Ausgabe 
11.8.1855
 
Einzelbild herunterladen

-chlange ähn- hochgebildeten für die gute der Eaplans- ne Wohnung erfolgt) doch meinen herz- iese gebildete berin.

Keßler.

gastlichen Ge- htmarkte mit ch mich von c trog en und

Spitzbuben rliche Worte M aber auch g die Klage ! Worte zu- t thue und hen Mann igust 1855.

Appe l.

nden Manne eftehend aus hen versehe- Beizimmer, er d. Bltts.

l'Uttg.

ne diene zur em Eltern-

vrrath aller rtikel, und rch - Fässer, )üttcn auf» verleihen.

igen, wer-

'ermeistcr.

renschlosser mir gegen chästigung e n z e l.

en worden er Vogel erden.

tte.

sich einer men und gute Pro- ihre ge­il A. B.

1.

Beilage zu M 64 des Anzeigeblattes.

475) Gießen. Amerikanisches und englisches Gold, sowie Wechsel auf alle bedeutenderen Plätze der Nordame­rikanischen Freistaaten, auf Brasilien, Califormen und Australien sind stets zu Haden bei der

Haupt-Agentur

von Z. Laudert Wittwe, Neuebaue, Nr. 67.

1667) Die in Nr. 63 ccs Anzeige­blatts erschienene sogenannte Erwiderung des Herrn Gemeinde-Einnehmers Jäger in Leihgestern auf die in Nr. 62 Namens des Johannes Jung VIII. erlassene Bekannt­machung , veranlaßt folgende Entgegnung:

Die Behauptung des Gemeinde-Einneh­mers Jäger, die beiläufig bemerkt bereits eine Anklage wegen Ehrenkränkung zur Folge gehabt hat, daß er dem Johannes Jung Vlll. aus den Antrag seiner Eltern wegen Blödsinns, Trunksucht und Ver­schwendung bei Abtretung des elterlichen Vermögens am 11. Juli 1848 von Großh. Landgericht als Kurator beigegeben wor­den sei, ist geradezu unwahr. Die deß- fallsigcn Acten bezeugen weder einen derartigen Antrag der Eltern, noch eine aus die dem Johs. Juug Vlll. angeblich zur Last fallen­den schlimmen Eigenschaften gegründete, ent­sprechende Verfügung des Gerichts.

Wahr ist nur, daß der Gemeinde -Ein­nehmer Jäger dem Johs. Jung VIII. ge­legentlich der elterlichen Gütcr-Vertheilung, aus welchem Grund ist nicht ersichtlich, am 11. Juli 1848 als Beistand beige­geben und verpflichtet wurde, um sich ass feldkundiger Malin darüber auszusprechen, daß dieser bei der Vertheiluug der elterlichen Immobilien nicht verkürzt worden sei. Weder von Blödsinn, noch von Trunksucht, noch von Verschwendung kommt in dem betreffenden Protokolle das Geringste vor.

Eine derartige gerichtliche Bestellung als Beistand für einen einzelnen Act involvirt aber bekanntlich keine Curatcl und giebt keine Besugniß zur Vermögens-Verwaltung, zu welcher.der Gemeinde-Einnehmer Jäger niemals gerichtlich autorisirt worden ist, es kann ihm darum nicht einfallcn, auf jene Bestellung als Beistand gestützt, die aller­dings höchst einträgliche Administration des bedeutenden Vermögens des Joh. Jung Vlll., die er seither lediglich mit Bewilligung des letzteren hatte, fernerhin gegen dessen Willen behalten zu wollen.

Daß der Gemeinde-Einnehmer Jäger sich gerne auf den Standpunkt eines gerichtlich bestellten Vermögensverwalters stellen möchte, ist sehr erklärlich, da ihm die Position eines solchen mit Rücksicht daraus, daß das Ge­

richt seit seiner Bestellung als Beistand, also seit 7 Jahren, von ihm keine Rechnungs- Ablage gefordert hat (wozu es natürlich in Ermangelung der Anordnung eines ge­richtlichen Curatoriums nicht befugt ist) sehr behagen mag.

