Ausgabe 
17.10.1855
 
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Bek nrstmQchrrng, die Verordnung vom 25. Januar 1851 über die Beseitigung der bei Beförderung von Auswanderern bestehenden Mißbrauche betreffend.

In Folge Allerhöchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des Grostherzvgs vom 27. v. Mts. tritt die in den §§. 14 und 15 pos. 2 der Verodnung vom 25. Januar 1851, die Beseitigung der bei Beförderung von Auswanderern bestehenden Mistbräuche betr., enthaltene Bestimmung, wonach es den Auswanderern bisher überlassen war, die Lieferung des für sie erforder­lichen Seeproviants selbst zu übernehmen, für die Auswanderer nach den nortamerikanischen Freistaaten mit dem Beginn des nächsten Jahres allster Krast und es darf in den von da an abzuschließendeu^Verträgen über die Beförderung von Auswanderern »ach teil' nordamerikanischen Freistaaten die Selbstvcrköstigung während der -Leereise den Auswanderern nicht weiter überlassen werden, cs haben vielmehr in allen Fällen die Auswanderungs-Agenten für die Lieferung mit Zubereitung der Lebensmittel während, ter Seereise und während zweier Tage nach Ankunft des Schiffs im Ausschiffungshasen zu sorgen und die Verpflichtung hierzu in den abzuschlicßenden Contracten ausdrücklich zu übernehmen.

Es wird dies hiermit zur öffentlichen Kcnntniß gebracht.

Darmstadt, den 1. October 1855.

Großherzogliches Ministerium des Innern.

v. Dal w igk.__________________ Zimmermann.

Zu Nr. K. G. 9093. ' Ziesten am 15. Oktober 1855.

Betreffend: Die Hauptversammlung des Spar- und Leihkaffe-Bereius zu Gießen. .

Das G r o ß h c r z o g l i ch c K re i s a m t (Sieben

an

die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises Gießen.

Die diesjährige Hauptversammlung des Spar- uns Mkasse-Vereins des Kreises Gießen findet Samstag den 20. d. Mt«., Nachmittags 2 Uhr, in dem Sitzungssaale des hiesigen Nathhauscs statt. Indem ich Sic hiervon in Kcnntniß setze, hoffe ich, datz Sie sich recht zahlreich bei derselben betheiligen werten.

In Verhinderung des Kreisraths :

Pietsch,

Regierungs-Assessor. _______________ __________________________

Steckbrief Droßh erzoglichen Mreisnmts Dießen.

Georg Astmann aus Günterod soll verhaftet und Großhcrzvglichem Stadtgericht Gießen vorgefübrt werden.__

" Gießen den 8. Oktober 1855.

Das Großherzogliche Stadtgericht Gießen

an

die Großherzoglichen Ortsgerichte des Stadtgerichtsbezirks Gießen.

Betreffend: Die Fmmulaneu zu Verneigerungeu k.

Sic werden hiermit benachrichtigt, daß Formulariew:

1) zu Protocollen über freiwillige und Zwangsversteigerungen von Mobilien und Immobilien, mit

2) für die Eigenthumsurkunden über den Erwerb von Immobilien in freiwilligen und Zwangsversteigerungen, auf Stempelpapier gedruckt sint und von ter Hauptstcmpelverwaltrnig auf Verlangen verabfolgt werden. M u h l.

Geri^tliche und Privat Berattntmachnnge»

Edictalladungen.

2029) Nach Erkennung des formellen Con- cursprozesses gegen Kaufmann Louis Wille zu Gießen werden Alle, welche Ansprüche an denselben zu bilden haben, aufgefordcrt, solche int Liquidations-Termin

den 8. November l. I., Vormittags 9 Uhr, bei Meldung des stillschweigend cintretende» Ausschlusses von der Masse anzuzefgen und zu begründen. Von den persönlich nicht erscheinenden Gläubigern wird unterstellt, daß sie allen Beschlüssen der Mehrzahl der erscheinenden bezüglich der in demselben Ter­min zu versuchenden Güte, Wahl eines

Massepflegers und Gläubiger - Ausschusses, zustimmcn. Gießen den 24. Septbr. 1855.

Grostherzogliches Stadtgericht Gießen. Muhl, Bott,

Stadtrichter. Stadtger.-Asscssor.

1929) Grostherzogliches Hofgericht da­hier hat über das etwa um 728 fl. 33 kr. überschuldete Vermögen des Georg Koth II. von Rodheim EoncurS erkannt. Alle, welche rechtliche Ansprüche irgend einer Art an dasselbe haben, werden aufgesordert, solche so gewiß

Montag den 22. October l. I.,

Vormittags 10 Uhr, ,m--m dahier geltend zu machen und etwaige Vor­

zugsrechte zu begründen, als sonst still' schweigender Ausschluß von der Masse ersoffst resp. Verzicht auf Vorzugsrechte unter' stellt wirt.

Im Termin soll ein Arrangement versucht und resp. ein Gläubigerausschuß und Masst' curator gewählt werden. Gläubiger, welche ihre Ansprüche nicht persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte omnelten, werden als den Beschlüssen der Mehrheit der erschci' neuden Gläubiger bei tretend behandelt.

Gießen am 11. September 1855.

Grostherzogliches Stadtgericht Gießest- mmti M uhl, Dr. v. Krug,

Stadtrichter. Staktger.-Assessor.