2332) Gießen.
Lager in allen Sorten
grünem und schwarzem Thee,
als: Peccoe, Souchong, Imperial, Perl, Haysan, Blom -c. Sämmt- liche Thee's sinv elegant in '/«, % und 1 T - Packet gepackt und eignen sich als Geschenke. W. Z u r b u ch.
33) Giessen.
Ziehungen am 1. Februar.
Nassauische 25-fl.-Loose, höchster Preis 2001)0 ll ,
Badische 50 - fl. - Loose , höchster Preis 35000 fl.
Original - Obligations - Loose zu den Tagescoursen
im Geld- und Wechselgeschäft von v. K. Worms, Wallthor, A. 139.
^1) Ein vollständiges Schmiedewcrk- zeug ist billig zu verlausen. Bei wem? sagt Ausg. d. Bltts.
Zu vermiethen.
SO) Gießen. In meinem Hause auf dem Neuenweg ist eine kleine Familienwohnung zu vermiethen.
L. F. Höfter ei ch<
2432) Gießen. In dem Habe- nicht'schen Hause am Kirchcnplatz ist die untere geräumige Wohnung, sowie noch ein kleineres Familien-Logis anderweit zu vermiethen. Georg Loos.
2082) Gießen. Eine Stube mit Cabinet, mit oder ohne Möbel, ist in Lit. D. Nr. 33 in der Marktstraße, zu vermiethen.
2495) Gießen. Das der allgemeinen geistlichen Wittwenkasse gehörige Wohnhaus in der Wallthorstraße, neben Frau Hofgerichlsrath Müller, bestehend in 12 bewohnbaren Pieren, 3 Bodenkammern, Räucherkammer, Magdkammer, einem geräumigen Speicher, Waschküche, einem sehr großen gewölbten Keller, nebst einer Pumpe nut vorzüglichem Trinkwasser, sodann Scheuer und Stallung, am 1. April dieses Jahres beziehbar, ist zu vermiethen. Die näheren Bedingungen sind bei dem Unterzeichneten zu erfahren.
Gießen im Januar 1855.
Der Rechner der allgemeinen geistlichen Wittwenkasie.
Martin, Universitäts-Rentamtmann.
2087) Gießen. Das von Herrn Avvocat Wolf bewohnte Logis ist anderweit zu vermiethen und am 1. April d. I. zu beziehen.
M. Homberger und Löwe vor dem Wallthor.
46) Gießen. Ein kleines Logis ist anderweit zu vermiethen bei
N. Wendel.
B e r m i s ch t e N a ch r i ch t e n.
Der Bettlerunfug.
Mit Vergnügen nimmt man in Gießen ein Zusammengreifen der Behörden und Privatvereine wahr, um dem Bettlerunfug wirksam zu steuern. . ,r.
Das Fechten der wandernden Handweiksbursche, die in der Zahl von 5000—6000 lm Jahr unsere Ltadt durchzogen, ist durch die Wirksamkeit des dahier bestehenden Armenvereins schon lange gänzlich abgestellt, dem Andrange der Armen vom Lande vermochte dagegen der Verein bei der durch zweijährige Theuerung gesteigerten Roth in der letzteren Zeit nicht ausreichend zu
Die neuerlich getroffenen zweckmäßigen Maßregeln haben aber auch in dieser Beziehung schon jetzt wesentlich gebessert und lassen eine durchgreifende Abhülfe erwarten. m
Die Polizeibehörde fahndet jetzt mit erhöhter Strenge gegen die Bettler, begnügt sich jedoch nicht damit, dieselben nur dem Gerichte zu überweisen, sondern es wird jeder Bettler über die Gründe, die ihn zum Betteln veranlaßt haben, vernommen und hierauf von dem Kreisamte eine nähere Ermittelung der Verhältnisse durch Vernehmung der Lokalbehörden bewirkt. Auf diese Weise nur kann es gelingen, die wahrhaft Hülfsbedürsligen von der Masse arbeitsscheuer Müßiggänger zu unterscheiden und für Erstere die Hülfsleistung der Heimathsgemeinden zu erzwingen, beziehungsweise die Mildihätigkeit des Armenveretns für sie zu erwirken, während die Letzteren, °der strengsten Wachsamkeit der Polizei signalisirt, unnachsichtlich zur Strafe zu ziehen sind.
Was das Betteln der Kinder anlangt, so werden die neuerdings eingeschärften Bestimmungen, »ach welchen die Eltern zur Strafe gezogen werden, guten Erfolg haben.
Ueberdies hat der hiesige Armenverein beschlossen, feine Gaben in der nächsten Zelt zu verdoppeln. Sodann t|t die Anord- nung getroffen, daß vom Armenverein unterstützte Personen, welche dennoch betteln, nach srnchtloscr einmaliger Verwarnung der Unterstützung verlustig werden. .
Es ist somit dahier Alles geschehen, was in Ermangelung positiver Gesetze, welche zum Arbeits - und ErziehungSzwang berechtigten, zur Abstellung des Bettelns nur immer möglich ist. _ , ,
Hoffen wir, daß das Publikum, dies anerkennend, nun auch in erhöhtcrem Maaße sich bei dem Armenverelne bethemgen, und dessen mildthätige Zwecke nach Kräften befördern werde.
Gießen im Januar 1855.
2469) Darmstadt und Mainz. Zu der in Mainz am 1. Juni 1855 unwiderruflich stattfindenden Ziehung der großen Kunst-, Industrie- und Geld-Lotterie
sind bis zum l. März 1855 Loose, 1 Stück a 7 fl. — 6 Stück, wobei ein sicher gewinnendes, für 35 fl. — Plane grat,«, zu beziehen durch das Handlungshaus I. Wachmann und Comp. in Mainz oder dessen Agenten.
Die Verloosungö - Commission.
(Hierzu eine Beilage.)


