Ausgabe 
27.6.1855
 
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Auhl, Großher- r, des Großher­dor Muhl, ehe- , des Großher- udwig Weicker, fall!., Bürger Wittwer, und )rtsbürgers und Rennerod, im er.

c und Metzger­cheffen , Ludwig irine Philippine

rzoglichen Real- d)e, ein Sohn, en 8. Mai.

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achter, Pfarrer Schmidtborn, pstein : Fräui. Bei Hrn. Äg. sch im Garten i rl. Leuckart v. tctor v. Salz- )cc. v. Mons- cuer - Ginn. v. v. Darmstadt, achter, Maler

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Anzeigcblatt

für die

Stadt und den Kreis Gießen.

iS 8 . Mittwoch den 27. Juni 18ZÄ.

Erfcheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Samstag. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 30 tr., für Auswärtige incl. Postaufschlags 1 ff, 53 kr. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpcdition lCanzlciberg Lit. S. Nr. 1.) Etnrückungsgcbiihr für die gespaltene Zeile oder bereit Raum 2 tr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 tr. Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.

Ginladung zum Abonnement

auf das

Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen.

Mit dem 1. Juli beginnt ein neues halbjähriges Abonnement auf das

Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen.

Dasselbe erscheint auch in diesem halben Jahre, wie seither, wöchentlich zweimal, Mittwochs und Samstags.

Der halbjährige Pränumerationspreis ist für einheimische Abonnenten 45 kr. einschliesslich Bringerlohn; für auswärtige Abonnenten tritt der vorschriftsmäßige Postaufschlag hinzu und wollen sich dieselben wegen Bestellung des Blattes an die ihnen zunächst gelegenen Postämter wenden. Die Expedition des Anzeigeblattcs für die Stadt und den Kreis Gießen.

Amtlicher T h e i l.

Giessen am 22. Juni 1855.

Betreffend: Die Regulirung der Personal- und Gewerbstener für Jahr 1856.

Der Großherzogliche Steuercommissär des Steuercommissariats Gießen

an

sämmtliche Großherzogliche Bürgermeister des Steuercommissariats.

Sie werden hiermit benachrichtigt, dass ich an nachbemerkten Tagen in Ihre resp. Gemeinden kommen werde, um die Regu- lirung ter Personal- und'GcwsWeucr, die Bezeichnung gleichnamiger Ortsbürgcr nach Vorschrift des §. 7 der Instruction vom 2. Juli 1850, sowie die Abschätzung neuer oder in ihrem Bauwerth veränderter Gebäude, und die Klasseneinreihung neu entstandener oder in ihrer Kulturart veränderter Grundstücke vorzuuehmcn. Zu diesem Zwecke ist cs erforderlich, dass ich Sie zu Hause antreffe, das Verzeichniss der neuen Ortsbürger, und derjenigen Gewcrbtreibcnden, welche bisher betriebene Gewerbe niederlegcn oder neue anfangen wollen, sowie das Verzeichniss über die Kulturveränderungcn mit den erforderlichen Messbriefen nach Inhalt der §§. 7, 9 und 10 der Verorrnung vom 8. Dccember 1852 vorfinken. Sie wollen dcsshalb bis zu der bemerkten Zeit dafür Sorge tragen, dass diese Verzeichnisse vollständig ausgestellt sind und wenn Sie es für nöthig erachten, ein oder mehrere kundige Gemeinderathsmitglieder als Auskundgebcr zu dieser Dienstverrichtung bestimmen. In dem nach §. 24 der Verordnung vom 1. December 1827 von Ihnen zu führenden Tagebuch über den Ab- und Zugang von steuerbaren Gewerben haben Sie zugleich in Folge des Art. 1 des Gesetzes vom 22. November 1852 bei denjenigen Gewerbtreibendcn, welche in Localen, die nicht gänzlich von einander abgesondert sind, ver­schiedene Gewerbe gleichzeitig oder abwechselnd betreiben, die Gewerbe zu bemerken, die gleichzeitig betrieben werden.

1) Montag den 2. Juli, Daubringcn mit Heibertshausen, Mainzlar, Staufenberg mit Friedelhausen, Ruttershausen und Lollar.

2) Dienstag den 3. Juli, Rödgen, Trohe, Altenbuseck und Wicscck.

3) Donnerstag den 5. Juli, Steinbach, Albach, Burkhardsfelden, Oppenrod und Annerod.

4) Freitag den 6. Juli, Hausen, Garbenteich, Watzenborn mit Steinberg und Leihgestern.

5) Montag den 9. Juli, Rodheim mit/3 Bieber, Fellingshausen mit % Bieber, Crumbach, Frankenbach und Königsberg.

6) Mittwoch den 11. Juli, Waldgirmes, Naunheim und Hermannstein.

7) Donnerstag den 12. Juli, Kleinlinden, Mendorf a. d. Lahn und Heuchelheim.

8) Freitag den 13. Juli, Großenlinden und Langgöns.

9) Montag den 16. bis Samstag den 21. Juli, Giessen.

__Hirsch._______________________

Gerichtliche nnd Privat - Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachung.

Die Vertheilung -er Zinsen ans dem Vermächtnis -es Christian Gerhard Hast.

1236) Meldungen um eine Unterstützung aus dem obigen Vermächtniss können bei der Bürgermeisterei dahier gemacht werden.

Gießen den 11. Juni 1855. Grossherzoglichc Bürgermeisterei Gießen.

D. Ebel.