für. die
Stadt und den Kress Gießen.
,M 44.
Samstag den 2. Juni
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Samstag. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 fr., für Auswärtige incl. Poftaufschlags 1 ff. 53 fr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.) — Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder bcrm Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. — Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.
f ü r
Poli) eitaren
den K reis Gießen, und zwar:
Ochsenfleisch . . Kuhfleisch . . . Rindfleisch . . Kalbfleisch . . Schweinefleisch . Hammelfleisch Leberwurst . . Bratwurst . . Schwartemagen . Blutwurst. . . geräucherter Speck Schinken . . . Dörrfleisch . .
F l e i s ch t a r
1. für die Provinzialhanptstadt Gießen:
e.
per Psund fr. ... 15 ... 12 ... 11 ... 8
... 16 ... 11 ... 16 ... 22 ... 18 . ... . 18 ... 32 ... 24 ... 22
Rindssett .....
Nierenfett Schweineschmalz. . . . desgleichen ausgelassenes .
per Pfund fr.
. .... 20
24
24
28
Pfund
2 / ordinäres ( 7$ 4| Brod aus j % 2 / gemischtes l V, 4 i Brod aus j % Loth Quint.
4 2 Wasserweck
3 2 Milchbrod
Brodtare.
Gerste- und \ 6tfle6enb Korn-Mehl \ i)C|tel)enD Waizen- und b : Korn - Mehl , ^ireyenv
fr.
81
17z
9|
19|
1
1
2. Für die andern Städte
und Qrte des Kreises
und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
dieselben Taxen, jedoch der Laib Brod um einen Heller billiger
Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfand dürfen im stcigenven uno faltenden Verhältnis nicht mehr als ll/2 Pfund Zugabe befindlich sein.
Amtlichem T h e i l.
Steckbriefe Großher^oglichen Kreisnmts Gießen.
Johannes Hölzer von Flensungen, 14 Jahre alt, soll wegen zwecklosen Umherziehens verhaftet werden.
Katharina Brück, 16 Jahre alt, von.Frankenbach, treibt sich außerhalb auf dem Betteln umher und ist deszhalb zu verhaften.
Gerichtliche und privat - Bekanntmachungen.
Edictalladung.
«33) Gießen. Forderungen und Ansprüche jeder Art an das mit 2500 fl. 42 fr. überschuldete Vermögen des Heinrich Musculus I. von Annerod, über welches der förmliche Concurs erfannt worden ist, sind int Termine
Freitag den 8. Juni d. I., Vormittags 10 Uhr, bei Vermeidung des Ausschlusses von der Masse dahier anzuzeigen und zu begründen.
Gießen am 30. März 1855.
Großherzogliches Landgericht Gießen. P l o ch.
Besondere Bekanntmachungen. Forst- und Feldstrafen - Erhebung bei dein Großherzoglichen Rentamt Gießen.
1143) Die Forststrafen von dem 2. Quartal und die Felrstrafen von der 2. Periode l. I. können vom 1. bis 15. Juni l. I. an den Zahltagen, Dienstags und Samstags, ohne Kosten bezahlt werden.
Gießen den 30. Mai 1855.
Großhcrzogliches Rentamt Gießen.
Melchior.
Das Gesuch der Gewerkschaft des Gießener Braunsteinbergweiko.
1124) Die Expropriation des zur Anlegung eines Wegs nach dem Lagerplatze am Bahnhofe in Gießen und nach der in der Nahe des Bahnhofs angelegten Braun- steinwasche erforderlichen Geländes, insbesondere des den Erben des Rentamtmauns Koch in Gießen zugehörigen, sammt dessen Anlagen und dem dazu gehörigen Plane liegen zur Einsicht der Betheiligten 8 Tage lang auf Cent Rathhause dahier offen.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
D. Ebel.


