Aiizeigeblatl

für die

&tabt und -en Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mi al: Mittwochs unt> SamstagS. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 fr., für Auswärtige, inet Postaufschlags, 1 fl. 53 fr. Auswärts abvnnirt nian sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erveditio» (Canzieiberg Lit. B. Nr. 1.) Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. Annoncen in Tabellenfonn werden doppelt berechnet.

JV o 2.

Samstag den 5. Januar

1S56.

per Pfund

per Pfund

Brodta x e.

Pfund

fr.

3

2. Für die cirrdern

Städte und Orte des Kroises

dicselben Taxen, jedoch der Laib Brod um einen Heller billiger und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.

1

1

fr. 20 24 28 28

Q mntlkär Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Berhältniß nicht mehr als 1 */, Pfund Zugabe

Rindssctt

Nierenfett

Schweineschmalz. . . desgleichen ausgelassenes

ordinäres s Brod aus j gemischtes l Brod aus s Quint.

' 3

1/ / 3

2 Wasserweck . .

2 Milchbrod . .

Ochsenfleisch . .

Kuhfleisch . . .

Rindflelsch . .

Kalbfleisch . .

Schweinefleisch .

Hammelfleisch

Leberwurst . .

Bratwurst . .

Schwartenmagen

Blutwurst . . .

geräucherter Speck

Schinken . . .

Dörrfleisch . .

A n ni e r f n n g :-öri einer befindlich sein.

f ü r d e n

1. für Fleischta r e.

2(

2/ 41 Loth 4 3

fr.

15 12

11

9 101 12 18 22 24 18 32 24 22

Polizeilaren

Kreis Gießen, und zwar: die Prvvinzialhauptftudt Gießen:

18

101

20 J

Gerste- und - ,

Korn-Mehl 1 bestehend Waizcn- und .

Korn . Mehl ! bestehend

Zu Nr. K. G. 6. Gießen am 2. Januar 1856.

Betreffend : Die Lnngenfäiile unter dem Rindvieh zu KiichgvnS

Das G r o ß h e r z o g l t ch e K r e i s am t Gießen

an

die Großsterzogltchen Bürgermeistereien.

Nach einer Benachrichtigung des Großherzoglichen Kreisamts Friedberg ist in der Gemeinde Kirchgöns die Lungenfäule unter dem Rindvieh ausgebrochen.

Sie wollen dies in Ihren Gemeinden alsbald zur öffentlichen Kenntniß bringen und vor dem Anlauf von Rindvieh aus der gedachten Gemeinde verwarnen. Hierbei mache ich Sie darauf aufmerksam, daß etwa zum Verlause zugeführt werdendes Rindvieh aus der nahen Umgegend des gedachten Ortes mit Gesunvheitsscheinen zu versehen ist. Vergl. Küchler's Handbuch §. 976 pos. 2. K ü ch l c r.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Den Bezug von Viehsalz.

22) Hiesige Landwirthc und Viehbcsitzer, welche für das Jahr 1856 Dung- und Viehfalz beziehen wollen, haben ihren Bedarf im Laufe des Monats Januar hier anzugeben, damit derselbe zeitig genug disponibel gestellt werden kann.

Gießen den 3. Januar 1856. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

D. Ebel.