Ausgabe 
24.8.1850
 
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In Beziehung auf Wahlfähigkeit und Wählbarkeit bemerke ich Folgendes:

1) Stimmfähig sind alle hiesigen Bürger (Art. 34 der G.-O.), welche nicht in Folge des neuen Straf­gesetzbuchs rechtskräftig in eine Zuchthausstrafe oder wegen Meineids in eine Correctionshaussirase verurtheilt worden sind.

L) Wählbar ist jeder hiesige Bürger, der zugleich im Besitze des Staatsbürgerrechts sich befindet und in dessen Ausübung nicht gehindert ist, und dem ferner eine rechtskräftige zur Bekleidung eines Gemeindeamts untauglich machende Verurtheilung nicht entgegensteht.

3) Ausgeschlossen von der Wählbarkeit sind nach Art 35. der Gemeinde-Ordnung:

a. Alle activen Staatsbeamten, solche mögen definitiv oder nur widerruflich angestellt sein.

h. Alle Militärpersonen, welche im activen Dienst oder noch in der Reserve stehen.

c. Geistliche und Schullehrer.

Gießen den 14. August 1850. Der Bürgermeister

Hch. Ferber.

1793) Gießen. Vom 25. l. M. an, resp. dem Beginne des veränderten Fahrtenplans der Main-Weser-Eisenbahn gestalten sich die Postverbiudunge» zwischen Gießen und Friedberg, wie folgt:

Abgang ans Gießen: Abgang aus Friedberg:

Eilwagen I. 9 Ühr 15 Min. früh, resp. nach 7 Uhr 15 Min. früh, resp. nach Ankunft des Ankunft des ersten Zugs von Marburg; ersten Zugs von Frankfurt;

Eilwagen II. 2 Uhr Nachmittags, resp. nach 10 Uhr 45 Min. Vormittags, resp. nach An- Ankunft des ersten Zugs von Cassel (Eisenach). kunft des zweiten Zugs von Frankfurt.

Der bisherige dritte Eilwagen zwischen Marburg, Gießen und Friedberg, der Gießen gegen 12 Uhr Nachts pasfirt, bleibt unverändert fortbestehen.

Localreisende, welche sich des I. und II. Eilwagens bedienen wollen, haben sich bis 8/, Uhr Mor­gens , resp. 12 Uhr Mittags am hiesigen P o fthau s sch a l ter einschreibe» zu lassen und können früh 8"/2 Uhr und Mittags gegen 1 Uhr vom hiesige» Posthause ab Beförderuug erhalte», sofern sie nicht auf dem Bahnhof (Neustadter Thor) ihre Plätze einnehme» wollen, woselbst auch nach Maßgabe des vorhan­denen Materials noch Personenannahme stattfindet.

Die Personen- und Uebersrachtstare bleibt die bisherige.

Gießen den 23. August 1850. Großh. Postamt

Schö n.

1759) Gießen.

Die Abhaltung des diesjährigen Recrutirnngs- raths in der Provinz Oberhessen-

Wegen der Reklamationen, welche hiesige Con- scriptiönspflichtige bei dem diesjährigen Recruti- rungsrathe Vorbringen wollen, verweise ich auf die in dem letzten Anzeigelilatt erschienene deßfallsige Bekanntmachung der Gr. Regierungs-Commission und erbiete mich zugleich zur persönlichen AuS- kunstsertheilung.

Gießen den 19. August 1850.

Der Bürgermeister

Hch. Ferber.

Versteigerungen.

1744) Gießen.

Montag den 26. d. M.,

Mittags 2 Uhr, soll auf freiwilligen Antrag des Wirths Konrad Euler, B. S. dahier, das demselben zustehende Wohnhaus, als

Grundb. iDKlftr.

y42 31 Hofraithe in der Neustadt

auf dahiesigem Rathhaus öffentlich meistbietend ver­steigert werden.

Gießen den 17. August 1850.

Der Beigeordnete Rühl.

1794) Gießen.

Versteigerung der Erndtc von 2 städtischen Trieb- vierteln und Verpachtung der Letzteren.

Künftige»

Montag den 26. August, Mittags 1 Uhr,

sollen die Triebviertel Gewann 16 Nr. 12 und Gewann 9 Nr. 72 anderweit verpachtet, auch die Erndte davon an den Meistbietenden versteigert werden. Die Zusammenkuiift ist am Neuweger Thore.

Gieße» den 23. August 1850.

Der Bürgermeister Hch. Ferber.

1746) Reiskirchen.

Zagdverpachtung in der Gemarkung Reiskirchen.

Montag den 26. August 1850, Vormittags 10 Uhr, soll die Ausübung der Jagd in der Gemar­kung Reiskirchen auf ein weiteres Jahr unter den im Termin bekannt gemacht werdenden Bedingungen auf der Bürgermeisterei verpachtet werden, wozu man Pachtlustige einladet.

Reiskirchen am 15. August 1850.

Der Bürgermeister

Schäfer.