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A. E i n n a h m C. Staats- Vereins­fond. fond.

fl. fl-

1 .) Zuschuß aus Großherzoglicher Hauptstaatskasse ..... 1550

2 .) Beiträge der Vereinsmitglieder (ohngefähr) ...... 1900

3 .) Kaffevorrath, baar und in Ausständen ....... 1139

Summa der Einnahme 1550 3039

4589 fl.

B. Ausgabe.

1.) Büreaukosten (Remuneration des Scereiärs, Expedienten,

Bürcaurcquisitcn) ............ . 270

2 .) Kasse- und Rechnungswesen ........... 150

3 .) Viehpreisvertheilungen ........ 050 '

4 .) Wiesenverbesscrungen . . . . . ........ 000

5 .) Verbesserung des Düngerwesens ......... 300

6 .) Drainage ............... 150

7 .) Unterstützung der Bezirksvereine.......... 600

8. ) Kosten der landwirthschaftlichen Zeitschrift (beiläufig) ... 750

9. ) Unterstützung der Seidcnzucht und des Gartenbaues ... 100

10 .) Für Ankauf von sächsischen Zwiebelkartoffeln..... 200

11 .) Bleibender Betriebsfond......... 819

Summa der Ausgabe 1550 3039

4589 fl.

Hinsichtlich der Verwendungen wird hierbei noch Folgendes bemerkt: x

Ad 3. Nach dem Beschluß des Ausschusses ist eine Commission ernannt worden, bestehend aus folgenden Herrn:

1 .) dem Freihcrrn Adalbert von Rabenau zu Londorf,

2 .) Groszh. Oberförster Hasserkorn Windhausen,

3 .) Rentmeister Engel Londorf,

4 .) Großh. Kreisveterinärarzt Diegel Alsfeld und

5 .) Pvftstallmeiftcr Kempf Gießen,

welche für die diesjährigen Preisvertheilungen, unter Berücksichtigung der von verschiedenen Bezirkevereinen bezüglich derselben geäußer­ten Anträge und Wünsche, ein Statut zu entwerfen und die Orte, an welchen die diesjährigen Preisverthcilungen, deren drei statt­finden sollen, zu bestimmen hat. Für Preispflügen ist in dem Büdget des Provinzialvereins für dieses Jahr nichts vorgesehn, indem sser Ausschuß der Ansicht war, daß die Bezirks-Vereine, welche Preispflügen für nützlich halten, einen Thcil der denselben zur Disposition gestellten Mittel hierzu verwenden können.

Ad 4. Der zur Unterstützung von Wiesenverbesserungen vorgesehene Betrag von 600 fl. soll abermals vorzugsweise zur Unterstützung der Verbesserung von Privatwiesen verwendet werden. Zur Verbesserung von Gcmeiudcwiescn können aus der Kaffe des landwirthschaftlichen Vereins Beiträge nur vauu »«willigt werden, wenn die betreffenden Gemeinden sich verpflichten, diese Bei­träge zurückzuerstatten, falls die unter Beihülfe des landwirthschaftlichen Vereins ausgeführten Wiesenanlagcn oder Wicsenvcrbessc- rungen nicht sorgfältig erhalten oder zweckmäßig benutzt werden. Die Entscheidung darüber,, ob dieser Fall eingetreten, soll den betreffenden^ Verwaltungs-Behörden zustehen.

Ad 5. Die zur Verbesserung des Düngerwesens vorgesehenen 300 fl. werden (wie im abgelaufenen Jahr) mit 160 fl. für den Kreis Biedenkopf und mit 40 fl. für den Kreis Vöhl den dortigen landwirthschastlichen Bezirksvereinen zur Disposition gestellt. , Die für die übrigen Landestheile der Provinz bestimmten 100 fl. werden nach der Reihenfolge des dem Präsidium des Provinzialvereins erbrachten Nachweises über zweckentsprechend neu angelegte Dungstätten zu Prämien dafür verwendet werden. Im Allgemeinen bleibt die Bestimmung aufrecht erhalten, daß die Prämien für Anlage verbesserter Dungstätten nur zu theilweiscr Bestreitung des baar verwendeten Arbeitslohns verwendet werden dürfen, während das Material von den Eigenthümcrn zu stellen und beizuführen ist.

Ad 6. Zur Beförderung der Drainage hat der Ausschuß pro 1855 150 fl. vorgesehn, von welchem Betrag bereits 100 fl. zu einer Reiseunterstützung einem Techniker zugesichert stur. Die verbleibenden 50 fl. sind zu Honorirung von Technikern bestimmt, welche Pläne zu derartigen Entwässerungsanlagen entwerfen und die Ausführung leiten. Es können daher in dieser Hinsicht nur bie wegen dieser Verhülfe zuerst erfolgenden Anmeldungen Berücksichtigung finven.

Ad 7. Auch für das Jahr 1855 soll den landwirthschaftlichen Bezirksvereinen aus der Kasse des Provinzialvereines eine Geldunterstützung zufließen, bestehend in einem Drittheil rer Jahresbeiträge der in jedem Bezirksvercin wohnenden Mitglieder des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen. Dieser Zuschuß soll aber nach ausdrücklichem Beschluß des Ausschusses nur an die­jenigen Bezirks-Vereine geleistet werden, welche vor Ablauf dieses Jahres (1855) den Nachweis über die Verwendung bereits bezogener derartiger Unterstützung erbringen (in so weit dieß noch nicht geschehen ist) und welche ferner angeben, wozu die für dieß Jahr in Anspruch genommen werdenden Unterstützungsgelder verwendet werden sollen.

Ad 8. Ist zu bemerken, raß auch in diesem Jahr solchen obcrhessischcn Schullehrern, welche sich für Lanrwirthschaft in- teressiren, Schul- oder andere Güter auf eigne Rechnung bauen und zu den geringer Besoldeten gehören, auf geäußerten Wunsch, dlk landwirthschastliche Zeitschrift auf Rechnung der Kasse des Provinzialvereins in der Art zngeschickt werden soll, daß solche Eigenthnm der Schule bleiben und in deren Vermögensinvcntar eingetragen werden muß.