Ausgabe 
21.12.1850
 
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2635) Gießen.

Bekanntmachung,

Die Musterung für 1851 betreffend.

joej Auf Verfügung Gr. Regierungs-Commission soll die Liste der ConscriptionSpstichligcn des Jahres 1851 ausgestellt werden. Es wird daher in Gemäßheit des RecrutirungsgesetzeS bekannt gemacht, daß diejenigen, welche die Versetzung in daS Depot oder einjährige Zurückstellung in Anspruch nehmen wol­len, dieses oone Verzug jedenfalls aber vor Abnahme der Ortsliste aus der Bürgermeisterei dahier an­zuzeigen haben, indem später vorgebracht werdende Gesuche nach dem Gesetz nicht berücksichtigt werden rönnen. Diejenigen, welche wegen Fehler reclamiren wollen, werde ich auf Anfrage belebren, welche Zeugnisse sie zur Begründung ihrer Reclamationen nölhig haben.

Gießen den 19. December 1850. Der Bürgermeister

Hch. Ferber.

Gerichtliche und privat-Bekanntmachungen.

Edictalladungen.

2614) Gießen. Alle, welche an den Nach­laß der Wittwe des Weißbindermeisters Wilhelm Balthaser Petri, geb. Franz dahier, Forderungen zu haben glauben, werden hierdurch aufgcfordert, solche sogewiß binnen 14 Tagen bei unterzeichnetem Gerichte anzuzeigen, als sonst bei Vertheilung deS Nachlasses keine Rücksicht darauf genommen werden wird. Zugleich werden die Schuldner ausgefordert, ihre schuldigen Beträge so gewiß binnen derselbeii Frist an den Vormund, Schuhmachermeister Carl Franz dahier, zu bezahlen, als sonst gerichtlich ge­gen sie vorgeschritten werden wird.

Großh. Hess. Stadtgericht

Muhl. Haberkorn.

2615) Gießen.

Aufforderung.

Forderungen au den Nachlaß des im Juli 1849 verstorbenen Johannes Kreiling von Heuchel­heim sind sogewiß binnen 14 Tagen bei unter­zeichnetem Gerichte anznmelden, als sonst darauf bei Abschluß deS Inventars keine Rücksicht genom­men wird.

Gießen den 17 Deeember 1850.

Gr. Hess. Stadtgericht

Muhl. Dr. v. Krug.

2633) Gießen.

Aufforderung.

Die Gläubiger der dahier verstorbenen Ja- eob M ö h l s Wittwe haben ihre Forderungen innerhalb 14 Tagen sogewiß bei dem unter­zeichneten Gericht anzumelden, als dieselben sonst bei Vertheilung deS Nachlasses nicht berücksichtigt werden. Sodann haben die Schuldner der Nachlaßmasfe binnen gleicher Frist ihre Verbind- I chkeiten an den Curator Feldgeschworenen Conrad Weidig dahier zu erfüllen.

Gießen den 16. Deeember 1850.

Gr. Hess. Stadtgericht Muhl.

Besondere Bekanntmachungen.

2588) Gießen.

Aufforderung.

Der Mangel an Ranm zur Aufbewahrung älte- der Gerichtsacten macht es nothwendig, alle die­jenigen Acten zu entfernen, bei deren ferneren Auf­bewahrung sich kein besonderes Interesse ergibt.

Mit Rücksicht hierauf hat eine Ausscheidung der entbehrlichen älteren Civil- und Criminalaclen Gr. Hofgerichts der Provinz Oberhesfen bis zu dem Jahr 1800 nach Maasgabe der bestehenden Vor­schriften stattgefunden und ist deren Vernichtung bestimmt worden.

Um jedoch jedem denkbaren Nachtheile dieser Ver­fügung für die Betbeiligten zu begegnen, sicht sich die unterzeichnete Behörde veranlaßt, ein Verzeich- niß der zur Vernichtung bestimmten Acten in Gr. Hofgerichrs-Regiftratur zur Einsicht offen zu legen und alle diejenigen, welche bei der ferneren Aufbe­wahrung jener Acten ein Interesse zu haben glau­ben, hierdurch aufzufordern, ihre vermeintlichen Rechte binnen einer Frist von vier Wochen, von der Zeit an gerechnet, wo diese Ladung zuerst in öffentlichen Blättern erscheint, dahier durch einen gehörig zu bevollmächtigenden Anwalt aus der Zahl der dahie­sigen Hofgerichts-Advocaten geltend zu machen ober zu erwarten, daß nach fruchtlosem Ablauf tiefer Frist mit der beschloffenen Acten-Vernichtung, ohne weitere Rücksicht vorgeschritten werden wird.

Gießen am 6. Deeember 1850.

Gr. Hess. Hofgericht der Provinz Oberhessen.

K l i p st e i n. Dr. Kraft.

vdt Dr. Zimmermann, Hofg.ecrS.-Accesslst.

2617) Gießen. Die Arbeiten bei der Spar­kasse-Verwaltung haben sich so vermehrt, daß zur Bezahlung der Zinsen, welche für das Jahr 1850 fällig geworden sind, 'sowie zur Annahme von Einlagen, folgende außerordentliche Zahltage an­beraumt werden müssen:

1) Freitag den 27. Deeember 1850,

2) Samstag den 28. Deeember 1850.

3) Samstag den 4. Januar 1851.