AnMgeblsll

für die

Sta-t und -en Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 fr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags, 1 fl. 53 fr. Auswärts abonnirt man fich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.) Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.

JJo 46. Samstag den 7. Juni 1S56.

Amtlicher T h e i l.

Zu Ur. K. G. 4848. Gießen am 6. Juni 1856.

Betreffend: In Untersuchungssachen wegen Diebstahls z. N. des Friedrich Zoll zu Ortenberg.

Das

Groffheriogliche K r e i s s m t Gießen

an

die Grosthcrzoglichcn Bürgermeistereien des Kreises.

In der Nacht vom 1. auf den 2. d. Mts. wurde zu Ortenberg eine frischmelkende dunkelrotho Kuh gestohlen. Dieselbe hat einen schwärzlichen Kopf, schwarze Nase und schwarzen Schwanz, sowie schöne aufrechtstchende Hörner, in welche die Buchstaben 0. V. K. eingebrannt sind.

Sie werden die geeigneten Nachsorschungen anstellen und etwaige Judicien umgehend anher anzeigen.

K ü ch l e r.

Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.

Edictalladungcn.

1243) Friedrich Ebel, gebürtig von Gießen, zuletzt Student in Heidelberg, ist vor Kurzem in Frankfurt a. M. gestorben. Behufs Feststellung seines Nachlasses werden Diejenigen, welche Forderungen unv An­sprüche an denselben zu bilden haben, aufge- fordert, diese sogewiß im Termin

Montag den 7. Juli d. I., Vormittags 11 Uhr, bei dahiesigem Gericht anzumelden und zu begründen, als sie sonst bei Aufstellung des Inventars nicht berücksichtigt werden, von der Nachlaßmasse keine Befriedigung zu er­warten haben.

Gießen den 29. Mai 1856.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, v. Rots mann, Stadtrichter. Stavtger.-Assessor.

Oeffentliche Aufforderung.

1062) Die nachbenannten Besitzer von Immobilien, in den bei den Namen ange­gebenen Gemarkungen gelegen und hierunter naher bezeichnet, wollen diese Immobilien auf Andere übertragen, können jedoch ihr Eigenthum nicht urkundlich Nachweisen. Es

werden deshalb alle diejenigen, welche Eigen- thumsansprüche an solche machen zu können glauben, hiermit aufgeforvert, dieselben um so gewisser binnen 4 Wochen dahier geltend zu machen, als sonst das Eigenthum der Besitzer fraglicher Grundstücke anerkannt und die zum Eintrag in Vas Mutations-Ver- zeichniß erforderliche Bescheinigung für die neuen Erwerber ertheilt werden wird:

1) Ludwig Gorr Kinder zu Heuchelheim, XX1V/2, Gemarkung Rodheim.

2) Ludwig Birk Wittwe zu Naunheim, 1/261, 111/270, 111/593, 1V/284, XI11/46, XV1/263, Gemarkung Naunheim.

3) Gemeinde Erda: X/45, X/46, X/47, X/48, X/49, X/50, X/51, X/52, X/53, X/54, X/55, X/56, X/58, X/59, X/60, X/61, X/62, X/63, X/64, X/65, X/66, X/67, X/68, X/69, X/70, Gemarkung Frankenbach.

4) Gemeinde Frankenbach : X/57, X/71, X/72, X/73, X/74, X/7.5, X/76, X/77, X/78, X/79, X/80, Ml7, Gemarkung Frankenbach.

5) Joh. Georg Dönges Wittwe zu Groß­erda, X/40, Gemarkung Frankenbach.

6) Jacob Brück zu Erda, X/40, Ge­markung Frankenbach.

7) Johannes Brück VIII. zu Erda, X/43, Gemarkung Frankenbach.

8) Matthäus Schmidt zu Erda, X/59, Gemarkung Frankenbach.

9) Conrad Ruppert zu Fellingshausen: a) in der Gemarkung Fellingshausen: 1/900, XI/291,

b) in der Gemarkung Crumbach: IV/70, 1V/39, V/98, V/218, V/404, V/443, V/482a, V/2, V/99, VI/381a, V1II/363, V1II/403, VI1I/467, VIII/526, IV/71, V/217a, VIII/362.

10) Johannes Wagner III. zu Naunheim, IV/584, Gemarkung Naunheim.

11) Heinrich Götz zu Naunheim, IV/320, 1V/321, dem Friedrich Birk daselbst zuge­schrieben , Gemarkung Naunheim.

12) Johannes Rinn VI., Chr. Sohn zu Heuchelheim, 1/512.513, 11/400, 11/306, Xll/72, XVI/559, Gemarkung Heuchelheim.

Gießen den 4. Mai 1856.

Großherzoglicbes Stadtgericht Gießen. __________________M u h l.______________

Oeffentliche Aufforderung.

797) Georg Schlag von Großen- linden, welcher vor mehreren Jahren mit dem Entschlüsse, sich nach Amerika zu bege-