Inzcigefllntt
der
Stadt und des Regierungsbezirks
ß e m
Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern In Eießen bei der @rveb. (CanzleibergLit. B. Nr. 1.) — Einrückungsgebühr für die gespaltene TorpuSzeile 2 kr.
M 40 Sonnabend den 18 Mar ISäÖ.
Amtlicher Th eil.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mlttwoch und Sonnabend. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 30 kr., für Auswärtige inel. Postaufschlag 1 st. 42 kr.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Gefundener Gegenstand.
Auf dem hiesigen Bürgermeisterei Büreau ist ein tuchener Regenschirm stehen geblieben, welcher auf dem Polizei Büreau dahier in Empfang genommen werden kann.
Gießen am 17. Mai 1850.
Edictattadungen.
776) Gießen. Neber das Vermögen der Wittwe des Levi Cahn von hier ist der Coucurs erkannt worden; es werden daher Diejenigen, welche Ansprüche an die Masse bilden wollen, aufgefordert, dieselben so gewiß
Donnerstag den 4. Juli I. I,, Morgens 9 Uhr, dahier geltend zu machen, als sie sonst ohne weiter erfolgende Bekanntmachung von der Masse ausgeschlossen werden.
In dem erwähnten Termin soll ein Vergleich versucht und die Wahl eines definitiven Curaiors vorgenvmrnen werden, und es wird von den nicht erschienenen Gläubigern angenommen, daß sie den Beschlüssen der Mehrzahl der Erschienenen beigetreten seien.
Gießen den 6. April 1850.
Gr. Hess. Stadtgericht.
Muhl. Haberkorn.
979) Gießen.
Oeffmtliche Bekanntmachung.
Nachdem Gr. Hofgcricht der Provinz Oberhcssen den Ortsbürger Johannes Weil II. zu Großenlin- den wegen verschwenderischen Lebenswandels unter Euratel gestellt hat, so wird dies mit dcni Ausügen bekannt gemacht, daß Rechtsgeschäfte jeglicher Art, welche derselbe ohne Genehmigung der bestellten Cu- ratoren Konrad Stamm und Johannes Velten III.
zu Großenlinden eingeht, unverbindlich und ohne Wirkung sind.
Zugleich werden alle Diejenigen, welche Forderungen an den gedachten Johannes Weil H. bilden zu können glauben hiermit aufgefordert, solche binnen 4 Wochen dahier geltend zu machen.
Gießen am 6 Mai 1850.
Gr. Hess. Stadtgericht. Muhl.
1053) Grünberg. Auf dem Vermögen des Georg Maus und dessen Ehefrau Anna Elisabetha gebornc Linker, von Rüddingshausen haften folgende durch Hypotheken versicherte Capitalien und Kaufschillingsforderungen :
1) 150 fl. Darlehn bei der Pfarrwittwenkasse zu Gießen contrahirt von Georg Maus und dessen Frau am 1. April 1802 gegen generelle, auch spe- cielle Verpfändung von 21 Grundstücken.
2) 55 fl. Darlehn bei Joh. Heinrich.Dietz, Gerichtsschöffen Sohn zu Rüddingshausen, contrahirt von Jacob Wagners Eheleuten von Rüddingshau- scn am 20. Mai 1802 gegen Verpfändung von 13 Grundstücken
3) 60 fl. Darlehn bei der geistlichen Wittwen- kasse zu Gießen, contrahirt von Johannes Maus und dessen Frau am 11. April 1815 gegen Verpfändung von 15 Grundstücken.
4) 10 fl. 10 kr. Kaufgeld bei Wilhelm Nikolaus Kinder zu Rüddingshausen aus einer am 8, Juni 1819 abgehaltenen Versteigerung derselben.
5) 11 fl. 10 kr. Kaufgelv bei Joh. Urb zu


