ÄnzeigMatt
der
Stadt und des Regierungsbezirks
AuSW-rtS ubonnirt man stch bei allen Postämtern Sn Gießen bei der Grped. (Eanrleibetg Lit. B. 92t. 1.) — EinrückungSgebühr für die gespaltene LorvuSzeile 2 kr.
JV§. SS* Mittwoch den 10» Juli 1SSO*
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Amtlicher TheLl.
Auszug aus dem Großh. Regierungsblatt:
Nr. 3 3 vom 3. Juli 18 50.
Inhalt: 1) Verordnung, die Abhaltung der Wablen zur periodischen Ergänzung des Handelsgerichts in Mainz betr; — 2) Bekanntmachung, die Organisation der Verwaltungsbehörden, insbesondere Errichtung einer RegierungS-Eom- mission zu Worms betr.; — 3) Bekanntmachung, die Errichtung eines SalzmagazinS zu Fürth betr.; - 4) Dienstnachrichten.
Bekanntmachung,
bte Organisation der Verwaltungsbehörden, insbesondere Errichtung einer Regierungs- Commission zu Worms betr.
Nachdem eingetretener Hindernisse wegen beschlossen worden ist, daß die durch allerhöchste Verordnung vom 14. Mai d. I. angeordnele Regierungs-Commission zu Worms nicht schon am 11. d M-, fonbern an einem späteren, noch zu bestimmenden Tage in Wirksamkeit treten soll, so wird dies hiermit bekannt gemacht. —
Darmstadt am 1. Juli 1850.
Großh. Hess. Ministerium des Innern.
In Verhinderung des Ministerial-Directors r
Maurer. Melior.
ft e n.
KL
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und ‘J Sonnabend. — Preis des Jahrgangs für Einheimische \ 1 ff. 30 kr., kür Auswärtige ine!. Postaufschlag 1 st. 42 kr.
R. C. 5856. Gießen am 5. Juli 1850.
Betreffend: Die Landgestüts-Anstalt, insbesondere die Bedeckung der Stuten durch LandgestütSbe- schaler für 4 850.
Die Großherzoglich Hessische
Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen
an
sämmtliche Gr. Bürgermeister des Regierungsbezirks»
r?Cni r®*e d'e, Verzeichnisse über die im laufenden Jahre von den Landgcstütsbeschälern nnimmm hnfif ni*t bereits geschehen ist, binnen 8 Tagen unfehlbar einzuscnden, oder
anzuzeigen, daß keine Bedeckung stattgefunden hat.
K ü ch l e r.
(1436)


