Anzeigeblatt
der
Stadt und des Regierungsbezirks
1850
Mittwoch den 16. Octobor
M 83
'Auswärts abonnirt man stch Sei aHeti Postämter». In Gießen bei der Erped. (Canrleiberg Bit. B. Nr 1.) — EmrückungSgebühr für die gespaltene Corvuszeile 2 kr.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. — Preis des Jahrgangs für Einheimische st. I 30 kr-, für Auswärtige incl. Postaufschlag 1 st. 42 kr.
Amtlicher Theil.
Zu Nr. R. C. 8663. Gießen am 10. October 1850.
Betreffend: Die Lanbgestütsanstatt, nunmehr die Untersuchung der als Beschäler benutzt werdenden Hengste von Privatpersonen für 1851.
Die Großherzoglich Hessische ,
Realer ungs-Commissron
des Regierungsbezirks Gießen
an
sämmtliche Gr. Bürgermeister des Regierungsbezirks.
Wir fordern Sie hiermit auf, baldigst und längstens bis zum 25. l- Mts. benchtlich anzuzeigen, ob und von welchen Personen in Ihren resp. Gemeinden Hengste zum Bedecken von Stuten für 1851 benutzt und der bevorstehenden Untersuchung unterworfen werden wollen.
K ü ch l e r.
Gießen am 14. October 1850.
Der Gr. Hess. Polizei-Commissär.
L. Nover.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Bekanntmachung.
Das Einhalten der Tauben zur Saatzeit betreffend.
Wegen einqetretener Saatzeit werden diejenigen hiesigen Einwohner, welche Tauben halten, unter Bezugnahme auf den §. 79 des Fcldstrafgesetzes vom 21. September 1841 hierdurch aufgefordert solche von Donnerstag den 17. I. Mts bis Montag den 11. nächsten Monats, bei Vermeidung emer Strafe von 1 fL, in den Schlägen einzuhalten.
Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen. Stadtkasft m bezahlm?"'"^ 8 $adcn 5Ur $tefiöeit 2151) Gießen. Das IN. Ziel Com- Gießen den 10. October 1850.
munalsteuer, sowie die am 1. October Ter Stadtrechner
1850 fällig gewesenen Heugras- und Ender?.


