Idt. — Bei - Lei Hin. n. Mechlin. •' Fr. Zahn Steinfurth.
Bei Hm.
für die
Stadt und den Kreis Gießen.
M S-'jL Samstag de» 20. Detvbir .ISeBtS«
IrflWÜt wöchentlich zwei Malt Mittwoch mW Smnstaq. — Preis des Zahrqangs ritt Einheimische t ff. 30 fr., für AnrN'artH;-' I,>el. Ponaurschi.tgs l ff. 53 fr. _ Miudttä abomNrt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpeoition (Canjleiberg 8it. B. Rr. 1.) — Emrücknnqsqebnhr für oic .feipaltcuc jcile esu deren Ranm 2 fr. 91 nj eilten aus verschiedene» Schriften die gefallene Zeile 3 fr. — Annoncen in Tabellenfvrm werden dod'!-klt bltecbnet.
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Abends
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den köpf, Mittwoch) bahn.-Zuge Siegen Nörderiniff.
t e n b e r g tadt nach ii. MttgS.
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AtteiprelS
vom
Malter.
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kr.
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2 44
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3 Mltr.
Polizeitaxen
für den Kreis Gießen, und zwar:
1. für die Prvvinzialhauptftadt Giepeu:
Fleischtare.
Ochsenfleisch.........
Kuhfleisch..........
Rindfleisch.........
Kalbfleisch.........
Schweinefleisch........
Hammelfleisch........
Leberwurst.........
Bratwurst.........
Schwartemagen........
Blutwurst..........
geräucherter Speck.......
Schinken..........
Dörrfleisch .........
per Pfund kr.
II II 15
„o „ 12
u II 11
II II 9
II H 15 2
II II Irl
n u 15
ii , ii 18
ii ii 18
u ii 32
u u 24
u u 22
,1(111 Oi per Pfund kr.
Rindsfett............. „ 20
Nicrenfett.......!8t .«dtante . „ „ 24
Schweineschmalz........... „ 24
besgleichrn ausgelassenes...... „ „ 28
Brodta r e.
Pfund '! mA ' fr.
21 ordinäres l '/, Gerste- und ) f . gi
4| Brod aus s % Korn - Mehl \ Dc*te^ntl . . 192
2 gemischtes 1 '/, Waizen- und I < a. iß'
4l Brod aus s % Korn - Mehl \ ^stehend 21
Lvth Quint.
4 2 Wasserweck..... 1
3 2 Milchbrod ............
2. Für die andern Städte nnd Orte des Kreises
dieselben Taxen, jedoch der Laib Brod um einen Heller billiger und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
Anmerkung: Boi einer Quantität Fleisch von 10 Pfiuid dürfen im steigenden und faltenden Verhältnis nicht mehr als 1«/, Pfund Zugabe befindlich sein. J
Amtlicher T h e i l.
Gießen am 11. October 1855.
Das Großherzogliche Landgericht Gießen
an .10« Jr,)~ «08
die Großherzoglichen Ortsgerichte des Bezirks.
Betreffend : Die Führung der Mntations -Verzeichnisse.
Ich habe Sie schon mehrfach darauf hingcwiesen, daß die Grundbuchsauszüge stets den ganzen Inhalt des betreffenden Eintrags in das Grundbuch wortgetreu wiederzugeben bestimmt sind, daß sie also in einer vollständigen Abschrift der einschlägi- gen Stelle des Grundbuchs bestehen, daß sie folglich auch da, wo einem Einträge die Bemerkung „beschränkt" beigefügt ist, jedesmal auch diese Bemerkung enthalten sollen. Ich bin veranlaßt, Sie wiederholt auszufordern, sich demgemäß bei den zu fertigenden Auszügen aus den Grundbüchern pünktlich zu verhalten, damit ich nicht genöthigt werde, Zuwiderhandlungen auf andere Weise zu ahnden.
Damit den Namen der in den Steucrlisten einer Gemeinde neu zugchenvcn Ortsbürgern, welche mit andern bereits eingetragenen Ortsbürgern gleiche Vor- und Zunamen führen, eine Zahl beigefügt werden kann, wie dieses gesetzlich vvrgeschrieben cht, haben Sic in allen Fällen bei der Aufnahme von Noteln über den Erwerb von Immobilien, oder bei Versteigerungen van Immobilien ii. s. w. ausdrücklich zu bemerken, ob der Erwerber, wenn er noch kein Steuerzettelnummer hat, der einzige Ortsbürger seines Namens ist, mindestens aber, daß, wenn er als gleichnamig.r Ortsbürger einer Nummer bedarf, rknd noch keine hat, dieses ausdrücklich anzuführen. P l o ch.


