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An^eigeblatt
für die
Stadt und den Kreis Gießen.
_______________ Samstag den 19» Mai 1833
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Samstag. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 30 fr-, für Auswärtige inol. Postaufschlags 1 ff. 53 fr. — Auswärts abcmmrt man sich bet allen Postämtern. Ju Gießen bei der Erpedition (Canzl-lbcrg Lit. B. Nr. 1.) — Einrückungsgebühr für die gespalten- Zeile oder derew Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr.
Polizei Laren
für den Kreis Gießen, und zwar:
1. für die Provinzialhauptstadt Gieße»:
F l e i s ch t a r e.
per Pfund fr.
Ochsenfleisch..............14»
Kuhfleisch........ 12
Rindfleisch..............11
Kalbfleisch...... 7
Schweinefleisch . . . ... . . . . . . . itz
Hammelfleisch.............11
Leberwurst........... 16
Bratwurst..............22
Schwartemagen.............18
Blutwurst. ..............18
geräucherter Sveck............32
Schinken...............24
Dörrfleisch..............22
per Pfund fr. Rindsfett..... 20
Nierensett..... 24
Schweineschmalz. ............24
desgleichen ausgelassenes..........28
Br 0 dtare.
Pfund fr.
2( ordinäres l 7$ Gerste- und ) 6eflebtnb . 8J 4s Brod aus \ % Korn-Mehl s ’W«» . . 17z
2/ gemischtes l V3 Walzen-und f 6 M b . . 9|
41 Brod aus \ % Korn - Mehl s "ätzend , . 19^
Loth Quint.
4 2 Wasserweck..... 1
3 2 Milchbrod....... 1
2. Für die andern Städte und Orte des Kreises dieselben Taren, jedoch der Laib Brod um einen Heller billiger und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
, _ A nmerkung : Bei einer Quantität Zleisch vun 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältnis nicht mehr als l1/. Pfund Zugabe benndlub fein. J
A m t l i ch e r T h e i l.
Bekanntmachung.
Die Großhcrzoglichen Bürgermeister haben aus dem Grvszherzvglichen Regierungsblatt Nr. 16 zu publicircn: ___________Bekanntmachung, die Anwendung von Hefengefäßen in den Branntweinbrennereien betreffend.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Gefundene Gegenstände.
Auf Großhcrzoglichem Polizei-Büreau sind folgende gefundene Gegenstände abgegeben worden:
drei Hohlschlüssel, ein seidenes Halstüchelchen, ein Schlüssel mit messingenem Griffe, eine Bettzüge, ein altes Portemonnaie, ein Schlüssel, eine goldene Broche, ein Zohnguldenschein und ein alter Geldbeutel mit mehreren Kreuzern rc.
Die Eigenthümer haben sich baldigst zu melden.
Gießen den 18. Mai 1855. Der Großherzogliche Polizei-Kommissär für die Provinzialhauptstadt Gießen:
__________________________________L. Nover. _____________
Gerichtliche und Wrivat - Bekanntmachungen.
B e so n d e r e B e k a n n t m a ch u n g e n.
Die Bestellung von zwei Flurschützen in der Gemarkung Gießen.
975) Die Bürger Heinrich Bölker und Christian Malkomesius von hier sind als Feldschützen bestellt, verpflichtet und in ihren Dienst eingewiescn worden.
Gießen den 9. Mai 1855. Großhcrzogliche Bürgermeisterei Gießen.
D. Ebel.


