für Die-
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittw»chs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 kr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags, 1 fl. 53 kr. — Auswärts abonnirt man stch bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition lCanzleiberg Lit. B. Nr. 1). — Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 kr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 kr. — Annoncen in Tabellenfvrni werden doppelt berechnet. jyo 61. Samstag den 1. August ISST.
Amtlicher T h e i l.
Zu Nr. K. G. 5623. Giessen, am 30. Inti 1857.
Betreffend: Die Revision der Maaße und Gewichte im Baubezirke Gießen.
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Groß herzogliche Kreissml Gießen
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises, soweit solche zu dem Bmüinirke Gießen gehören.
Der mit der Revision der Fruchtmaasze, Gewichte und Waagen beauftragte Kreisbauaufseher-Candidat Metro ist nunmehr hier eingetroffen. Sie werden aufgefordert, unverzüglich ein Verzeichnis^ der in Ihren Gemeinden anfäßigen Gewerbtreibenden, zu deren Geschäftsbetrieb Fruchtmaaße, Waagen und Gewichte erforderlich sind, an uns einzusenden.
In Verhinderung des Krcisraths:
Pietsch,
Regierungs - Assessor.
B e k a n ii t m a ch u n g.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß zum Aus- und Ankleiden der männlichen Leichen der Schremer- meister Georg Karl Haubach dahier bestellt worden ist und daß weibliche Personen zum Aus- und Ankleiden männlicher Leichen nicht mehr verwendet werden dürfen.
Gießen, den 30. Juli 1857. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
In Verhinderung des Kreisraths:
Pietsch,
Regierungs-Assessor. ___________________________
Polizeiliche Bekanntmachung.
Gefundene Gegenstände.
Drei Gebund Körn, — ein weißes gesticktes Taschentuch — ein buntes Taschentuch — ein Fäßchen mit Oel und eine Pfluqschaar Die Eigenthümer können diese Gegenstände auf dem Polizeibürcau in Empfang nehmen. Das Fäßchen mit Oel und die Pflugschaar gehören wahrscheinlich einem Landmann aus der Umgegenv, weßhalb man die Großherzoglichen Bürgermeistereien der Umgegend hierauf aufmerksam macht. ,
Gieffen am 31 Juli 1857. Der Großherzogliche Polizei-Commiffar für die Provinz,al-Hauptstadt Gießen.
® ' L. Nover.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
1778) Die Gießener Jahrmärkte.
Wir setzen das Publikum davon in Kenntniß, daß in Folge höherer Entscheidung die Gießener Jahrmärkte vor wie nach abgehalten werden, und ersuchen die Großherzoglichen Bürgermeistereien, dieser Bekanntmachung die
möglichste Verbreitung zu geben. Gießen, den 31. Juli 1857.
Großhcrzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.


