nen, den abgeschlossenen Contract zu erfüllen und folgeweise an den Kläger 110 fl. mit Zinsen vom Tage der Klage an, sowie die Proceßkosten zu bezahlen;

2C.

unter der Auflage mitgetheilt, sich darauf innerhalb einer Frist von drei Mona­ten vom Tage der ersten Bekanntmachung dieser öffentlichen Ladung an gerechnet, ent­weder selbst oder durch einen Bevollmäch­tigten bei Meldung der Annahme des Ein­geständnisses des thatsächlichen Inhalts der Klage und des Ausschlusses mit Einreden zu erklären. Alle weitere Verfügungen wer­den nur durch den Anschlag an der Ge- richtsthüre eröffnet.

Gießen, den 17. August 1857.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Bott,

Stadtrichter. Stadtgerichts-Assessor.

Gläübiger-Aussorderung.

1866) Forderungen aller Art an den Nachlaß des verstorbenen Schlossermeisters Philipp Schneider dahier, welcher von dessen Wittwe unter der Rechtswohlthat des Inventars angetreten worden ist, sind bis

Donnerstag den 10. September l. I., Vormittags 10 Uhr, bei Vermeidung der Nichtberücksichtigung bei Verkeilung des Nachlasses, dahier anzu­melden.

Zugleich werden alle Gläubiger des ge­nannten Philipp Schneider auf den oben genannten Termin zur Verhandlung und zum Versuch eines Arrangements mit dem Beifügen eingeladen, daß die etwa Aus- bleibenden unter ihnen als den Beschlüssen der Mehrheit der Erschienenen beitretend an­gesehen werden.

Gießen, den 31. Juli 1857.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Hellmann, Stadtrichter. Stadtgcr.-Assessor.

Besondere Bekanntmachungen.

1990) Heinrich.Stingel von Stau­fenberg beabsichtigt eine Reise nach Nord­amerika zu unternehmen und werden daher alle Diejenigen, welche Forderungen an den­selben zu machen haben, hiermit aufgefor­dert, dieselben innerhalb 10 Tagen bei hiesiger Bürgermeisterei geltend zu machen, widrigenfalls nach Ablauf dieser Frist die nöthige Reise-Erlaubniß ertheilt werden wird.

Staufenberg, den 31. August 1857. Großherzogliche Bürgermeisterei Staufenberg.

Fischer.

aus Nidda:

in Engelrob:

4

Licher Straße:

Frankfurt a. M., den 27. August 1857.

b. zwischen Grünberg und dem Einschnitt in die Laubach- aus Grünberg 3% Uhr Morgens, zurück gegen 5 Uhr Morgens.

in Lindheim: 10% Uhr Vormittags,

in Niederwöllstadt: 6 Uhr 40 Min. Abends zum Anschluß an die um 7 Uhr 6 Min. nach Frankfurt und um 7 Uhr 34 Min. nach Gießen abgehenden Bahnzüge.

in Lindheim: 4% Uhr Nachmittags,

in Nidda:

1 Uhr Nachmittags,

in Nidda:

10 Uhr Vormittags,

aus Nidda: 2% Uhr Nachmittage,

aus Niederwöllstadt: täglich 8% Uhr Morgens im Anschluß an den aus Frankfurt um 6 Uhr 55 Min. Morgens abgehenden Eisenbahnzug, aus Engelrod: täglich 6 7, Uhr Morgens im Anschluß an den Lauterbach- Gießener Eilwagen,

4% Uhr Nachmittags, 8% Uhr Abends zum An­schluß an den Gießen- Lauterbacher Eilwagen;

' 1988) Vom 1. k. Mts. an werden außer den bisherigen Postverbindungen in der Provinz Oberheffen noch folgende neue

Courseinrichtungen unterhalten:

I. Personeupost zwischen Niederwöllstadt und Engelrod mit Influenz in Lindheim nach und von Büdingen,

General-Direction der Großherzoglich Hessischen Posten.

C. Müller. Schramm.

vdt. Anke! ein.

Selters 11%

Jnfluenzflost: von Lind heim nach Büdingen 10% Uhr Vormittags, Büdingen nach Lindheim 3% Nachmittags.

ii. Botenflosten, a. zwichen Ortenberg und Selters:

aus Ort en berg 11 Uhr Vormittags und 3% Uhr Nachmittags,

Versteigerungen.

1868) Donnerstag den 3. September l. I., Nachmittags 2 Uhr,

sollen auf dahiesigem Rathhause die der Frau Frech gehörenden Grundftücke auf 9 Jahre verpachtet werden, mit dem Be­merken, daß solche auch im Ganzen schon vor dem Versteigerungs-Termin in Pacht gegeben werden können, und belieben sich

Pachtliebhaber deshalb an den Unterzcich-

Flur Nr.

K'lTrr.

neten zu

Flur Nr

wenden

.Rlftr.

22/

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210

Acker in der Leppenei, ne­ben Ludw. Weller, Acker am halben Zehnten, neben Heinrich Becker,

8/Xo

462

Acker auf den Holzweg, neben Gottlieb Strauch,

24/

Z9 9

676

'7.-2

744

Wiese am Wolfsfort bei der kleinen Weide, neben Jacob Rinn,

24/ U /21SU,219

612

Acker hinter dem Stein­brunnen, neben Konrad Weivig,

Xi

238

Wiese daselbst, neben Lud­wig Herbert,

2 9/ U

ZI 31132

1050

Acker und Wiese in den Rö­dern, neben M. Kreiling,