Johs. Jung Vlll. aber, der natürlich keine Schonung zu haben braucht gegen Jemanden, dem er seit Jahren sein ganzes Vermögen anvertraut hat, der dieses Ver­trauen aufs Aergste täuscht, indem er, um seiner Verpflichtung zur Rechnungs-Ablage zu entgehen, zu Lügen seine Zuflucht nimmt; der sogar in ganz neuerer Zeit aus, für jeden in die Verhältnisse Eingeweihten, leicht greifbaren Gründen mit Beihülfe mehrerer anderer Subjecte, ausweislich der betreffenden Landgerichts-Acten, vergeblich versucht hat, den (angeblich schon in 1848 entmündigten), Johs. Jung Vlll. (also ganz überflüssiger Weise nochmals) unter nichtigen Vorwänden seiner Selbstständigkeit zu berauben resp. unter Curatel zu bringen, verlangt, indem er seine Vermögens-Verwaltung zu eigenen Händen nimmt, Rechnungstellung, und hat, da der Gemeinde - Einnehmer Jäger der deßfallsigen außergerichtlichen Aufforderung nicht entsprochen hat, bereits eine gericht­liche Klage durch den unterzeichneten An­walt erheben lassen, deren demnächst zu veröffentlichendes Resultat die Redlichkeit des Gemeinde-Einnehmers Jäger in Führung sremder Geschäfte beleuchten wird.

Die Prüfung der Frage ob die Schuldner des Johs. Jung Vlll. zur Vermeidung doppelter Zahlung nicht gut thun werden, keine Gelder mehr an jenen abgesetzten Vermögensverwalter Namens des Johs. Jung Vlll. zu bezahlen, überläßt man hier­nach lediglich deren Ermessen, unter dem wiederholten warnenden Bemerken, daß dieser an jenen geleistete Zahlungen fernerhin als gültig nicht anerkennt.

Gießen den 9. August 1855.

In Auftrag des Johannes Jung VIII. in Leihgestern:

Dr. Schüler, Hofgerichts - Advocat.

1634) Ein gesitteter Junge kann bei mir in die Lehre treten. E. Kratz.

1679) Ein silbernes Armband ist ge­funden worden und kann dasselbe gegen die Jnseratgebühren in Empfang genommen wer­den bei I. H. Fuhr.

1672) Ein Junge, der die Schreiner­profession zu erlernen wünscht, kann dahier in Vie Lehre treten. Bei wem L sagt die Exped. d. Bltts.

1639) Gute Buchenholz-Asche wird fort­während von uns gekauft; jedoch muß solche in unsere Fabrik gebracht werden.

Gebr. Kaufmann.

1644) In der Backsteinfabrik in der Schwarzlach können starke Arbeiter, gegen einen Tagelohn von 36 bis 40 fr., Beschäf­tigung erhalten.

August Bartholomay.

Fnfchbäcker zu Gießen.

(Sonntag den 12. August. Franz Lampus in der Löwengasse. Christian Loder 11. in der Reustadt. Carl Wallenfels am Asterweg.

Kirchliche Wnzeigeu

der

evangelischen Gemeinde zu Gießen.

G o t t e s d i e n st.

Am 12. August.

Morgens : Kirchenrath Dr. Engel.

Nachmittags: PfarramlS-Candidat Dr. Marbach.

Hospital - Gottesdienst.

Um halb 11 Uhr: Ma'dchcnlehrer Krug.

Getaufte.

Den 4. August. Dem Bürger und Mecha- nikus, Christian Licbrich, ein Sohn, Karl August, geboren den 9. Juli.

Den 5. August Dem Ortsbürger zu Batten­berg und Jnsinualions-Mandatar, Georg Frank, ein Sohn, Johann Karl Gustav Aeolf, geboren den 15. Juli.

Denselben. Dem Bürger und Küfermeister, Johannes Simon, eine Tochter, Sophie Marie Helene, geboren den 9. Juni.

Denselben. Dem Bürger und Zimmermeister, Georg Ruckstuhl, Zwillingskinder, und zwar eine Tochter, Konradine Louise, und ein Sohn, Justus Heinrich, geboren den 18. Juli.

Densel den. Dem Bürger und Oelmüller, Heinrich Möser, ein Sohn, Karl Eberhard Emil, geboren den 26. Juni.

Den 6. Augu st. Dem Bürger und Schnei­dermeister, Georg Friedrich Schleuning, ein Sohn, Christian Ludwig, geboren den 10. Mai.

Beerdigte.

Den 7. August. Felir Hüget, des Großher­zoglichen Expedienten an der Main-Weserbahn, David Martin Hügel, ehelicher Sohn, alt 5 I. 8 M. 27 T., gestorben den 5. August.

Denselben. Eine uneheliche Tochter, alt 5 M. 4 T., gestorben den 6. August.

Die Pfarrgeschäfte in der nächsten Woche besorgt Kirchenrath Dr. Engel.