Ausgabe 
27.11.1850
 
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Ordnung im Ganzen, zugleich die wahre Freiheit und das Wohlergehen so der Gemeinden als der Einzelnen zu fördern.

Wir legen es deshalb den Gemeindevorständen und allen braven Bürgern des Regie« rungsbezirks dringend an das Herz, sich mit Wärme bei den Wahlen zu betheiligen und zahlreich abzustimmm. Zugleich empfehlen wir denselben, sich in den verschiedenen Abteilungen schon vorher über die zu wählenden Wahlmänner zu verständigen, damit nur rechtschaffene wohldenkende und tüchtige Männer dazu auserkohren werden, nicht aber der Zufall der Stim­menzersplitterung Personen dazu emporhcbt, welche das öffentliche Bertrauen nicht genießen und nicht verdienen. a p

Gießen den 23. November 1850.

Die Gr. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen;

Küchler. v. Willich. Cckstein.

Polizeiliche Bekanntmachung.

GefundeneGegenstände.

Ein hölzerner Schulköcher und ein Geldbeutel. Diese beiden Gegenstände können auf dem Gr. Polizeibüreau dahier in Empfang genommen werden.

Gießen am 26. November 1850. Der Großh. Hess. Polizei-Commissär

L. Nover.

Bekannt m achu i, g.

2455) Gießen.

Wahlen zur außerordentlichen Ständeversammlung. Einladung zur Wahl der Wahlmänner.

1) An Hie Wähler der dritten Abtheilung.

Freitag den 29. November l. I., Vormittags von 8 bis 1 Uhr, und Nachmittags von 2 bis 5 Uhr, soll dahier in dem Nathhause die Abstimmung zur Wahl der Wahlmänner und zwar:

für die Wähler der -ritten Abtheilung

Statt finden, wozu nach Art. 22 der Verordnung sämmtliche zu dieser Abtheilung gehörenden Wähler mit dem Anfügen eingeladen werden, daß dieselben 14 Wablmänner zu wählen haben.

2) An die Wähler der zweiten und -er ersten Abtheilung.

Sodann wird Montag den 2. Drcember l. I., Vormittags von 8 bis 1 Uhr die Abstimmung für die Wähler der zweiten Abtheilung, welche 15 Wahlmänner zu wählen haben und an demselben Tage Nachmittags von 2 bis 5 Uhr die Abstimmung für die Wähler der ersten Abtheilung, welche 14 Wahlmänner zu wählen haben vorgenommen werden.

Die Wähler der drei Abtheilungcn find in dem nachstehenden Verzeichniß angegeben und werden dieselben darauf aufmerksam gemacht, daß nur diejenigen mitwählen dürfen, welche ihre direkten Steuern bis Ende November d. I. an den Gr. Steuererheber bezahlt haben.

Gießen am 25. November 1850.

Die Wahl« Commission:

Ferber. Kempff. Wallenfels.

Verzeichniß

der bei der Wahl der Wahlmänner zur außerordentlichen Ständeversammlung stimmberechtigten Einwohner zu Gießen.

I. Abtheilung.

AsmuS, Fr. Balth.. Weinhändler. Bender, Heinr. Gast- wirth. Bergmann, Peter, Schuhmacher. Dr.' Birnbaum, I. M. F-, Univ.-Canzler. Tr. Bischoff, Thevd., Professor. Block, Franz, Gastwirlh. Tr. Braubach, Wilhelm, Rcal- schuldirector. Briel, Wilh., Hofg.-Adv. Bruhl, Georg Daniel, Buchdrucker. Bücking, Friedrich, Kaufmann. Dr. Buff, Heinrich, Professor. Burckhardt, Ludwig Kart, Schlos­

ser. Busch, Christian Wilhelm, Gastwirth. Busch, Heinrich 11., Weinwirth. Busch, Philipp, Hofg.-Adv. v. Buseck, Carl, Forstmeister. Ebel, Carl, Oeconem. Felstng, Ludwig Theodor, Kaufmann. Fulda, Georg, Tabaksfabrikant. Gail, Georg Philipp, Tabaksfabrikant. ». St. Georg, Wilhelm, Apotheker. Hast, Christian, Holzhändler. Hast, Ludwig I., Kaufmann. Hast, Ludwig Gerhard, Kaufmann. Her-