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597) Gießen.

Reichstags wähl.

Der Ausschuß des Reichstagswahlöereins schlägt den stimmberechtigten Mitbürgern in Gießen, welche die Wahl des Herrn Forstmeisters von Buseek als Abgeordneten für den Reichstag zu Erfurt unterstützen wollen, folgende Wahlmänner vor:

1) als Wahlmänner für die dritte Classe r

Nolte, Schuhmacher. P l o ch, Landrichter.

Han st ein Joh. Heinr., Reallehrer. Bier mann Heinrich, Schneidermeister. Milbrand, Professor. Zimmer, Professor.

2) als Wahlmänner für die zweite Classe r

B r amm, Wirth. S ch m itth e n n e r, Professor.

Buff, Hofgerichtsrath. Helmold I., Schreinermeister.

Gertig, Kaufmann. Dietz Wernhard, Schuhmachermeister.

3) als Wahlmänner für die erste Classe: Burckhard Carl, Schlossermeister. Welker Ludwig, Advokat.

Gail Georg Philipp, Fabrikant. Windecker Karl, Kaufmann,

von St. Georg, Apotheker. Dornseis Karl, Advokat.

Gießen den 12. März 1850.

Der Ausschuß des Reichstagswahlvereins.

427) Lübe ck.

Das unterzeichnete Commissions-Büceau ist in den Stand gesetzt, Allen, welche bis spätestens den 6. April d. I. dcsbalb in frankirten Briefen bei ihm anfragen (also das geringe Porto nicht scheuen, ein nicht außer Acht zu lassendes Anerbieten nnentg'eldlich zu machen, welches für den Anfragenden noch in diesem Jahre ein jährliches Ein­kommen bis zu 10,000 Mark oder viertausend Thaler Pr. Crt. zur Folge haben ka nn.

Lübeck im Februar 1850.

Tommissions-Düreau,

Petri-Kirchhof M 308.

526) Gießen.

Deutscher Phönix, Versichemngs-Gesellschast in Frankfurt a. M. Sicherheitsfonds 54 Mittonen Gutden.

Diese Gesellschaft versichert zu festen billigst gestellten Prämien: Mobilienwaaren und Fabrikge- räthschasten aller Art.

Indem ick mich bei derartigen Versicherungen einem resp. Publicum bestens empfohlen halte, sehe ich mich veranlaßt, darauf aufmerksam zu machen, wie es sich böswillige Schwätzer angelegen sein lassen, Versicherungssuchende zu überreden, daß der deutsche Phönir bei Bränden die Entschädigungen verweigere oder es doch mindestens sehr erschwere, zu einer Entschädigungsforderung zu gelangen Dieses zu wider­legen, finde ich fast für überflüssig, in meinem über die halbe Provinz sich erstreckenden Agenturbezirk haben während 6 Jahren 2 Brände stattgefunden. Die Schäden waren innerhalb 8 Tagen rcgulirt und zur Zufriedenheit der Verunglückten bezahlt.

Dieses sowohl, als daß noch nirgends wegen verweigerter Emschädignngszahlung, (namentlich wenn der Schaden ermittelt war) eine Klage erhoben worden ist,' beweist, daß die oben berührten Ausstreuungen nur als niedere Vcrläumdungen betrachtet werden müssen.

Gießen im März 1850.

I. G. Appel,

Hauptagent des deutschen Phönir in Frankfurt.