tember 1855.
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nnt zu mache«, speciell gclade« Reklamationen : Uhr, auf dm cislerei aut- lisse der A-rzte, lsseii, sich anzu-
luriicfgetviefenm scheinen müsse«, Vigna lement halb acht Uhr,
der Abweisung
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falls mit dm
en dahier ab- sslügen Mon-
d. M., Dor. a Schicßhausc
n übertragen, . Im Allge.
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bei dem Aus«
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Grün berg, am I. September 1855.
..... ^ch abgehaltenem Preispflügen, Nachmittags von 2 Uhr an, findet am Schießhause ein- V-rloosuna von wertbvollen B mii)orne fur Dlc Landwrrthschaet nützlichen Gegenständen statt. Auch werden 2 schöne Schafböcke ver-
\ f H O,tuck zu 5 Äreujcr, ftnb vom 8. d. M. au bei sämmtlichen Bürgermeistereien des Kreises zu haben Am ^ie^Ziehun^sechst" begluitt^ b'6 12 Ul)r yJhttad6 &l’fe ^gegeben; diese Abgabe hört aber in dem Augenblick auf, wo
Der erste Dir.ctor des landwirtschaftlichen Bezirk-Vereins für den Kreis Grünberg, v. Zangen, Großherzoglieber Kreisrath.
rrs a /Tt ~ < < . , . ®ie£en am 1. September 1855.
Das Groß he rzogllche Landgericht Gießen
an
die Großherzoglichen Orlsgerichte des Bezirks.
Betrkffkiid: Die Formnlarien zu Versteigerungen.
Sie werden hiermit in Kenntniß gesetzt, daß Formularien:
1) zu Protokollen über freiwillige und Zwangsversteigerungen von Mo- und Immobilien und
_ 2) für die Eigenthumsurkunden über den Erwerb von Immobilien in freiwilligen und Zwangsversteigerungen
auf Stempelpapier gedruckt sind und von der Hauptstempel-Verwaltung auf Verlangen verabfolgt werden. P l o ch.
Polizeiliche Bekanntmachungen
Im Schlvßhofe neben dem Zeughause und auf dem Brand ist vor längerer Zeit von unbekannter Hand Banholr niedergelegt worden, das nicht langer daselbst liegen bleiben darf. Der Eigenthümer wird aufgefordcrt, dasselbe binnen 14 Tagen abru- hvlen, widrigenfalls es nach Ablauf dieser Frist als herrenloses Eigcnthum angesehen und consiscirt werden müßte
Gießen den 6. September 1855. Der Großherzogliche Polizei-Eommissär für die Provinzialhauptstadt Gießen: __ L. Nove r.
Gießen den 7. September 1855.
Der Großhcrzogliche Polizei-Eommissär für die Provinzialhauptstadt Gießen: ?. Nove r.
Gefundene G e g e n ft ä n d e.
nph,h^inJ^ar^Cllmm7ne ^'"band mit einem Knöpfchen von Silber und Achat, ein altes hausrothfarbenes, frisch gebügeltes S Kreuzer 1 Heller, ein altes mit schwarzem Leder besetztes Kindcrschuhchen, ein kleiner Schlüssel und ein
?’!r‘,r* b< 1 Kindersschuhchen sind gefunden und auf Großherzoglichcm Polizcibüreau abgegeben worden. Die Eigenthümer Haven sich baldigst zu melden. '
Gerichtliche und Privat - Bekatttttmachungeir Besondere B e k a n n t m a ch u n g.
Gießener Markt.
179-t) Das handeltreibende Publikum wird darauf aufmerksam gemacht, daß den und 19. September 1855 ein Vieh- und Kramermarkt hier Statt findet.
Gießen den 28. August 1855. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
___ D. Ebel.
Edictalladungen.
1693) Nachdem Großherzogliches Hofgericht dahier über das Vermögen des Karl Wirth Hierselbst den Coneurs erkannt hat, sind die hierorts bekannten Gläubiger desselben mit der Erklärung, theils daß sie ihre Befriedigung in anderer Weise suchen, theils daß sie bessere Gliicksumstände des Cridars abwarten wollen, aus dem Conkurse zurückgetreten.
Alle hierorts unbekannte Gläubiger des Karl Wirth werden aufgefordert, ihre Ansprüche so gewiß in dem Termine
Montag den 24. September l. I., Vormittags 10 Uhr, dahier bei Meldung des stillschweigenden Ausschlusses von der Masse zu liquidiren und etwaige Vorzugsrechte so gewiß geltend zu machen, als sonst Verzicht darauf unterstellt wird. Gießen den 7. August 1855.
®roßherzvgliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, Dr. v. Krug, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.
1398) Nach erkanntem Coneurse über das Vermögen des Johannes Müller II. zu Großenlinden werden Alle, welche Ansprüche
an denselben haben, aufgefordert, solche bei Vermeidung stillschweigend eintretenden Ausschlusses
Donnerstag den 13. September d. I., Vormittags 9 Uhr, dahier anzuzeigen und zu begründen, auch wegen Vergleichs, Bestellung eines Masse- eurators re. sich zu erklären, indem nach den Beschlüssen der Mehrheit der erscheinenden Gläubiger verfahren werden wird.
Gießen den 28. Juni 1855.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, Wörner, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.


