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3(if>) Gießen. Der allgemeine Arbeiter-Unterstützungsverein wird, nachdem sich eine entsprechende Anzahl Mitglieder daran beteiligt, vom Monat März an in Wirksamkeit treten; weitere Anmeldungen dazu können jederzeit geschehen hei den Herren

August Walz und Heinrich Bona- ri u s (in der Wohnung des Herrn Glaser­meister Fillmann.)

Der Vorstand.

351) Darmstadt.

Töchterverssoegrmgs- MSstÄt.

Da die Anmeldungen zur Aufnahme von Töchtern in die Ludewigs- und Luisen- Stiftung häufig so spät, und mitunter so mangelhaft erfolgen, daß es kaum möglich ist, vor Ablauf der in den Statuten vor­geschriebenen Präclusivfrist die Aufnahmen in der erforderlichen Weise vorzubereiten, so finden wir uns veranlaßt, diejenigen Einwohner des Großherzogthums, welche Töchter in das Institut aufnehmen zu lassen beabsichtigen, auf die betreffenden Bestim­mungen der Statuten hiermit aufmerksam zu machen:

1) Nur für solche Mädchen kann in dem Institut die Versicherung auf eine Pension erhalten werden, welche bei der wirk­lichen Aufnahme das sechste Lebens­jahr noch nicht angetreten haben. (§ 15.)

2) Die Anmeldungen zur Aufnahme müssen spätestens drei Monate zu­vor, ehe die zu Versichernde das fünfte Lebensjahr vollendet, schrift­lich bei dem Verwaltungsrath eingereicht werden. Schließen spätere Anmeldungen von der Aufnahme auch nicht absolut aus, so ist die letztere bei solchen in der Regel doch nicht zu erwarten. (§. 75.)

3) Den Anmeldungsgesuchen müssen die vorgeschriebenen Nachweisungen beigelegt wer­den, als die gehörig attestirte Fragebeant­wortung, Auszüge aus den Kirchenbüchern oder Civilstandsregistern, und Gesundheits­zeugnisse. Ist bei einem Aufnahmsgesuche diesen bestimmten Forderungen der Statuten nicht entsprochen, so wird der Verwaltungs­rath zu seinem Bedauern dasselbe abwei­sen müssen. (§. 103.)

4) Zu den bei der Anmeldung zur Auf­nahme zu beantwortenden Fragen, wie auch zu den beizubringenden Gesundheitszeugnissen sind gedruckte Formulare anzuwenden, die bei unferm Rechner, Herrn Ministerial- buchhalter Balzer, unentgeltlich zu haben sind.

Darmstadt am 20. Februar 1855.

Der Verwaltungsrath der Ludewigs- und Luisen-Stiftung :

Lotheißen.

323) Gießen. Ein junger Mensch, der die Schmiedeprofession erlernen will, kann in die Lehre treten bei

Schmied Unverzagt am Wallthor.