2010) In Sachen
ves Kaufmanns G. W. Dietz zu Gießen, Klägers,
gegen
Lugwig Schön zu Großenlinden, Beklagten, Bertragsvollzug und Entschädigung betreffend,
wird dem unbekannt wo abwesenden Beklagten die nachfolgende von dem Anwälte des Klägers hier eingereichte Klage:
„der Kläger als concessionirter Agent des Schiffsrheders I. H. Schröder & Comp. zu Bremen hat am 1. Mai l. I. mit dem Beklagten einen lieber« fahrts-Contract abgeschlossen, wonach er, Kläger, sich verpflichtete, den Beklagten mit dem am 15. Mai abge- gangeneu Seeschiff über Bremen nach Australien zu befördern, wogegen der Beklagte dem Kläger das Versprechen ablegte, an Ueberfahrtsgeld 180 fl. zu bezahlen. Diesen Vertrag hat Beklagter gebrochen, indem er mit einem anderen Agenten einen Ueberfahrts- Contract abgeschlossen hat und über Liverpool nach Australien abgereis't ist. ! Für diesen Fall hatte der Beklagte sich ' jedoch verbindlich gemacht, an den Kläger 2 Drittheile des bedungenen lieber« fahrtsgeldes zu bezahlen, also im Ganzen 120fl.,worauf 1 Ost. abgeführt sind. :
Indem ich durch die Anlage 2. die ■
Abreise des Beklagten bescheinige, worin zugleich ein Vertragsbruch liegt, erhebe ich Klage und bitte:
ihn demnächst schuldig zu erkennen, den abgeschlossenen Contract zu erfüllen und folgeweise an den Kläger 110 fl. mit Zinsen vom Tage der Klage an, sowie die Proceßkosten zu bezahlen;
2C.
unter der Auflage mitgetheilt, sich darauf innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Tage der ersten Bekanntmachung dieser öffentlichen Ladung an gerechnet, entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten bei Meldung der Annahme des Eingeständnisses des thatsächlichen Inhalts der Klage und des Ausschlusses mit Einreden zu erklären. Alle weitere Verfügungen werden nur durch den Anschlag an der Ge- richtsthüre eröffnet.
Gießen, den 17. August 1857.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, Bott,
Stadtrichter. Stadtgerichts-Assessor.
Gläübiger-Aussorderung.
1866) Forderungen aller Art an den Nachlaß des verstorbenen Schlossermeisters Philipp Schneider dahier, welcher von dessen Wittwe unter der Rechtswohlthat des Inventars angetreten worden ist, sind bis
Donnerstag den 10. September l. I., Vormittags 10 Uhr, bei Vermeidung der Nichtberücksichtigung bei Verkeilung des Nachlasses, dahier anzumelden.
Zugleich werden alle Gläubiger des genannten Philipp Schneider auf den oben genannten Termin zur Verhandlung und zum Versuch eines Arrangements mit dem Beifügen eingeladen, daß die etwa Aus- bleibenden unter ihnen als den Beschlüssen der Mehrheit der Erschienenen beitretend angesehen werden.
Gießen, den 31. Juli 1857.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, Hellmann, Stadtrichter. Stadtgcr.-Assessor.
Besondere Bekanntmachungen.
1990) Heinrich.Stingel von Staufenberg beabsichtigt eine Reise nach Nordamerika zu unternehmen und werden daher alle Diejenigen, welche Forderungen an denselben zu machen haben, hiermit aufgefordert, dieselben innerhalb 10 Tagen bei hiesiger Bürgermeisterei geltend zu machen, widrigenfalls nach Ablauf dieser Frist die nöthige Reise-Erlaubniß ertheilt werden wird.
Staufenberg, den 31. August 1857. Großherzogliche Bürgermeisterei Staufenberg.
Fischer.
aus Nidda:
in Engelrob:
4
Licher Straße:
Frankfurt a. M., den 27. August 1857.
b. zwischen Grünberg und dem Einschnitt in die Laubach- aus Grünberg 3% Uhr Morgens, zurück gegen 5 Uhr Morgens.
in Lindheim: 10% Uhr Vormittags,
in Niederwöllstadt: 6 Uhr 40 Min. Abends zum Anschluß an die um 7 Uhr 6 Min. nach Frankfurt und um 7 Uhr 34 Min. nach Gießen abgehenden Bahnzüge.
in Lindheim: 4% Uhr Nachmittags,
in Nidda:
1 Uhr Nachmittags,
in Nidda:
10 Uhr Vormittags,
aus Nidda: 2% Uhr Nachmittage,
aus Niederwöllstadt: täglich 8% Uhr Morgens im Anschluß an den aus Frankfurt um 6 Uhr 55 Min. Morgens abgehenden Eisenbahnzug, aus Engelrod: täglich 6 7, Uhr Morgens im Anschluß an den Lauterbach- Gießener Eilwagen,
4% Uhr Nachmittags, 8% Uhr Abends zum Anschluß an den Gießen- Lauterbacher Eilwagen;
' 1988) Vom 1. k. Mts. an werden außer den bisherigen Postverbindungen in der Provinz Oberheffen noch folgende neue
Courseinrichtungen unterhalten:
I. Personeupost zwischen Niederwöllstadt und Engelrod mit Influenz in Lindheim nach und von Büdingen,
General-Direction der Großherzoglich Hessischen Posten.
C. Müller. Schramm.
vdt. Anke! ein.
Selters 11% „
Jnfluenzflost: von Lind heim nach Büdingen 10% Uhr Vormittags, „ Büdingen nach Lindheim 3% „ Nachmittags.
ii. Botenflosten, a. zwichen Ortenberg und Selters:
aus Ort en berg 11 Uhr Vormittags und 3% Uhr Nachmittags,
Versteigerungen.
1868) Donnerstag den 3. September l. I., Nachmittags 2 Uhr,
sollen auf dahiesigem Rathhause die der Frau Frech gehörenden Grundftücke auf 9 Jahre verpachtet werden, mit dem Bemerken, daß solche auch im Ganzen schon vor dem Versteigerungs-Termin in Pacht gegeben werden können, und belieben sich
Pachtliebhaber deshalb an den Unterzcich-
Flur Nr.
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neten zu
Flur Nr
wenden
□.Rlftr.
22/
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210
Acker in der Leppenei, neben Ludw. Weller, Acker am halben Zehnten, neben Heinrich Becker,
8/Xo
462
Acker auf den Holzweg, neben Gottlieb Strauch,
24/
Z9 9
676
'7.-2
744
Wiese am Wolfsfort bei der kleinen Weide, neben Jacob Rinn,
24/ U /21SU,219
612
Acker hinter dem Steinbrunnen, neben Konrad Weivig,
Xi
238
Wiese daselbst, neben Ludwig Herbert,
2 9/ U
ZI 31 ”132
1050
Acker und Wiese in den Rödern, neben M. Kreiling,


