Ausgabe 
14.2.1855
 
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für die

Stadt und den Kreis Gießen.

13» Mittwoch den 1L. Februar 1SS3»

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mttnvoch >mb Samstag. Preis bei Jahrgangs für Einheimische l ff. 30 ft., für Auswärtige iud. Postanffchlagi 1 ff. 3g hr. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition iEanzleibrrg Lit. B. Nr. 1.) lzinrücknngSgehühr für die gest-alten- LorpllZzeilc oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aui verschiedenen Schriäen die gefallene Corpuszeilc 3 fr.

Amtlicher T h e i l.

B e k a n n t m a ch u n g.

Nach Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 24. v. M. zu Nr. M. d. I. 1282 ist in Folge der stattgcfun- denen Iliilersuchung deijenigen Hengste, welche von Privalpersonen für das Jahr 1855 als Beschäler benutzt werden wollen, von vrr.blerfnl bestell len Commiislon auch der Hengst des Freihcrrn Adalbert von Nord eck zur Rabenau zu Londorf, Kreis Orunberg, (Fuedelhauscn) von Farbe Schimmel, zur Zucht für 1855 tauglich befunden und mit Erlaubnißschein zum Bedecken versehen worden.

Es wird dies hiermit unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß außer den mit Erlaubnißscheincn versehenen HengsttN, keine weiteren von Privatpersonen zum Bedecken von Stuten für 1855 verwendet werden dürfen und die Eiqen- thuiiilk solchtr nicht mit Erlaubnißscheinen versehenen, demohngeachtet aber zum Bedecken benutzt werdenden Hengste, unnachsichtlich zui Anzeige und Strafe gebracht werben, zu welchem Behufe insbesondere den Großherzoglichen Gendarmen die möglichste Wach­samkeit auempsvhleu wird. ° J

©i^iii den 6. Februar 1855. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

_______________ ________________ K ü ch l e r.

Gerichtliche

Edlctalladungen.

privat - ZZekanntmachunge».

22/1) Gießen. Johannes Loth II. von Trohe ist von Großherzoglichem Hof­gericht der Provinz Oberhessen wegen Ver­schwendung unter Curatel gestellt worden und wird dieses hiermit mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß rechtsverbindliche Verträge bei Meldung der Nichtigkeit nicht mit Johs. Loth II., sondern nur mit dessen beiden Kuratoren Johannes Krämer von Trohe und Ludwig Becker III. von Rödgen abge­schlossen werden können. Zugleich werden alle Gläubiger des Johs. Loth II., insofern ihre Forderungen nicht bereits dem Gerichte bekannt sind, aufgefordert, dieselben binnen 6 Wochen dahier zur Anzeige zu bringen, widrigenfalls bei Regulirung des Vermögens keine Rücksicht auf dieselben genommen wer­den solle. Gießen den 7. Februar 1855.

Großherzoglichcs Landgericht Gießen. P l o ch.

233) Gießen. Konrad Diefenbach und dessen Ehefrau in Wieseck haben, nach einem Einträge im gerichtlichen Pfandbuche vom 25. November 1842, bei Karl Seipp dahier ein verzinsliches Capital von 250 fl. gegen Verpfändung ihrer Hofraithe geliehen.

Dieses Anlehn soll gegenwärtig an die

und

I Concursmasse des Darleihers und für diese I an den Curator Kaufmann Böhm dahier abgeführt werden, die darüber errichtete ge­richtliche Schuld- und Pfandverschreibung jedoch abhanden gekommen sein und werden deshalb auf den Antrag des genannten Kurators Diejenigen, welche Ansprüche ir­gend einer Art an fragliches Darlehn und die darüber gefertigte Obligation zu bilden haben, hiermit aufgefordert, solche binnen 00 Tagen von heute an, sogewiß dahier anzuzeigcn und zu begründen, widrigenfalls die Auszahlung des Darlehns mit den Zinsen an den Kurator Böhm erfolgen, auf Vorlage der desfallsigen Quittung die Obligation für mortificirt erklärt und der Eintrag im gerichtlichen Pfandbuch gelöscht werden wird.

Gießen am 29. Januar 1855.

Großherzogliches Landgericht Gießen.

Il/t) Gießen. Das Grundstück in der Gemarkung Gießen /7% 279 sJKlftr. Sltfcr an der Marburger Straße neben Katha- rine Rau und Johannes Haas, im Grund­buche auf den Namen Christoph Schwalb von Wieseck stehend, soll nach Angabe der Interessenten von Christoph Schwalbs Er­ben an Kaufmann I. C. Seipp von hier und von diesem an Heinrich Wilhelm von

Wieseck verkauft worden sein; Letzterer hat es an Heinrich Werner von Wieseck verkauft. Da keine Eigenthumsurkundcn beigebracht werden können, so werden auf Antrag des Kurators der I. C. Seipp'schen Concurs­masse, welche den Kaufpreis fordert, Alle^ welche rechtliche Ansprüche irgend einer Art, Eigenthum, Pfandrecht oder dergl. an das Grundstück bilden wollen, aufgefordcrt, solche so gewiß binnen 60 Tagen von heute an dahier geltend zu machen, als sonst Verzicht darauf unterstellt, der Kaufbrief für Hein­rich Werner bestätigt und der Eintrag ins Mutationsverzeichniß verfügt wird.

Gießen den 16. Januar 1855. Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, I>r. v. Krug, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.

Besondere Bekanntmachungen.

160) Gießen.

Der Depotansprueb der Hof- gerichtssecretär Stürz Wittwe.

Das Protokoll über obigen Anspruch liegt 14 Tage lang zur Einsicht der In­teressenten auf dem Rathhause dahier offen.

Gießen den 30. Januar 1855.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.