Ausgabe 
10.3.1855
 
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346) Gießen.

Capital - Aufnahme der Stadt Gieße«.

Zur Bestreitung der Kosten des Necilschulbanes braucht die Stadt Gießen im Laufe dieses Jahres 21,000 ff luid will solche tu verschiedenen Zwischenräumen gegen 4proeentige kündbare Schnldverschreibnugeu aufitehmcn. Diejenigen, welche sich bei diesem Anlehen betheiligen wollen, werden ersucht, ihre Anerbietungen auf der hiesiger Bürgermeisterei mündlich oder schriftlich abzugeben.

Gießen den 2. März 1855. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

D. Ebel.

3T8) Gießen.

Die Vertheilung der Zinsen aus dem Vermächtnis; des Friedrich Lony sen.

Die Zinsen ans dein rubricirten Ver- mächtniß werden in der Kurze vertheilt. Diejenigen hiesigen Bürger, welche bei dieser Vertheilung auf eine Unterstützung rechnen, haben sich binnen 8 Tagen auf der Bür­germeisterei zu melden.

Gießen am 6. März 1855.

Grvßhcrzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.

228) Gießen.

Aufforderung au die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leih­anstalt.

Die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leih­anstalt, deren Pfänder in den Monaten Juli, August, September, -Oktober, No­vember und December 1834 verfallen sind, werden aufgefvrdert, in dem Zeitraum vom 14. Februar bis zum 16. März d. I. dieselben cinzulösen oder zu prolongiren, als sonst deren Versteigerung am 16. April d. I. stattfindet.

Nach fruchtlosem Ablauf obigen Zeit­raums kann weder Einlösung, Prolongation noch Umschreibung vorgenommen werden; die Säumigen haben es sich daher selbst bcizumesscn, wenn sie ihre Pfänder erst in dem Versteigerungstermin gegen baare Zah­lung einlösen können.

Pfänder aus wollenen Stoffen müssen unbedingt eingelös't werden.

Die Herren Bürgermeister des Kreisamts- bczirks werden ersucht, Vorstehendes in ihren Gemeinden baldigst bekannt machen zu wollen.

Gießen am 12. Februar 1855.

Die Pfandhausverwaltung.

Bieler. Pfeil.

Edictalladungen.

326) Gießen. Ludwig Zirkler von Königsberg ist durch Verfügung Groß­herzoglichen Hofgcrichts dahier vom 4. v. Mts. unter Curatcl gestellt und sodann Heinrich Krauskopf von Königsberg als dessen Curator ernannt worden.

Dies wird unter dem Anfügen bekannt gemacht, daß Ludw.Zirkler ohne den genann­

ten Curator keine ihn verbindlich machende Verträge abschließen.und daß keine Zahlung an ihn rechtsgültig geleistet werden kann.

Zugleich werden Alle, welche rechtliche Ansprüche an Ludw.' Zirkler zu machen haben, aufgefordert, solche binnen 30 Ta­gen von heute an dahier geltend zu machen, indem sonst bei Aufstellung des Inventars keine Rücksicht darauf genommen wird.

Gießen den 21. Februar 1855.

Großhcrzoglichcs Stadtgericht Gießen.

Mühl, l)n. v. Krug, Stadtrichter. Stadtger.-Assessvr.

325) Gi eßen. Die Erben des am 27. v. Mts. zu Waldgirmes verstorbenen Jacob Failing wollen seinen Nachlaß nur unter der Nechtswohlthat des Inventars antretcn. Alle, welche Ansprüche an jenen Nachlaß zu bilden haben, werden aufgc- fordert, solche so gewiß binnen 30 Tagen bei dem unterzeichneten Gerichte anzumclden und zu begründen, als sonst keine Rücksicht auf sie genommen wird.

Gießen am 21. Februar 1855.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Dr. v. Krug, Stadtrichter. Stadtger.-Assessvr.

31/4) Marburg.

Oesscntlichc Ladung.

Nachdem der Kaufmann Mathäus Schaaf von hier seine Insolvenz angezeigt hat, so werden alle und jede Gläubiger desselben hierdurch öffentlich geladen, in dem zum Versuch einer gütlichen Vereinigung zur Abwcneung des förmlichen Concursus auf den 29. März d. I.,

Morgens 10 Uhr, als Contumazirstunde bestimmten Termine dahier zu erscheinen, ihre Forderungen sum­marisch anzumclden ünd Vergleichsverhand- lungen sowohl unter sich als mit dem Gcmeinschuldner zu pflegen. Die überall sich nicht meldenden Gläubiger werden im Falle des Zustandekommens eines Vergleichs von der Masse gänzlich ausgeschlossen, die bei den Vergleichsverhandlungen aber nicht mitwirkenden werden als dem Beschlüsse der Mehrzahl der Erscheinenden bcitrctend angesehen werden. Im Falle des Nichtzu­standekommens eines Vergleichs haben die

Gläubiger alsbald über die Wahl eine, Massenverwalters sich zu erklären.

Marburg am 26. Februar 1855.

Kurfürstliches Justizamt I. _______________Wagner.______

Versteigerungen.

408) Gießen.

Verpachtung von Triebvicrtcln ic

Mittwoch den 14. März l. I., Nachmittags '3 Uhr, sollen 6 städtische Iricbvicrtel von verstör denen Bürgern und ein Stuck Gelände m der Lehmgrube an der Hardt, öffentlich »er pachtet werden. Wer die Tricbvicrtel vor her einsehcn will, kann sich an den Flm- schützcn Noll wenden. Die Znsammcnkunst ist bei dem Nassauer Hof.

Gießen am 9. März 1855.

Großhcrzogliche Bürqcrmcistcrci Giesm. * D. Eb c l.

400) Gießen.

Montag den 12. März d. I., Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dahicsigem Nathhaus die ten Erben des Glasermeistcrs Johannes Bicnnr dahier gehörenden Grundstücke, an den Meist­bietenden versteigert werden, als:

Flur üÄiftc.

3%5s 136 Garten am Nahrungsberg,

4737o 102 Grabstück auf dem Sand,

4l/i4 338 Acker vor der Warte, «j

die Marburger Chaussee.

Gießen den 8. März 1855.

Großherzogliches Ortsgcricht Gieße». In Auftrag des Vorstehers: C. Weidig, Ortsgerichtsmann.

402) Gießen.

Montag den 12. März 1855, Nachmittags 2 Uhr, soll auf hiesigem Nathhaus ein in hiesiger Gemarkung gelegenes Grundstück

47/igo 366 sHKlftr. Acker in der Lich- tenau an der Grenze, zur Concursmasse des I. C. Seipp gehörend, einer öffentlichen Versteigerung ausgesetzt wer­den, wozu man Liebhaber hiermit einladel.

Gießen den 7. März 1855.

Großherzoglichcs Ortsgericht Gießen. In Auftrag des Vorstehers:

C. Weidig, Ortsgerichtsmann.

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