Ausgabe 
13.1.1855
 
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Anzeigeblatt

für die

Stadt und den Krei

Lamstag den 13. Januar

s Gießen.

L8SL.

Auswärtsibmin'irt m ,WfiH T-eV« Tü11116 ~ P"i» et» 3ahrg«n,s für Einheimische 1 ff. 30 fr., für Auswärtige i.d. Postaufschlag« 1 ft. 39 fr. -

b niCl man fl(i 6el Q,Un Ppstämter». 3n «teßen bei der Erpeditio» sEan,l-iberg Lit. B. Nr. 1.) - Emrückuugs.iebiihr für die gespaltene Eorpusjeile oder _______________________________ etren Raum 2 fr. Auzcigeu au» verschiedenen Schriften die gespaltene Corpuszcile 3 fr.

Amtlicher T h e i l.

Zu Nr. K. G. 319.

Betreffend: Nnterstüßiinq der Armen Ufid das Abstellen des Bettelns.

Das Großherzogliche Kreis

an

Gießen am 8. Januar 1855. a m t Gießen

die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

DaS Beiteln entsittlicht die Gesellschaft nnk> muß nach Maßgabe der Strafgesetze

T . I T « Mfetttchaft^ U"v miiB nach Maßgabe der Strafgesetze mit aller Strenge unterdrückt werden. VÄT- v fll6a 8°rt,criinß 1° Ver Gcietze als der Menschlichkeit, daß von Seiten der Gemeinden für die Unterstützung wirklich huftsbednrtttger Armen ausreichende Fürsorge getroffen werde. v J

< ®6.f.mn9 bau..fbar "kannt werden, daß die Armenvereine der benachbarten Städte theilweise diese Sorge erleichtern helfen,

abtr ech ist nnzulamg, wenn die Gemeinden itd) dadurch ihrer selbstständigen Verpflichtung überhoben erachten

Arbeit an arbeitsfähige Arme, wozu die gewöhnlichen Unterhallungöarbeiien in Gemeinden stets Otltgiillnik bieten, isi als das wirftamsic UnIerstützUngsmittel vorzngsweise zu empfehlen.

arbeitsunfähige Armen müssen dagegen ans andere Weise kräftig unterstützt werden, und mache ich Sie dasür h/dul-n sj?2rf s? mc rn"Ausschreiben der vorhinigen Regicrungö-Commission vom 24. Februar 1852 niedergelegten enveiterunqcn^u'1»er Vollziehung gebracht werden. Wo ausreichende Mittel fehlen, haben Sie die erforderlichen Credit-

licke MSh,Ml^ftLrllIlnfl6!ll(rC Bettlern eine Unterscheidung möglich sei, ob nur die Neigung zum Müßiggänge, oder wirk- 6 ; ' bezlehungsweise Vernachlässigung der Unterstützungspflicht von Seiten der Gemeinden die Veranlassung zum

ru V otokott nt/flm^rbf\erlr(1?U!lLCld an«f,l.Jcn' den geeigneten Fällen die Bettler kurz über ihre Entschnldigungsgründe Lill i ii n ! « ,b f^l'r ^tr,IIpim9 a"lp'r . einzusenden. Nur dem gehörigen Zusammenwirken aller Behörden kann eS gelingen, in Bezug auf das Abstcllen des Bettelns einen entsprechenden Erfolg zu erzielen.

. _____________________________________________________________________ K ii ch l e r. .

iinh ^'l 1854 sind dem Gymnasiallehrer Hofralh Friedrich Haas zn Darmstadt die Funktionen eines UebcrsetzerS

» bezüglich der bei den Gerichten des Großherzogthums nökhig werdenden Uebersetzungen aus der französischen, engliichen, italienifchen und spanischen Sprache in die deutsche übertragen worden.

Polizeiliche Bekanntmachung.

Gefundene Gegenstände.

men wcrdcn^^^ Ub "" wollener Stauchen. Diese Gegenstände können von den Eigenthümern bei mir in Empfang genom Oiefeen den 12. Januar 1855. Der Großherzogliche Polizei-Commissär für die Provinzialhauptstadt Gießen:

______ L. Nove r.

Gerichtliche und privat - Bekanntmachungen.

Versteigerungen.

ÄS) Gießen.

Dienstag den 30. Januar l. I., Nachmittags 2 Uhr, soll auf dahiesigem Nathhaus das dem Schloffermeister Philipp Schneider gehörende

Wohnhaus in der Wetzsteinsgasse, neben Hermann Claus, nochmals an den Meist­bietenden versteigert werden.

Gießen den 10. Januar 1855.

Grvßherzogliches Ortsgcricht Gießen. In Auftrag des Vorstehers: C. Weidig, Ortsgerichtsmann.

35) Gießen.

Versteigerung von abgängigen Obst- bäumen.

Samstag den 13. Januar l. I., Nachmittags 2 Uhr, sollen 16 Aepfel-, Birn- und Zwetschew