Änzeigeklatt
der
Stadt und des Regierungsbezirks
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 30 ft., für Auswärtige >»ol. Poftaufschlag > ff. 43 fr.
Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern In Gießen bei der Erxed. (Eanzleiberg Lit. B. Nr t.) — Einrückungsgebühr für die gesraltene CorruSzcile 3 fr.
M 1Ö4. Sonnabend dsn 28. December 18ZG.
Amtlicher Theil,
Polizeiliche Bekanntmachung.
Gefundene Gegenstände.
Ein Geldbeutel mit einigem Gelde und mehrere Ellen Leinwand. Diese Gegenstände können von den Eigenthümern auf dem Gr. Polizcibüreau dahier in Empfang genommen werden.
Gießen den 27. December 1850. Der Gr. Polizei-Commiffär
. * L. Rover. '<•
2635) Gießen.
Bekanntmachung,
Die Musterung für 1851 betreffend.
Auf Verfügung Gr. Regicrungs-Commission soll die Liste der Conscriptionspflichtigcn des Jahres 1851 ausgestellt werden Es wird daher in Gemäßheit des RecrutirungSgesetzeS bekannt gemacht, daß diejenigen, welche die Versetzung in das Depot oder einjährige Zurückstellung in Anspruch nehmen wollen, dieses ohne Verzug jedenfalls aber vor Abnahme der Ortsliste auf der Bürgermeisterei dahier anzuzeigen haben, indem später vorgebracht werdende Gesuche nach dem Gesetz nicht berücksichtigt werden können. Diejenigen, welche wegen Fehler reclamiren wollen, werbe ich auf Anfrage belehren, weiche Zeugnisse sie zur Begründung ihrer Reclamationen nölhig haben.
Gießen den 19. December 1850. Der Bürgermeister
Hch. Ferber.
und Privat - Bekanntmachungen.
Gerichtliche
Edictalladungen.
2540) Marburg.
Oeffentliche Ladung.
Nachdem die Insolvenz des Kaufmanns Georg Dietrich Bücking jun , am Grün, dahier, sich herausgestellt hat, so wird Termin zum Versuche der Güte auf
den 6. Januar 1851, anher Vormittags bestimmt, wozu alle und jede Gläubiger des Gemeinschuldners mit der Auflage ihre Beweisurkunden alsbald vorzulegen, und unter der Verwarnung öffentlich vorgeladen werden, daß die unbekannten gar nicht erscheinenden Gläu
biger von der gegenwärtigen Masse gänzlich werden ausgeschlossen, die nicht erscheinenden bekannten Gläubiger aber, alö dem Beschluß der Mehrheit der Erscheinenden beigetreten werden angesehen werden.
Marburg am 4. December 1850.
Kurf. Hess. Justizamt I. Wagner.
2633) Gießen.
Aufforderung.
Die Gläubiger der dahier verstorbenen Jacob M ö h l s Wittwe haben ihre Forderungen innerhalb 14 Tagen sogewiß bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, als dieselben sonst


