Änzeigeblatt
der
Stadt und des Regierungsbezirks ft e n.
Auswärts abounirt man stch bei allen Postämtern In Gießen bei der Erxed. (Canzleiberg Lii. B. 'Jir. 1.) — Einrückungsgebühr für die gespaltene Eorpusjcile 2 tr.
JtTttär Sonnabend den 10t August
Amtlicher Theil.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. — Preis des Jahrgangs für Einheimische l fl. 30 kr., für Auswärtige incl, Postaufschlag 1 fl. 42 kr.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Gefundene Gegenstände.
Drei Geldbeutel mit einigem Gelbe, in jedem ein kattunener Gürtel, ein weißeS Sacktuch und ein Schlüssel. Diese Gegenstände können auf dem Gr. Polizeibüreau dahier von den rechtmäßigen Eigen- thümern baldigst in Empfang genommen werden.
Gießen am 8. August 1850. Der Großh. Polizei-Commiffär
L. Rover.
Edictalladungen.
1288) Grünberg.
Oeffentliche Aufforderung.
lieber baS um 179 fl. überschuldete Vermögen des Heinrich Geiß bei der Kirche in Ruppertenrod ist Concurs erkannt worden. Ansprüche aller Art sind daher im Termine
Mittwoch den 14. August l. I., Vormittags 9 Uhr,
bei Meldung des Ausschlusses von der Masse dahier anzuzeigen und zu begründen.
Grünberg den 11. Juni 1850.
Gr. Hess. Landgericht daselbst. Welcker. Emmerich.
1666) Grünberg. Forderungen und Rechtsansprüche jeder Art an das Vermögen des Kaöpar
Wießner von Geilshausen, worüber von Gr. Hofgerichte der Provinz Oberhessen der Coneurs erkannt worden, sind, bei Meldung stillschweigend eintretenden Ausschlusses von der Masse, im Liquidations-Termine
Mittwoch den 11. September d. I., Vormittags 9 Uhr,
dahier anzumelden und zu begründen.
Von nicht persönlich sich anmeldenden, oder durch speeiell Bevolkinächtigte nicht vertretenden Gläubiger wird angenommen, daß sie allen Beschlüssen der Mehrzahl der Erschienenen beitreten.
Grünberg den 30. Juli 1850.
Gr. Hess. Landgericht daselbst. Welcker. T h a l e r.
Besondere Bekanntmachungen.
1664) Gießen.
Die Wahl zur ersten Kammer Zer LauZftänöe.
Die Liste der Stimmberechtigten für die Wahl zur ersten Kammer wird für drei Tage, nämlich den 11., 12. und 13. August l. I. auf dem Rathhause dahier offen gelegt werden, damit während dieser drei Tage Jedermann Einsicht darin nehmen und auch binnen dieser Frist, nicht aber später, deshalb Einwendungen und die Nachweisungen dafür bei der Wahl-Commission vorbringen könne, welche darüber entscheiden wird.
Gießen am 9. August 1850. Der Bürgermeister
Hch. Ferber.


