Ausgabe 
10.7.1850
 
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ÄnzeigMatt

der

Stadt und des Regierungsbezirks

AuSW-rtS ubonnirt man stch bei allen Postämtern Sn Gießen bei der Grped. (Eanrleibetg Lit. B. 92t. 1.) EinrückungSgebühr für die gespaltene LorvuSzeile 2 kr.

JV§. SS* Mittwoch den 10» Juli 1SSO*

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Amtlicher TheLl.

Auszug aus dem Großh. Regierungsblatt:

Nr. 3 3 vom 3. Juli 18 50.

Inhalt: 1) Verordnung, die Abhaltung der Wablen zur periodischen Ergänzung des Handelsgerichts in Mainz betr; 2) Bekanntmachung, die Organisation der Verwaltungsbehörden, insbesondere Errichtung einer RegierungS-Eom- mission zu Worms betr.; 3) Bekanntmachung, die Errichtung eines SalzmagazinS zu Fürth betr.; - 4) Dienstnachrichten.

Bekanntmachung,

bte Organisation der Verwaltungsbehörden, insbesondere Errichtung einer Regierungs- Commission zu Worms betr.

Nachdem eingetretener Hindernisse wegen beschlossen worden ist, daß die durch allerhöchste Verord­nung vom 14. Mai d. I. angeordnele Regierungs-Commission zu Worms nicht schon am 11. d M-, fonbern an einem späteren, noch zu bestimmenden Tage in Wirksamkeit treten soll, so wird dies hiermit bekannt gemacht.

Darmstadt am 1. Juli 1850.

Großh. Hess. Ministerium des Innern.

In Verhinderung des Ministerial-Directors r

Maurer. Melior.

ft e n.

KL

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch undJ Sonnabend. Preis des Jahrgangs für Einheimische \ 1 ff. 30 kr., kür Auswärtige ine!. Postaufschlag 1 st. 42 kr.

R. C. 5856. Gießen am 5. Juli 1850.

Betreffend: Die Landgestüts-Anstalt, insbesondere die Bedeckung der Stuten durch LandgestütSbe- schaler für 4 850.

Die Großherzoglich Hessische

Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen

an

sämmtliche Gr. Bürgermeister des Regierungsbezirks»

r?Cni r®*e d'e, Verzeichnisse über die im laufenden Jahre von den Landgcstütsbeschälern nnimmm hnfif ni*t bereits geschehen ist, binnen 8 Tagen unfehlbar einzuscnden, oder

anzuzeigen, daß keine Bedeckung stattgefunden hat.

K ü ch l e r.

(1436)