Ausgabe 
12.1.1850
 
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Änzpigeblatt

der

Stadt und des Regierungsbezirks

G i ß c n.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und _ Auswärts abonnirt man sichjierallen Postämter»

Sonnabend. Preis des Jahrgangs für Einheimische 'M In Gießen bei der Erped. (Canzleiberg Lit. B. sJit. 1.)

1 ft. 30 kr., für Auswärtige incl. Postaufschlag 1 st. 42 kr. Einrückungsgebühr für die gespaltene SorpuSzeile 2 lr.

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Sonnabend den 12 Januar , ,MI r

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Amtlicher Theil.

Beker nsrtmerchung^

die Verkündigung der landesherrlichen Entschließungen aus die während des elften Landtags von den Ständen überreichten gemeinschaftlichen Beschlüsse betreffend.

(Fortsetzung.)

§. 37. Ebenso ist es Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog erwünscht gewesen, daß auch die Nach­weisungen über die Verwendung der besonderen Summen, nämlich

a) für Percussionirung der Handfeuerwaffen der Reiterei und Artillerie,

b) für Bauten und Einrichtungen in der hiesigen Artilleriecaserne, für Bauten im hiesigen Lazarcth und für Anschaffung von Caserne- und Stallrequisiten,

c) für Bauten im Lazarcth zu Friedberg,

<1) für theilweise Umdeckung des Zeughausdaches,

e) für Verputz und Anstrich des neuen Arresthauscs und des sogenannten alten Baues in der hiesigen Jnsanteriecaserne, Abbruch des alten Arresthauses und Versetzung der Holzställe,

f) für Anfertigung eines eisernen Geländers längs des alten Baues dieser Caserne,

g) für bauliche Einrichtung des ehemaligen Waffensaales in der Artilleriecaserne zu Wohnzimmern,

h) für die Erweiterung der Reitercasernen zu Darmstadt und Butzbach und

i) für Ausrüstungsgegenstände

als gerechtfertigt erkannt, und daß mehrere bei den Bauarbeiten unvermeidlich gewesenen, in den früheren ständischen Verwilligungen jedoch nicht einbegriffenen Ausgabeposten nachträglich oerwilligt worden sind. Die in dem ständischen Beschlüsse zu h) erwähnte spätere Rechnungsablage über die Verwendung der zur Bezahlung des Kaufschillings für den Bauplatz deponirten Summe wird mittelst einer besonoeren Vorlage geschehen.

Dem ständischen Anträge, daß künftig allen Anforderungen für Bauten specielle Voranschläge und Zeich­nungen beigelegt werden möchten, ist bisher schon entsprochen worden unv wird dieß auch ferner nach Thun- lichkeit geschehen.

§ . 38. Dem Wunsche, daß aus vem Fonds zu Uterstützungen derjenigen vormaligen Mi­litärs vom Unteroffizier abwärts, welche Feldzüge mitgemacht, dermalen aber mit Nahrungssorgen zu kämpfen haben, nicht eher wieder neue Unterstützungen bewilligt werden möch­ten, als bis die Heimfälle die Ausgaben unter die Verwilligung - vermindert hätten, und daß die Bewilligung neuer Unterstützungen nur nach Maßgabe der verfügbaren Mittel geschehen möge, wird auch fernerhin, wie seitdem bereits geschehen, entsprochen werden.

§ . 39. Der den Ständen vorgelegte Etat für das Co mm andement Darmstadt ist in der Weise, wie solcher von ihnen angenommen worden ist, in Vollzug gesetzt worden, und werden nach dem weiter ausgesprochenen Wunsche der Stände auch in Zukunst zur Besetzung der Stelle eines Platzmajors in Darmstadt wo möglich nur folche Offiziere verwendet werden, welche dazu quälificirt, jedoch aus anderen Ursachen zum Felddienst untauglich sind.

§ 40. Es war Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog angenehm, daß die Stände dem Anträge auf Verabfolgung von Brodporttonen an die Familien ausmarschirter verheiratheter Unteroffiziere und Soldaten, welcher die Folgen eines Ausmarschcö für die meist nur wenig be-