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Auzcigcblatt
für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Jt& 16. Samstag den 21. Februar 1SSS*
Erscheint wöchentlich j n> e i Mal: Mittwoch uns ®a:nt.ig. — Preis scs ZahrzangS für Einheimische 1 fl. 30 fr., für Auswärtige incl. PostauffchlugS 1 ff.. 39 tr. — Auswärts abrnnirt man sich bei allen Postämtern. Zn Gießen bei der Erpedition (Eanzleiberg Lit. B. Sc. t.) — Einrückungs gebühr für sie gespaltene Eorpns;eile ober deren Raum 2 fr. Anzeigen aus »erschienenen Schriften sie gespaltene Eorpnszeile 3 fr.
A m t l i eh e v T h e i l.
Steckbrief Gcoßherzaglichen Kreisamts Gießen.
Dcr unten stgnalisirte Großherzogliche Landgerichts - Actnar Rockel von Orlenberg, welcher wegen Veruntreuung im Dienste in Unter|ud)ung steht und flüchtig ist, soll im Betretungssalle verhaftet werden. — Signalement des Actuars Rockel: Alter: 42 Jahre. Größe: etwas über sieben Fusz. Haare: blond und aus dem Vorderhaupte schon stark ausgefallen. Zähne: ebenfalls mangelhaft. Augen: grau oder blau. Gesichtsform: oval und wohlgebildet. Gesichtsfarbe: gesund, auf den Wangen hier und da rvth unterlaufen. Kinn: gespalten. Statur: wohlgestaltet und mit grader Haltung.
Gerichtliche «ud Privat -Bekanntmachungen
Besondere Bekanntmachungen.
212) Gießen.
Betreffend: Das städtische Holzmagazin.
Der «tattvorstand hat Anordnung getroffen, daß aus dem städtischen Magazin für die Folge stets trockenes Holz von nachfolgenden Gattungen zu erhalten ist:
1) Buchen-Scheidholz in Spalten und bis zu */4 Stecken.
2) Buchenes und eichenes klein gemachtes Holz von Prügeln.
3) Buchene, eichene und kieferne Wellen bis zu 5 Stück
Der Preis für das Buchen-Scheidholz beträgt 7 fl. 40 tr., für das Uebrige wird der Tarifpreis mit einem entsprechenden Aufschläge an Fuhrlohn, Kleinmacherlohn und Oetroi berechnet. — Die Abgabe erfolgt jeden Mittag von 1 bis 2 Uhr im städtischen Magazin, aber nur gegen Baarzahlung des Holzes.
Blos Unbemittelte haben Anspruch auf den Bezug von Holz. — Diejenigen, welche sich (wie seither öfters vvrgekommen) erlauben, auf ihren Namen für Bemittelte Holz aus dem Magazin zu holen, verlieren das Recht des eignen Bezugs.
Gießen den 13. Februar 1855. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen
__________________________________________ D. Ebel.______
2415) Gießen. Dee Stadt Gießen ist die Abhaltung zwei weiterer Märkte, aus den 6. und 7. März und 18. und 19. September d. I., gestattet worden. — Dieses zur Nachricht für das handelnde Publikums
Gießen den 14. Februar 1855. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
etm soif .*g . > D. Ebel.
263) Gießen.
Die Stellpertretungs-Assecuranzanstalt, insbesondere zurückzuzahleude Einlagen.
Diejenigen, welche sich in der Lage befinden, ihre Einzahlungen an Vie vorgenannte Kasse zurückfordern zu können, werden auf die Bekanntmachung des Vorstehers dieser Anstalt, Großherzoglichen Obersten Fresenius, vom 18. Deeember v. I., Beilage zur Darmstädter Zeitung Nr. 44, Inserat 4441 vom Jahre 1855, verwiesen.
Gießen den 16. Februar 1855.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.
228) Gießen.
Aufforderung ait die Schuldner der hiesigen'Pfand- und Leih- anstatt.
Die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt, deren Pfänder in den Monaten Juli, August, September, Qctvber, November und Deeember 1854 verfallen sind, werden ausgefordert, in dem Zeitraum vom 14. Februar bis zum 16. März d. I. dieselben einzulösen oder zu prolongiren, als sonst deren Versteigerung am 16. April d. I. stattfindet.
Nach fruchtlosem Ablauf obigen Zeit
raums kann weder Einlösung, Prolongation noch Umschreibung vorgenommen werden; die Säumigen haben es sich daher selbst beizumessen, wenn sie ihre Pfänder erst in dem Versteigerungstermin gegen baare Zahlung einlösen können.
Pfänder aus wollenen Stoffen müssen unbedingt eingelös't werden.
Die Herren Bürgermeister des Kreisamts, bezirks werden ersucht, Vorstehendes in ihren Gemeinden baldigst bekannt machen zu wollen.
Gießen am 12. Februar 1855.
Die Psanvhausverwaltung. Bieler. Pfeil.


