Ausgabe 
18.4.1855
 
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Verwendung arsenikhaltiger Farben zu Anstrich und Tapeten für Zimmer.

Zur Belehrung und Warnung über die der Gesundheit schädliche Verwendung grünerund gelber arsenik- haltiger Farben auf groben (nicht satinirten) Tapeten und zu Zimmeranstrichen. Ungeachtet schon früher wieder­holt in der Großherzoglich Hessischen Zeitung Nr. 177 vom 28. Juni 1845 rc., der Darmstädter Zeitung Nr. 331 vom 29. No­vember 1853, wie in anderen öffentlichen Blättern vor dem Gebrauche gifthaltiger Farben zur Auskleidung der Zimmerwände namentlich mit Schweinfurter Grün gewarnt worden ist, so sind doch diese Mahnungen seither nicht selten aus Unkenntniß übersehen worden. Nach dem Gutachten der Medicinalbehörde ist insbesondere den mit lebhaft grüner Farbe, als: Schweinfurter Grün, Mitisgrün, oder Wiener Grün bedeckten ordinären wohlfeilen Tapeten zu mißtrauen, welche sogar schon beim Austleben neuer oder beim Abnehmen alter Tapeten den Arbeitern Entzündung und Geschwulst der unbekleideten Körpertheile (Gesicht, Arme, Hände) erzeugten unv namentlich bei Verwendung in Schlafzimmern für die Bewohner schon in manchen Fällen bedeutend innere Krank­heitszustände zur Folge hatten, gleichwie .dies auch bei bloßem Anstrich von dumpfen Schlaf- und Wohnzimmern der Fall sein kann, wenn solche feucht und nicht täglich vollständig gelüftet werden können. Wenn auch bei gut geleimten feinen (satinirten) Tapeten, auf welchen die Farben ungleich fester gebunden sind, ein solcher Nachtheil weit weniger zu befürchten steht, so ist bei ihrer Ver­wendung doch immer Vorsicht zu empfehlen. Ein leichtes Vorprüfungsmittel in der Hand eines Jeden ist übrigens das Ver­brennen eines Stückchens solcher Tapeten oder einer Messerspitze voll von der angestrichenen äßanb abgeschabter Farbe über der Flamme eines Lichtes. Entwickelt sich dabei ein weißlicher nach Knoblauch riechender Rauch, so ist starker Verdacht auf arsenikhal­tige Farbe vorhanden. Am sichersten wird man indessen verfahren, wenn man eine solche Tapete seinem Ortsapotheker zur Prü­fung übergibt.

761) Ich erlaube mir, den hiesigen und auswärtigen Musikern und Musikfreunden hiermit zur Kenntniß zu bringen,

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nunmehr vollständig eingerichtet ist und darauf zu jeder Zeit abonnirt werden kann. Prospekte gebe ich gratis. Oft geäußerten Wünschen nach darf ich hoffen, mit diesem Unternehmen einem lange gefühlten Bedürfniß des musiktrcibenden Publikums entgegen-- zukommeMch rx,ckch-lltiges Sortimentslager von Musikwerke», über welches demnächst ein gedruckter Katalog erscheinen wird, glaube ich allen gerechten Ansprüchen genügen zu können; für Anschaffung der neuesten Erscheinungen werde ich stets be­sorgt sein. .nnr/nd3 .iq. : nomi» .«<

Hierbei empfehle ich auch mein Piano-Forte-Lager zur geneigten Beachtung.

Gießen den 15. April 1855. H- Rudolph.

475) Gießen. Amerikanisches und englisches Gold, sowie Wechsel auf alle bedeutenderen Plätze der Nordame­rikanischen Freistaaten, auf Brasilien, Californien und Australien sind stets zu haben bei der

Haupt-Agentur

von I. Lauckert Wittwe, 'Neuebäue, Nr. 67.

747) Mit dem 18. d. Mts. wird die hiermit bekannt mache, daß nunmehr außer Wirthscsiaft auf der Hcycr'schen Hardt Bier auch Wein und Caffee u. s. w., Wieder eröffnet, was ich mit dem Bemerken verabreicht werden. W. Jacobi.

