Ausgabe 
17.1.1855
 
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Arrzeigeblatt

für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Mittwoch den 17. Januar

Au-wLrt- ^nnktmanWn* T'v* """ 7 cei »r Einheimische 1 ff. 30 fr., für Auswärtige id. Postuuffchl-gs > ff. 39 fr. -

M 6,1 a(lel $oflamttr"- jn «»« b« der Erp-di.ion lCanjleiberg Sit. B. Rr. 1.) - Emruckungsrebühr für di- g-sx-lt-u- CorPuSzeiie oder ' teeren Raum 2 fr. Anzeigen aus vericbiebenen Schriften die gespaltene Corpuszeite 3 fr.

Amtlicher T h e i l.

2)

s"m- 9ebl5n,l,r Ueberwachnng tiefer Vmschuft soll fein Rindvieh, welches aus dem Kreise Kirchhain kommt, im «iriS Gießen lransponirt werden dürfen, ohne mit einem nach Maßgabe des MinisterialanSschreibens vom 21. September 06rr, Amtsblatt Rr. 36, misgestellten Viehgesuudheitsfchein versehen zu sein.

3) Zuwiderhandlungen werden mit einer Polizeistrafe bis zu 5 fl. bestraft. Erschwerender Grund ist, wenn das transportirte -Lieh liingenkrank befunden wird.

4) D>e Orlspolizeibehörden haben sich den Vollzug dieser Verfügung unter Beobachtung des oben angeführten Ministerial- auchchieibens angelegen sein zu lassen und überhaupt sich möglichst zu bemühen, daß die Seuche nicht weiter verbreitet wird Gießen den 13. Januar 1855. Großherzogliches Kreisamk Gießen.

K ü ch l e r.

Bekannt m a ch u n g.

Nach einer amtlichen Anzeige ilt in dem Kurfürstlich Hessischen Kreise Kirchhain, insbesondere zu Neustadt die Luiigenseuche unter dem Rindvieh ausgebrochen. Indem ich dies zur Warnung veröffentliche, verfüge ich hiermit bis auf Weiteres:

1) Aus denjenigen Orten des Kreises Kirchhain, in welchen die Lungenseuche herrscht, darf kein Rindvieh in den KreiS Gießen verbracht, werden.

A u s s ch r e i b e n.

b) c) d) e) f) g) h)

bfnl Wege zwischen Oberschmitten und Nidda eine verschlossene Brieftasche von in welcher sich befanden;

< n . , .............'i Vkui Äiui|u/rti minuitn

braunem Leder^ ohngesahr 12 Zoll laug und 8 bis 9 Zoll breit, abhanden gekommen, 1) ein Briet an Herrn Jacob Bach in Mainz;

2) ein desgleichen an Frau Caroline Müller in Braunfels;

3) ein Paquet an Fuhrmann Freyer in Lauterbach, enthaltend:

a) eine doppelte und eine einfache Preußische Pistole,

4 doppelte und 6 einfache Hannöver'sche desgleichen,

3 20-Frankstücke,

3 Kronenthaler und

31 Kreuzer Münze,

ein Wechsel über 43 fl. 19 fr., auf Conrad Theodor List in Lauterbach,

Ufbcr 52J1 12 fr-' ouf Lerch und Diehm in Lauterbach, zahlbar ans die Ordre des Fuhrmanns Freyer, , }me' Avisbriefe an Herrn Conrad Theodor List und Lerch und Diehm über diese Wechsel. 7

Snbicien'^lfunjßf^^n^c^en ®cnt>armcrie lvcr6rn bic 9cci9mtcn Nachforschungen nach diesen Sachen anstellen und allenfallsigc

Gießen den 12. Januar 1855.

Großherzogliches KreiSamt Gießen. K ü ch l e r.

Polizeiliche Bekanntmachung.

Gefundene Gegenstände.

aeuommp« £ant^ Uttb ein aIter leinener Sack. Diese Gegenstände können von den Eigentümern bei mir in Empfang (liegen am 16. Januar 1855. Der Großherzogliche Polizei-Commifsär für die Provinzialhauptstadt Gießen

L. N 0 v e r. »