Ausgabe 
13.10.1855
 
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F. vo n Scheu cf.

Neuling.

Zu Nr. K. G.

Gießen am 12. Cctobrr 1855.

- mit dem £0. Jahre

Ter alsdann noch verbleibende Kapital-

Danustav""dm TÄSS' M üuf 130 W>, auf 120 Pfund festgesetzt. Großherzogliches Ministerium des Innern.

v. D a l w i g k.

3?Äs?«8,,- 6'ein?b 25 2-»r- * i«Mi4 20,000 fl. in Srnnfcnnta.M.in.n nc-ch t B,«immun,,»

san|i von 1,500,000 fl. IN Grnndrcntenscheincn wieder eingezogen sein wird. " refl an Staatopapieren hat ein Acnvum der Staatsschulden-Tilgungskasse zu bilden.

V' J- ,V'ffr MiNlflerium der Finanzen ist mit der Vollziehung dieses Gesetzes beauftragt.

Urkundlich Unsrer eigenhändigen Unterschrift und beigcdrückten Großherzoglichen Siegels. Darm llad i, den 22. September 1855. 7 a

BekernrrtmKeh rs u g,

Abänderungen des Octroireglements der Stadt Gießen betreffend.

. Großherzogs Königliche Hoheit haben auf den Antrag des Stadtvorstandes zu Gießen nachstehende Abänderunaen des dem Reglement über d.e Erhebung und Comrolirung des städtischen Ocirois zu Giesen vom 21b ^uli 18/01 6

genehmigen geruht, welche hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht werben * b ° 1843 ^^ugten Tarifs zu

Hiernach soll von nun an das Octroi

1) von der Obm Bier, auswärts fabricirt, (statt 10 fr.) 8 fr.,

2J5% kw bttwgew ®U6cn fabnCirt' 6cr krüher bezahlten Oetroiabgabe von. 8 fr. für 130 Pfund Malz)

an

sanuntliche Großherzogliche Bürgermeistereien des Kreises.

Zeuge ^crnomTn Ter^' "" 3nCDb ^'lchvsf von Niedermörlen soll von dem Großherzoglichen Landgericht Friedberg als

Falls derselbe in einer Ihrer Gemeinden in Arbeit stehen sollte, haben sie ihn anzuweisen, daß er sich tnmefänmf bei dem genannten Gerichte einzusinden habe. Oiez.) K n ch l e r 3 7 B '

Polizeiliche Bekanntmachuug.

Gefundene Gegenstände.

'3 ' ' T>er Gioßherzoglichc PolizeiPommissär für die Prvvinzialhauptstadt Gießen:

L. Nove r.

BekLrNNtMnehrrNg,

Bt.iitffcud. Tie erhöhte Kriegsbereitschaft der Großherzoglichen Armee-Division, insbesondere Maßregeln zur Verminderung der Kosten derselben.

r-r des Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 5. l. Mts. zu Nr. M. d. I. 12,944, sollen

10ba b Zugpferde des Großherzoglichen Artillerie-Corps bei soliden inländischen Landwirthcn in Pflege und Benutzung gegeben werden, ^ndem dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, bemerkt man zugleich, daß Anmeldungen von Landwirthcn

Mnpfpk9t Tn? /T? unterzeichneten Behörde, als auch von den Großherzoglichen Bürgermeistereien innerhalb

dfv ffstöesetzten Frist von 14 ^.agen entgegen genommen werden. Man fügt hierbei nur noch an, daß diejenigen Landwirtbc denen Militarpserdc anverkraut werden, demnächst eine Empfangsbescheinigung auszustellen haben. Die Form derselben, sowie die Bedin­gungen, unter welchen den Landw.rthen Mi itärpferde in Pflege und Benutzung gegeben werden, sind den Großher oglichen q!- meistereien zugestellt worden, und können bei denselben eingcsehen werden. b 4 rfl"

, _ T o9^", Vergütung des bestimmten Futtergeldes für die Monate Deccmber, Januar und Februar wird eine Einrichtung ge­troffen werden, woinach dieselbe am Schluffe eines jeden Monats in einer für die Unternehmer nicht belästigenden Weise erfolgen^kann.

Gießen den 8. October 1855. Großherzoglichcs Kreisamt Gießen. ' 8

In Verhinderung des Kreisraths :

Piets ch, ______________________Regicrungs- Affessor.

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