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618) Gießen.

Bürger-Club

Samstag den 30. März 1850 Versammlung im Locale des Bürger-Clubs.

Vortrag über die Lösung der socialen Frage.

Politischer Wochenbericht.

Zu zahlreichem Besuch ladet ein

Gießen den 15. März 1850. Der Vorstand.

639) Friedb erg.

Bei Eröffnung der Main-Weser-Bahn verfehlen wir nicht unser neu etablirtes

Speditions - und Commisstans - Geschäft

unter Zusicherung der billigsten und pünktlichsten Besorgung bestens zu empfehlen.

Gebrüder Grödel.

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550) Bockenheim.

Wichtig für Auswanderer.

Die Sicherheit! Gesellschaft zum Schutze der Auswanderer.

Der Zweck dieser Gesellschaft ist, bei der größtmöglichsten Sicherheit und den billigsten Preisen die Auswanderer gegen jede Art von Betrug und Prellerei zu schützen und ihnen mit Rath und That beizustehen. Die Abfahrten finden statt: jede Woche nach und

am 30. März, 15. und 30. April nach New-Orleans.

Jeder Transport wird von einem soliden erfahrenen Condukteur bis in den Seehafen begleitet.

Preis der Ueberfahrt im Monat März und April:

Von Frankfurt bis New-Uork über Antwerpen 34 fl. » ii ii ii n Havre, per Po st schiff . . . . 63 „

ii ii ii „ ii Liverpool, mit vollständiger Verköstigung . 70 ,,

Kopfgeld und freier Transport von 2 Zentner Reisegepäck sind in diesem billigen Preis einbegriffen. Prospekte und alle mögliche Ausknnft werden auf frankirte Briefe bereitwillig ertheilt von

Professor Mayer sen.,

General-Agent in Dockenheim bei Frankfurt a. M.

«KUUUKUL8KU8MUKSÄ8UKKW8MNKANW E 658) Gießen. M

U Ehrlich Währt am längsten! M

W Herr I. Reiber! hat sich dieß alte ächte Sprichwort bei Ihnen, der Sie doch in Nr. 25 W LL des hiesigen Anzcigeblatts mit Ihrer Ehrlichkeit so dick thun wollen, etwa bewährt? Von welchem

Zeitpunkt beginnen die Obliegenheiten eines Zunftmeisters? Vom Tage der Verpflichtung oder W» W nicht vielmehr vom Tage der Wahl? Sie waren vor dem März 1849 gewählt. Uebrigens W

war es uns ganz einerlei, ob unser erwählter Zunftmeister beeidigt wurde oder nicht. Nach w

W» Ihrer Ansicht von dem Anfänge Ihrer Obliegenheiten wären Mündel schlecht berathen. Ferner: Jq*

«Hl Besteht nicht in den Zunftartileln die ausdrückliche Vorschrift, zweimal des Jahres — Johanni A SM und Michaeli — Zunstversammlungen zu veranstalten und in der zu Johanni Rechnung abzu- M

Sa legen. Ist dieß geschehen? Nein. Frühere Zunftmeister legten die Zunftgeldec in die Spar- p™

und Leihkasse an, wo haben Sie dieselben angelegt? Ihre Drohung mit einer Klage macht uns M nicht bange. Stellen Sie Ihre Rechnung, wie es in jedem ordentlichen Haushalt sich ge- M d bvrt, und dann ist die Sache in Ordnung. Mehrere Meister.