Anzcigcblatt
für die
Samftaq den 27. October
e-ZefS.
per Pfund
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Br odtare.
ff
bestehend
ff
bestehend
ff
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rtitbcrn Städte und -Orte des Kreises
2. Für die
dieselben Taxen, jedoch der Laib Brod um einen Heller billiger und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
»Quantität Welsch von 10 Pfund dürfe» im fteißeiioen uno failenOeu Berhättniß nicht mehr als l1/, Pfund Zugabe
9
V evo r d u u n g
in
kr.
fl-
LUDWIG.
v. D a l w i g k.
. verkauft.
38
30
47
40
40
10
kr.
20
24
24
28
1
1
1
2
1
r : Jvhaunk- Nsbelcidigung; chüi er.
Rindsfett. . . . .
Nierenfett. . . . . Schweineschmalz. . . desgleichen ausgelassenes
ordinäres | ;'/$ Gerste- und ( Brod aus \. '% Korn - Mehl \ gemischtes j */. Waizen- und f Brod aus i 'Vs Korn - Mehl j Quint. *111’11 rnssü-
2 Wasserweck .....
2 Milchbrvd . . . . ji:
kr.
9 s 19" 10z 21
ies. v. Salza; au, Major v. Pier, Hüiien- §obley, Berg- h. v. Dresden Rossi, Meyer, litt, Vapowsky Fritsching d;
li v. Sonnru- •v v. Mainz. !si. Paager v. u. Schulze v.
Heinrich Diehl, Sefängnißsirafe 'Hannes Diehl Gewaktthälig- hen;
। Rössing von ne Uuterschla.- juchthausstrafc
kr. 22 47 4bj 20 451
Ochsenfleisch . . Kuhfleisch . . . Rindfleisch . . Kalbfleisch . . Schweinefleisch . Hammelfleisch Leberwurst . . Bratwurst J Schwartemagcn . Blutwurst. . . geräucherter Speck Schinken . . .
Dörrfleisch :.x
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Samstag. — Preis ves Jahrgangs für Einheimische Ist. 30 fr., für Auswärtige incl. PoftauffchlagS l st. 53 kr. — Auswärts abonuirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpevition (Canzleibcrg Lit. B. Nr. 1.) — Einrückungsgebühr für die gesvaltene Zeile oder deren Raum 2 kr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.
Pfund
21
I, 2( 41 Lvth !
4 3
für den
1. für
Fleischtare.
- Boi Hru. teil u. Darm-
2
2
2
3
3 2
2
> kr.
15
12
11
9 16*
12
16 22
18 18
32 24 22
Beka n n t m a ch u n g.
Die Großherzoglichen Bürgermeister haben aus dem Großhcrzoglichen Regierungsblatt Nr. 35 zu publiciren: Gesetz, die Aushebung der für den Kriegsgebrauch nölhigen Pferde betreffend.
Kreis Gießen, und zwar: die Provinzialhauptstadt Gieße«:
'schweig; Hr. Jungs. Kalb-
•Ib; Hr. Wil- hausen; Hr». >igec v. Gaß-
Geiß v. Lim- ahausen; Ftl.
I; Hr. Seih],
den Verkehr mit Getraide, Mehl und Kartoffeln, sowie mit Brod, betreffend. ^UDWJG 11 f. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein re. ic.
Wir haben Uns in Rücksicht auf die Ergebnisse der diesjährigen Erndte, namentlich der fast allgemein reichlich ausgefallenen Kartoffel-Erndte, bewogen gefunden, die Bestimmungen in den §§. 1, 2, 3 und 6 bis 11 Unserer Verordnung vom 27. September vorigen Jahres, den Verkehr mit Getraide, Mehl und Kartoffeln, sowie mit Brod betreffend, und die Vorschriften der Bekanntmachung vom 23. October 1854 über denselben Gegenstand von dem Tage des Erscheinens gegenwärtiger Verordnung im Regierungsblatt an außer Wirksamkeit zu setzen, mit dem Vorbehalte jedoch, daß die Vorschriften jener Verordnung oder einzelne derselben von Neuem werden erlassen werden, sobald Mißbräuche oder sonstige Ereignisse vies nothig machen sollten.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Groszherzoglichcn Siegels.
Darmstadt, am 19. October 1855.
Pf.
200
1200
200
200
200
200
200
200
200 boo
21 n m e r t u n g; Bei eiiu befindlich sein.
f f e I n. iMittelprei« vom
Malier.
per Pfund ff ff ff ff


