Ausgabe 
26.6.1850
 
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Ordnung des Schuldenwesens, keine Berücksichtigung finden resp. ihre Einwilligung in die Beschlüsse der Mehrheit unterstellt werden wird.

Gießen den 31. Mai 1850.

Gr. Landgericht. Ploch.

1256) Grünberg. Nachdem Gr.Hofgericht zu Gießen den förmlichen Concursproceß über das mit 810 fl. 9 fr. überschuldete Vermögen des Hein­rich Harbach von Saasen erkannt hat, so werden alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an denselben zu haben vermeinen sollten, hiermit öffentlich aufgefordert, ihre Ansprüche an denselben sogewiß im Termine

Donnerstag den 18. Juli d. I., Morgens 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Landgerichte anzuzeigen und zu begründen, als sie ansonst ohne ein weiter zu erlassendes Präclusivdeeret von der Concursmasse des Heinrich Harbach werden ausgeschlossen werden.

Grünberg den 14. Mai 1850.

Gr. Hess. Landgericht das. Welcker. Dr. Ortwein.

1255) Grünberg.

Oeffentliche Aufforderung.

In Sachen des Löb Wolf zu Merlau, als Cessionär des Heinrich Wöll daselbst, Klägers ge­gen Georg Münch llr. daselbst, Beklagter, hat der Kläger 400 fl. Braulgabe nebst Zinsen von Mar­tinitag v. I. an, dem festgesetzten Zahlungstage, gegen den Beklagten eingeklagt, welche dieser seinem Schwiegersöhne, Heinrich Wöll zu Merlau ver­sprochen und dieser ihm, Kläger, cedirt habe.

Da des Beklagten Aufenthaltsort unbekannt ist, so wird derselbe hiermit öffentlich aufgefordert, bin­nen 60 Tagen, vom Tage deö ersten Erscheinens dieser Aufforderung in den öffentlichen Blättern an, sich sogewiß auf diese Klage zu erklären, widrigen­falls er derselben geständig erachtet, mit Einreden ausgeschlossen und zur Zahlung der 400 fl. sammt Zinsen und Kosten verurtheilt werden würde. Wei­tere Verfügungen in dieser Sache sollen lediglich durch Anschlag an der Gerichtsthüre bekannt ge­macht werden.

Grünberg den 31. Mai 1850.

Gr. Hess. Landgericht das. Welcker. Emmerich.

1337) Grünberg. Nachdem Gr. Hess. Hof­gericht zu Gießen über das Vermögen des Peter Sprankel III. zu Lumda den förmlichen Concurs­proceß erkannt hat, so werden alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an den­selben bilden zu können glauben, hiermit öffentlich aufgefordert, solche sogewiß in dem auf

Donnerstag den 1. August d. I., Morgens 8 Uhr,

anberaumtcn Liquidationötermine dahier anzuzeigen und zu begründen, als sie ansonst von der Con­

cursmasse des Peter Sprankel III. ohne ein weiter zu erlassendes Präclusivdeeret werden ausgeschlossen werden.

Grünberg den 12. Juni 1850.

Gr. Hess. Landgericht das. Welcker. Dr. Ort wein.

1338) Grünberg.

Oeffentliche Aufforderung.

' Ansprüche aller Art an den Nachlaß des Wil­helm Fuchs von Saasen und dessen Eheweiber, so­wie dessen abwesenden Sohn Wilhelm sind binnen 4 Wochen sogewiß dahier anzuzeigen und zu be­gründen , widrigenfalls bei der Regulirung des ge- nannten Nachlasses keine Rücksicht auf diese Ansprüche genommen werden wird.

Grünberg den 18. Juni 1850.

Gr. Hess. Landgericht das. Welcker. Emmerich.

Besondere Bekanntmachungen.

1344) Gießen.

Die Wahrung der Besitzwechsel für 1850/61.

Behufs der Wahrung der Ab- und Zugänge in den Steuerbüchern der Gemarkung Gießen sind die Besitzwechselurkunden als Kauf- und Tauschbriefe, Theilzeitel u. s. w. binnen 14 Tagen hierher ab­zuliefern.

Wer es unterläßt, verfällt auf Anzeige in die gesetzlich bestimmte Strafe von 5 fl.

Gießen den 24. Juni 1850.

Der Bürgermeister-Vikar Rühl.

1252) Gießen. Da die von dem Stadtvor­stande bewilligte Stundung der Gewebrgelder zu Ende v. M. abgelaufen und in der Sitzung vom 6. d. M. weiter beschlossen worden ist, daß es mir nunmehr obliege, mit deren Einziehung vorzuschreiten, so werden die Besitzer der Gewehre hiermit aufge­fordert, das erste Ziel bis zu Ende d. M. an die Stadtkasse zu berichtigen. Gegen diejenigen, welche bis dahin keine Zahlung geleistet haben, wird das gesetzliche Beitreibungsverfahren welchem sich bei dem Empfang der Gewehre unterworfen worden ist, in Anwendung gebracht.

Gießen den 13. Juni 1850.

Der Stadtrechner Enders.

Versteigerungen.

1332) Gießen.

Bekanntmachung.

Montag den 22. Juli l. I., Nachmittags 2 Uhr, soll auf dem Rathhause dahier die dritte und letzte Versteigerung der zum Nachlasse deö Gr. Hofge- richtsralhs Dr. Pilger gehörigen Immobilien, Haus, Hofraithe und Garten, abgehalten und bei annehm-