Ausgabe 
22.8.1855
 
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373

- Loose.

Jgust

100 Gulden, 3ose cours-

eschcift von Porins.

A. 139.

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gen sind zu Vergütung zu lnverzagt »allthor.

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1.

uinem, ehe- if der Mäus- -n Stockwerk Boden und l)en.

h. Noll.

M UNION.

Für Answanderer nach Australien.

Die englischen Regicrungs-Postboote, welche die Briefe an Bord nehmen, und solche contractlich am 65. Tage in Melbourne abliefern müssen, segeln von Liverpool bestimmt am 3. jeden Monats; cs ist dies die beste und schnellste Reisegelegenbeit.

Uebersahrtpreis für Erwachsene, einschliestlich vollständiger Verköstigung, 220 fl.; für Kinder die Hälfte.

Für andere Schiffe kostet die Passage, ebenfalls mit ganzer Verköstigung:

für Erwachsene fl. 184, Kinder 92.

Leute, welche nicht den ganzen Uebersahrtpreis bezahlen wollen oder können, und den Theil, den sie hier schuldig bleibe«, erst iu Austra­lien aus ihren» dortigen Verdienst entrichten, nehine ich ebenfalls zur Beförderung an. Vorzugsweise werde» angeuoininen Ackerbauer, Schäfer, so W»c alle sonstigen zur Landarbeit tauglichen ledigen Le»»te, oder junge verheirathete Leute mit höchstens 2 Kindern.

Solche Auswanderer haben vor der Abreise 84 fl. zu bezahlen, wofiir sie von der Abfahrt von» Rhein aus frei verköstigt und logirt werden, uird das nöthigc Bettzeug, sowie Vst- und Kochgeschirr erhal­ten. Für Kinder ist, bei ebenfalls freier Kost, der volle Preis von 100 fl. zu bezahlen.

Mainz im August 1855. «Heinrich Z i tz.

166'9) Zwei Mansarden - Zimmer mit Kabinetten sind zu vcrmicthen bei

Balthaser Kann, Seltersberg.

1712) Eine Stube nebst daranstoßender Kammer ist zu vermiethcn bet

Jacob Sack in der Caplansgassc.

1528) Das seither von Hrn. Lieutenant Barthel bewohnte Logis ist anderweit zu vermiethcn und Ende September beziehbar.

W. Rühl.

1520) Drei Mansarden - Zimmer mit Mchc und Kammer, sowie ein oder auch zwei Zimmer mit Kabinct im 1. Stock sind zu vermiethen bei Emil Pisto r.

1749) In meinem Hause ist die zweite Etage, getheilt oder im Ganzen, zu ver- mieilten und am 1. Dccembcr, oder auch früher, zu beziehen. M. Heß.

1748) Eine kleine Familienwohnung, welche auch getrennt und möblirt an ein­zelne Herren abgegeben werden kann, ist zu vermiethen bet Friedrich Stoß, Asterwcg.

1417) In Lik. B. Nr. 64 ist ein Logis, bestehend in 5 Zimmern, Kammern, Mit­gebrauch der Waschküche, zu vermiethen und am 1. September beziehbar.

Wernhard Dietz in den Neuenbäuen.

Vermischte Nachrichten.

1745) Eine hiesige Wiitwc sucht für ihre 15jährige Tochter, ohne Rücksicht auf großen Lohn, einen Dienst. Näheres in der Exped. d. Bltts.

1747) Amerikanisches Gold, desgl. Wechsel, Preussisches Geld, Kassen­anweisungen, Coupons, Banknoten, so­wie alle Gold- u. Silbersorten, werden angenommen und abgegeben bei

<1. 8*. Worms, Waüthor, A. 139.

Wohnungsverlegung.

1711) Von Heute an wohne ich indem Hause des Hrn. Gg. Lampus auf dem Kreuz. Gießen den 7. August 1855.

Ph. Schlatter.

1723) Nach einer vielfach erprobten Me­thode ertheilt int Englische» und Fra»- zösischc»» Privatunterricht

Schmidt, Lehrer, wohnhaft bei Herrn Barbier Kohlermann auf der Mäusburg.

1700) Backsteine und Lehnlsteiirc können täglich bei mir abgefahren werden.

Ludwig Wagner vor dem Wallthor.

Zu Nr. 62, 63, 64 u. 6a des Anzeigeblattes, die sogenannte Cu- ratel über Johs. Jung VIII. in

Leihgestern betr.

1742) Die in Nr. 64 diesseits ausge- führtcn actenmäszigen Th atsachen :

1) daß Gemeinde-Einnehmer Jäger laut der gerichtlichen Acten nicht als Kurator des Johs. Jung VIII. bestellt;

2) daß ihm die Verwaltung des Vermö­gens des Johs. Jung Vlll. gericht­lich nie überwiesen worden ist;

3) daß von den angeblichen Gründen der Kuratelstellung, als:B l ö d si n n, Trunksucht, Verschwendung" in den gerichtlichen Acten kein Wort v o r k o m m t;

4) daß das Gericht eben, weil keine gerichtliche Kuratel vorhan­den, von dem Gemeinde-Einnehmer Jäger niemals Rechuungstellung ver­langt hat und verlangen konnte;

5) daß erst in neuerer Zeit (seit einigen Wochen) auf Veranstaltung seiner mit ihm in Todtfeindschaft lebenden Eltern von dem Gerichte eine rcsultatlose Verhandlung wegen Kuratelstellung gegen Joh. Jung Vlll. eingeleitet worden ist, die bei bereits vorliegender Kuratel überflüssig ge­wesen wäre, alle diese That- sachen hat der Herr Gemeinde-Ein­nehmer Jäger in seiner Erklärung vom 14. d. Mts. nicht zu widerle­gen vermocht.

Es ist darum leicht zu entscheiden, ob ihm der Vorwurf der Unwahrheit mit Recht oder Unrecht gemacht wurde, ob sein Be­streben, das Vermögen des Johs. Jung gegen dessen Willen auch ferner in Händen zu behalten, sowie seine Verweigerung der Rechnungs-Ablage berechtigt oder unberech­tigt ist.

Die jetzt vorgebrachte Bescheinigung der int Einve'rständnkß mit Hrn. Jäger handelnden, von diesem natürlich Rechuungstellung nicht verlangenden Eltern des Johs. Jung VIII., wonach dieser auf ihren Antrag bei Ab­tretung ihres Vermögens, wegen Blödsinns, Trunksucht und Verschwendung unter die Kuratel des Gemeinde-Einnehmers Jager gerichtlich gestellt worden sei" enthält nur eine Wiederholung der bereits von Herrn Jäger selbst vorgebrachten unwahren Be­hauptung, wegen deren der darin liegenden Ehrenkränkung und Verleumdung halber jetzt auch eine gerichtliche Anklage gegen die Eltern erhoben worden ist.

Die unter der betreffenden Bescheinigung befindliche Beglaubigung des Ortsgerichts in Leihgestern bezieht sich nur auf die Un­terschriften der Schultheiß Jung's Eheleute und beweist darum Nichts für die Wahrheit des Inhalts der Bescheinigung.

Wenn man Gründe nicht mehr hat, so wird man grob, ist ein Sprichwort, dessen Wahrheit der öffentliche Anwalt jeden Tag erprobt. Es hat sich auch vorliegend be­wahrt, wie man gar nicht Anders erwartet hat. Herr Gemeinde-Einnehmer Jäger hat es zur diesseitigen Belustigung versucht, recht grob zu werden, und dadurch bewiesen, daß