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B.Ittenberg, in MrgS. 8 Uhr .er Marburg, Mittags 2 Uhr Frohnhausen
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Mittelpreis vom Malter.
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Erscheint wöchentlich zwei Mall Mittwoch und Samstag. — Preis »es 'Jahrgangs für Einheimische I st. 30 kr., für Auswärtige iool. Postausschlags 1 ff, 63 fr. — Auswärts abonnirt man lich bei allen Postämtern. In Kiesten bei der Erchedition (Cauzleibcrg Lil. B. >)lr. 1.) — Emrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 kr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gehaltene Zeile 3 fr. — Annoncen in Tabellcuform werden doppelt berechnet.
Giuladurrg zum Abouttement
auf das
Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen.
Mit dem 1. Juli beginnt ein neues halbjähriges Abonnement auf das
Anzeigeblatt für d i e Stadt und den Arris Gießen.
Dasselbe erscheint auch in diesem halben Jahre, wie seither, wöchentlich zweimal, Mittwochs und Samstags.
Der halbjährige Pränumerationspreis ist für einheimische Abonnenten 45 kr. einschliesslich Bringerlohn; für auswärtige Abonnenten tritt ter vorschriftsmäßige Postanfschlag hinzu und wollen sich dieselben wegen Bestellung des Blattes an die ihnen zunächst gelegenen Postämter wenden. Dio Expedition Les Anzeiqeblattes für die Stadt und den Kreis Gießen.
per Pfund kr.
Fleischtttre.
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Brodtare.
fr
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24
24
28
Ochsenfleisch . . Kuhfleisch . . . Rindfleisch . . Kalbfleisch . . Schweinefleisch . Hammelfleisch Leberwurst . . Bratwurst . . Schwartcmagcn . Blutwurst. . . geräucherter Speck Schinken . . . Dörrfleisch . .
Pfund
2/ ordinäres 41 Brod aus 2 / gemischtes 4 i Brod aus Lvth Quint.
2 Wasserweck .
2 Milchbrov .
Rindsfett......
Nierenfett......
Schweineschmalz. . . . desgleichen ausgelassenes .
kr.
8z
17z
9|
19z
11
8
16
12
16
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18
18
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24
22
Anmerkung: Bei einer .Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden uuo füllenden Lcrhältniß nicht mehr als l1/, Pfund Zugabe befindlich sein.
ntma d) n tt g,
die Ausgabe von 500,000 st. in Grundrentenscheinen nach dem Finanzgesetz vom 4. Oktober 1854
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3
Nachdem die Anfertigung der nach Maßgabe des Finanzgesetzes vom 4. October 1854 auszugebenden 500,000 fl. in Erund- rentenscheincn nunmehr vollendet ist, und zwar in Zehnguldenfchejnen, Fünfguldenschcinen und CiuguldenH nnen; so wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß diese neuen Scheine von den nach den Gesetzen vom 30. Juli 1848 und 8. Dccember 1851 ausgegebenen und in den Bekanntmachungen vom 2. November 1848, 22. Oktober 1849 und 6. Januar 1853 beschrieben n Grundrentenscheinen sich nur dadurch unterscheiden, daß
für d e n Kreis Gießen, und zwar:
1. für die Prvvinzialhauptftadt Gießen:
2. Für die andern Städte und Arte des Kreises
dieselben Taxen, jedoch der Laib Brod um einen Heller billiger und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
per Pfund kr.
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! V,3 ?er|lemS ! bestehend l f/s Korn - Mehl s '
| V„ Walzen- und ( , .
| 7S Korn - Mehl ) gehend


