Beilage zu 19 des Anzeigeblattes
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3(if>) Gießen. Der allgemeine Arbeiter-Unterstützungsverein wird, nachdem sich eine entsprechende Anzahl Mitglieder daran beteiligt, vom Monat März an in Wirksamkeit treten; weitere Anmeldungen dazu können jederzeit geschehen hei den Herren
August Walz und Heinrich Bona- ri u s (in der Wohnung des Herrn Glasermeister Fillmann.)
Der Vorstand.
351) Darmstadt.
Töchterverssoegrmgs- MSstÄt.
Da die Anmeldungen zur Aufnahme von Töchtern in die Ludewigs- und Luisen- Stiftung häufig so spät, und mitunter so mangelhaft erfolgen, daß es kaum möglich ist, vor Ablauf der in den Statuten vorgeschriebenen Präclusivfrist die Aufnahmen in der erforderlichen Weise vorzubereiten, so finden wir uns veranlaßt, diejenigen Einwohner des Großherzogthums, welche Töchter in das Institut aufnehmen zu lassen beabsichtigen, auf die betreffenden Bestimmungen der Statuten hiermit aufmerksam zu machen:
1) Nur für solche Mädchen kann in dem Institut die Versicherung auf eine Pension erhalten werden, welche bei der wirklichen Aufnahme das sechste Lebensjahr noch nicht angetreten haben. (§• 15.)
2) Die Anmeldungen zur Aufnahme müssen spätestens drei Monate zuvor, ehe die zu Versichernde das fünfte Lebensjahr vollendet, schriftlich bei dem Verwaltungsrath eingereicht werden. Schließen spätere Anmeldungen von der Aufnahme auch nicht absolut aus, so ist die letztere bei solchen in der Regel doch nicht zu erwarten. (§. 75.)
3) Den Anmeldungsgesuchen müssen die vorgeschriebenen Nachweisungen beigelegt werden, als die gehörig attestirte Fragebeantwortung, Auszüge aus den Kirchenbüchern oder Civilstandsregistern, und Gesundheitszeugnisse. Ist bei einem Aufnahmsgesuche diesen bestimmten Forderungen der Statuten nicht entsprochen, so wird der Verwaltungsrath zu seinem Bedauern dasselbe abweisen müssen. (§. 103.)
4) Zu den bei der Anmeldung zur Aufnahme zu beantwortenden Fragen, wie auch zu den beizubringenden Gesundheitszeugnissen sind gedruckte Formulare anzuwenden, die bei unferm Rechner, Herrn Ministerial- buchhalter Balzer, unentgeltlich zu haben sind.
Darmstadt am 20. Februar 1855.
Der Verwaltungsrath der Ludewigs- und Luisen-Stiftung :
Lotheißen.
323) Gießen. Ein junger Mensch, der die Schmiedeprofession erlernen will, kann in die Lehre treten bei
Schmied Unverzagt am Wallthor.