739) Diejenigen, welche Forderungen an den Nachlaß des Universitätsstallmeisters Frankenfelv zu bilden haben, bitte ich ihre Rechnungen binnen acht Tagen mir zu über­reichen.

Gießen den 14. April 1855.

Weber, Hofgerichtsrath.

742) Eine goldene Vorstecksnadel ist ge­funden worden. Wo dieselbe gegen Entrich­tung der Jnseratgebühren in Empfang ge­nommen werden kann, ist bet der Redaction d. Bltts. zu erfragen.

Fremben-Register vom 13. bis 16. April 1855.

I n d e n G a st h ä u n.

3tn Pring Carl : Hr. Kupferbcrg, Dr. med v Mainz; Hr ve Kunz n Sohn t>. Heidelberg; Hr. Metz, Part. v. Wiesbaden; Hr. Henopp, Stud. v. Heidelberg; Hr. Rhcinhcimer, Apolh. v. Bischoffsheim; Hr. Schnee, Militär vi Aschersleben; Hr Herner, Fabrik, v. Spremberg; Hr. Landansky, Geschäftstr. v. Berlin; Hr. Hetzel, Stad v. Göttngen; Hr. Haas, Brauereibes. v. Würzburg; Hr. Kröber, Militärarzt v. Frankfurt; Hrn. Fabrik Bernhardt v. Plauen u. Winnold v. Skockbausen; Hr. Reinecke, Gutsbes. v. Cöthen ; Hr. Heller, Mechän. v Coblenz; Hr. Bender, Postbttr. v Butzbach; Hr. Bauer, Juwelier a. Sachsen; Hrn. Stud. Dresler u. Kehl v Heidelberg; Hr. Lenz, Müller v. Altenburg; Hru. Oec. Schneider v. Schwalheim, Hahn v. Wertershain, Kalbfleisch v. Altenburg, Guntrum v Büdingen u.Gorr v. Münzenberg; Hrn Kfl. Fey v. Ludwigshafen, Klingler v. Frankfurt, Mayer v. Homburg, Hickmann v. Braunfels, Gründler v.

Lennep, Heinemann v. Borken, Latuada v. Potsdam, Alesf v. Cdln, Obee v Mannheim, Falk v. Hannover, Kriedt v. Frankfurt, Wehner v. Straß­burg, Bardora v. Triest, Gialussi v. Biacenza, Bogt v. Lich, Hartmann v. Frankfurt, Kößler v. Breslau u. Flach v. Butzbach.

Im Einhorn : Hrn. Gebr. ©tötet, Bergverw. v. Dorheim; Hr. Dr. Geyger v. Frankfurt; Hr. Metzler, Berqwerkbes. v. Weilburg; Hr. Müller, Privatm. v. Caffel; Hr. Wießler, Archit. v. Werthheim; Hr. Wcterfeld, Gutsbes, v. Stettin; Hr. Faist, Stud. v. Mainz; Hr. Stein- feld, Adv. v. Berlin; Hr. Wagner, Part. v. Straßburg; Hrn. Fabrik. Bücking v Alsfeld u. Holz v. Tuttlingen; Hr. Heidenfuchs n. Fr., Hürten- bcs. v. d. Friedrichshütte; Hr. Semler, Privatm. v. Grunberg; Hr. Wälsch, Redaet u. Hr. Margraf, Rent. v. Eoblenz; Hr. KllNgclhSfer, Kammerr. v Büdingen; Hr. Wahl, Avoth. u. Hr. Simon, Gastw. v. Friedberg; -Hr. Suter, Slud. v. Rinach; Hrn. Kfl. Fischer v. Blotho, Hartmann u. Cahn v. Frankfurt, Bechtold v. Stuttgart, Nothnagel v. Halle, Dlücker v. Aachen, Steidle v. CKn, Hellmann v. Lohn-, Magnus v. Bern, Handsel v. Eisenach, Baumann v. Chemnitz, Aettelmann v. Erfurt u. Kümmrch v. Friedberg.