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und Steindcrk.r.- b, eine Tochter, 1 Juni.

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icc und Arbeiter le, Emil Paul, ren den I!>. April, irger und Kunß- >r;d) Muller, eint garethe, geben«

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Dorothea Louise Meisters, Jaked

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An^eigeblatt

S ij nr e x« 861 für die

Stadt und den Kreis Gießen.

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lärfdjeint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Samffag. Preis «es Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 30 (r., für Auswärtige incl. Postauffchlag« 1 ff. 53 kr. Auswärts abonnirk man fich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erredition (Eanzleiberg Lit. B. Nr. 1.) EinrückungSgebühr für die gespaltene Zeile oder deren psaum 2 kr. Anzeigen aus verschiedene» Schriften die gespaltene Zeile 3 kr. Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.

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Amtlich 'S T h e i l.

TUinüuixp--1 ühfcj \ Polizeiliche Bekanntmachung.

Gefundene Gegenstände.

Eine Stahl-Vorstecksnadel, ein Schirmknopf, ein Schürzchen, ein Kinderschuh und ein Federmesser ist auf Großherzoglichem Polizeibüreau dahier abgegeben worden. Die Eigenthümer haben sich baldigst zu melden.

Gießen den 3. Juli 1855. Der Großherzogliche Polizei -Commissär für die Provinzialhauptstadt Gießen :

L. Nover.

Gerichtliche »nd Privat - Bekanntmachungen

Edictalladungen.

1398) Nach erkanntem Concurse über das Vermögen des Johannes Müller II. zu Großcnlinden werden Alle, welche Ansprüche an denselben haben, aufgefordert, solche bei Vermeidung stillschweigend eintrctcnbcn Aus­schlusses ,7t fjj nMrrK't

Donnerstag den 13. September d. I., Vormittags 9 Uhr, dahier anzuzeigen und zu begründen, auch wegen Vergleichs, Bestellung eines Masse- curators re. sich zu erklären, indem nach den Beschlüssen der Mehrheit der erscheinen­den Gläubiger verfahren werden wird.

Gießen den 28. Juni 1855.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Wörner, Stadtrichler. Stadlger.-Assessor.

1393) Johannes Becker III., Caspar Becker 11., Elisabeths Becker, sämmtlich zu Mainzlar, sodann Kath. Becker in Amerika und Maria Katharina, Ehefrau des Philipp Gimbel zu Ovenhausen, haben die nachfolgend verzeichneten, in ter Gemarkung Mainzlar gelegenen Grundstücke, als: I, 318, H, 310, IV, 175, IV, 404, IV, 163, VII, 173, laut beigebrachtcr Bescheinigung ererbt. Da jedoch eine Vernehmung der sämmtlichen Erben nicht stattfindcn konnte und die be­zeichneten Immobilien im Grundbuch der verstorbenen Daniel Vogel, L. S. Wittwe, noch zugeschrieben sink, so sind etwaige An­sprüche an dieselben binnen sechs Wochen dahier anzumelden, widrigenfalls das Eigcn- thum der oben genannten Personen als nach­

gewiesen angenommen und der Eintrag in das Mutativns-Verzeichniß verfügt werden wird. Gießen den 23. Juni 1855.

Großherzogliches Landgericht Gießen. Geist.

1131) Forderungen und Ansprüche aller Art an Anton Dern II. zu Langgöns, über welchen der Concursproccß erkannt wor­den ist, sind bei Vermeidung ces stillschwei­gend eintretcndcn Ausschlusses von der Masse im Termin

Montag den 6. August d. I., Vormittags 9 Uhr, dahier anzumclden und zu begrünten. Bei tcn weiteren, in diesem Termine über ver­gleichsweise Beseitigung des Concurses, Be­stellung eines Curatbrs re. gefaßt werdenden Beschlüssen werden alle nicht mijwirkenvcn Gläubiger, so wie diejenigen, welche ihre Vertreter nicht mit der genügenden Voll- mgcht versehen, so betrachtet werden, als wären sie der Mehrheit beigetreten. '

Gießen den 18. Mai 1855.

Großherzoglichcs Stadtgericht Gießen. M u h l. W orn e r.

1394) Auf Concurscrkennung über tas Vermögen des Hartmann Albert von Mün­ster werden Alle, welche Forderungen an das besagte Vermögen begründen können, aufgefordcrt, dieselben im Termin'

Donnerstag den 16. August 1855, Morgens 9 Uhr, bei Meldung des sonst stillschweigend erfol­genden Ausschlusses von der Masse entweder in Selbftpersyn oder durch einen gehörig zu

Bevollmächtigenden geltend zu machen, auch sich über ein vorzuschlagendcs Arragemcnt zu vereinigen, unter dem Anfügcn, daß bei einem Zustandekommen eines solchen der nicht in Selbstperson erscheinende Gläubiger an einen durch die Mehrzahl der Gläubiger abgeschlossenen Vergleich unter Ausschließung mit allen Einreden gebunden ist.

Lich den 27. Juni 1855.

Großherzoglichcs Landgericht Lich.

Sartorius, Lim pert, Landrichter. Landg.-Asscssor.

Besondere Bekanntmuchungen.

Die Ausfuhr von Spirituosen.

1396) Die Ladungen von solchen Spiri­tuosen, von denen Octroizurückvergütung in Anspruch genommen wird, erhalten ihre Ab­fertigung in Folge neuerer Bestimmung in der Zeit vom 1. April bis Ende September : nur bis 8% Uhr, in der Zeit vom 1. Okto­ber bis Ende März aber nur bis 6 Uhr Abends. Die betreffenden Geschäftsleute werden hiernach ihre Einrichtungen treffen.

Gießen den 29. Juni 1855.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. ______________D. Ebel.___________ 1378) Das Erhebrcgister der Brandversicheruugs-Beiträge für das Jahr 1854

liegt zur Einsicht der Betheiligtcn 8 Tage lang auf dem Rathhause dahier offen.

Gießen am 28. Juüi 1855.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.