fAnzcigeblatt
der
Stadt und des Regierungsbezirks
G i e ß e n.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Auswärts abonnirt man fich bei allen Postämtern
Sonnabend. — Preis des Jahrgangs für Einheimische Wio* $n ®^c^cn ^ei der Erped. (Canzleiberg I-it. B. Nr. 1.) —
t ff. 30 fr., für Auswärtige inol. Postaufschlag 1 st. 42 fr. EinrückungSgebühr für die gespaltene TorpuSzeile 2 fr.
Jfä 61> Mittwoch den 31 Juli 1S5O»
Amtlicher TheLl.
Steckbrief.
_ Die nachstehend siqnalisirte Maria Albohn von Hattenrod, hat sich der gegen sie gerichtlich verhängten Stellung unter polizeiliche Aufsicht entzogen und ist ihr dermaliger Aufenthalt diesseits unbekannt. Man ersucht die betreffenden Behörden auf dieselbe fahnden und sie im Betretunasfalle anher gefänglich abliefern zu lassen.
Gießen den 25. Juli 1850.
Großh. Regierung^ Commission daselbst.
K ü ch l e r.
Signalement.
Alter: 22 Jahre, Größe: 6' 4", Haare: blond, Augenbraunen: blond, Augen: grau, Nase: stumpf, Mund: dick, klein, Kinn: oval, Gesicht: rund. Besondere Zeichen: Hat auf dem rechten Backen nächst dem Auge zwei Pfefferflecken.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Gefundene Gegenstände.
Ein Kinderschuh, ein kleines buntes Sacktuch und ein Sonnenschirmchen sind gefunden und auf Gr. Polizeibüreau abgegeben worden.
Gießen am 29. Juli 1850.
Edictalladungen.
1337) Grünberg. Nachdem Gr. Hess. Hofgericht zu Gießen über das Vermögen des Peter Sprankel III. zu Lumda den förmlichen Concurs- proceß erkannt hat, so werden alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an denselben bilden zu können glauben, hiermit öffentlich aufgefordert, solche sogewiß in dem auf
Donnerstag den 1. August d. I., Morgens 8 Uhr, anberaumten, Liquidationstermine dahier anzuzeigen und zu begründen, als sie ansonst von der Con- cursmasse des Peter Sprankel III. ohne ein weiter zu erlassendes Prärlusivdecret werden ausgeschlossen
Grünberg ben-12. Juni 1850.
Gr. Hess. Landgericht das. Weicker. Dr. Ortwein.
1435) Gießen. Nachdem Gr. Hosgericht dahier über das Vermögen des Michel Mermelstein von Daubriugen den förmlichen Concursproceß erkannt hat, werden dessen Gläubiger hiermit aufgefordert, ihre Forderungen an dem überschuldetetr Vermögen im Termin
Freitag den 23. August d. I., Vormittags 9 Uhr, so gewiß dahier anzuzeigen und zu begründen, widri- genfalls sie ohne weiteres Präclusivdecret von der Masse ausgeschlossen werden.
Gießen den 18. Juni 1850.
Gr. Landgericht. _____________ Ploch.
Besondere Bekanntmachungen.
1578) Gießen. Die durch den Art. 47 des Gesetzes vom 28. October 1848 vorgeschriebene


