Aryeigcblatt
für Vie
Stadt und den Kreis Gießen.
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itrschkint wöchcniiich zwei Mal: Mittwoch und Samstag. — Peci« des Jahrgangs für üinheinrifchc 1 st. SO Ec., für AuSwärttge inol. Postaufschlags 1 ft. 53 Er. — jluSwart« abonnier man stch bei allen Postämtern. In Giehe» bei der (irvecition (Lanjleibcrg Lit. B. Nr. 1.) — liinrückungSgebühr für die gefpaltene Zeile oder deren ^Siaum s Er. Anzeigen au« verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 Er. — Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.
Amtlicher Theil.
Zu Nr. K. G. 9626. Gießen am 8. November 1855.
Betreffend: Die Ausstellung der Verabfolgungsscheine in den Eommunalwaldungen.
Das G r o ß h e r z o g i i ch e K r e i s a m t Gießen
dir
die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Unter Verweisung auf die Verordnung vom 29. März 1837, Nr. 27 des Regierungsblatts, schärfe ich hiermit insbesondere ein, daß zu den vorerwähnten Verabfolgungsscheincn nicht nur die vorschriftsmäßig gedruckten Formularien in Anwendung kommen, sondern daß vieselben auch der Instruction gemäß stets vollständig ausgefüllt werden müssen.
Zuwiderhandlungen, wie solche in neuerer Zeit vielfach vorgekommen sind, sollen in Zukunft geeignet disciplinarisch geahndet werden. K ü ch l c r.
Bekannt m achun g.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Bczirksrath des Kreises Gießen
Freitag den 23. l. Mts., Bvrmittags 9 Uhr,
auf dem Rathhause dahier seine Sitzungen eröffnen wird.
Gießen den 8. November 1855. Großherzoglichcs Kreisamt Gießen.
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B e kan ii t m a ch u n g.
Heinrich Kämmerer von Lich ist zum Gehülfen des Kreisboten Johannes Kämmerer von da bestellt worden, was hiermit veröffentlicht wird.
Gerichtliche und privat-Bekanntmachungen
Besondere &efanntinuchnngen.
D i e M u st e r n n g für 18 o.G.
3164) Nach einer Verfügung Großherzoglichcn Kreisamts soll die Liste der Conscriptionspflichtigcn des Jahres 1856 ausgestellt werden. Es wirv daher in Gemäßheit des Rccrutirungsgesetzes hiermit bekannt gemacht, daß Diejenigen, welche die Versetzung in das Depot oder einjährige Zurückstellung in Anspruch nehmen wollen, dieses ohne Verzug, jedenfalls aber vor Abnahme der Ortsliste auf der Bürgermeisterei dahier anzuzeigen haben, indem später vorgcbracht werdenden Gesuche nach dem Gesetz mcht berücksichtigt werden können. Diejenigen, welche wegen Fehler reclamircn wollen, werde ich auf Anfrage belehren, welche Zeugnisse sie zur Begründung ihrer Rcclamativnen nöthig haben.
Gießen den 5. November 1855. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
__D. Ebel.
3184) Die Pächter des Hospital- und Kirchenguts werden an die Bezahlung des Martini l. I. fälligen Leftandgeldes erinnert.
Gießen am 9. November 1855.
Wittich, Rechner.
erbietungcn von dem Unterzeichneten entgegengenommen.
Gießen am 9. November 1855.
Wittich, Rechner.
sprüche an denselben zu bilden haben, auf- gefordcrt, solche im Liquidationstermin
den 20. Dccember l. I., Vormittags 9 Uhr, bei Meldung des stillschweigend eintretenden Ausschlusses von der Masse anzuzeigen und zu begründen. Von den persönlich nicht erscheinenden Gläubigern wird unterstellt, daß sie allen Beschlüssen der Mehrzahl der er-
Edictalladung.
3195) Nach Erkennung des formellen Concursprozcsses gegen Bäckermeister Jacob Vogt zu Gießen werden Alle, welche An-
3185) Zwei Mädchen, im Alter von 10 und 12 Jahren, sollen dahier in Pflege gegeben werden und werden desfallsige An-


