Ausgabe 
8.6.1850
 
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Diebstahl.

Sn der Nacht vom 27. auf 28. d. M. wurden aus einem hiesigen Gasthaus nachfolgende Gegen­stände entwendet:

1) eine silberne Cylinderuhr in der Größe eines pr. ThalerS, auf her Rückseite guillochirt, Blumen vorstellend, dieselbe hatte am Rande 2 goldene Ringe, weißes Zifferblatt mit römischen Zahlen; der Hintere Deckel war einmal los gewesen und wieder beigedrückt,

2) mit dieser Uhr ein daran hängendes goldenes Kettchen, theilweise emaillirt und mit zwei Glöck­chen versehen,

3) ein Porlemonnais von braunem Leder, gepreßt, mit Stahlschloß,

4) mit demselben 8 fl. in verschiedenen Geldsorten.

Verdacht fällt auf einen jungen Menschen, der sich hierSalti aus Grüschheim," in Frankfurt Daldy aus Fulderdorf" eingeschrieben hat.

Dersilbe trug einen dunkelgrünen Oberrock, dunkelbraune Hosen und eine braune sogenannte Elsäs­ser Tuchmütze. Er sprach das Deutsche mit Elsässer Dialeet, mit etwas jüdischer Aussprache, das Französische geläufig, und gab sich für einen Handelsmann mit Ouincailleriewaaren aus.

Sein Signalement wird nachfolgend angegeben. Größe: circa 5' Haare: dunkel und lang, Augen grau, Augenbraunen: dunkel und stark, Nase: groß und breit, Mund: aufgeworfen, Bart: keinen, Statur: untersetzt.

Spuren der entwendeten Gegenstände und des ThäterS sind hier anzuzeigen.

Alle Justiz- und Polizeibehörden werden aber ersucht, auf das beschriebene Individuum fahnden zu lassen, im Betretungsfall es zu arretiren und Mittheilung anher zu machen.

Homburg den 29. Mai 1850.

Landgräfl. Hess. Justiz-Amt

Dr. v. Haupt. (1181)

Polizeiliche Bekanntmachungen.

Das Baden in der Lahn betreffend.

Da mehrfache Beschwerden über den Unfug beim Baden in der Lahn vorgebracht worden sind, so wird die bestehende Vorschrift, wonach:

von dem letzten, unterhalb der Pulvermühle dahier gelegenen Badhause an, stromaufwärts bis zum sog. Schäferbrunnen, das Baden in der offenen Lahn, (außerhalb der Badhäuser) sowie das Entkleiden an beiden Ufern, bei 5 fl. Strafe für jeden Einzelnen verboten ist."

unter der Anfügung in Erinnerung gebracht, daß das Baden von dem vorgedachten Badhause an ab­wärts bis zu der Stelle der Lahn, welche auf beiden Ufern durch Pflöcke bezeichnet ist, ohne den Ge­brauch von Badhosen, bei 1 fl. 30 fr. Strafe untersagt ist.

Gießen am 5. Juni 1850. Der Großh. Bürgermeister-Viear

1214) Rühl.

Nach einer erhaltenen Benachrichtigung ist der Georg Steigers Wittwe zu Pohlgöns am 8. vorigen Monats auf dem hiesigen Jal rmarkt ein grau und weiß geflecktes Ferkel zugelaufen, woselbst es von dem sich legitimirenden rechtmäßigen Eigenthümer in Empfang genommen werden kann.

Gießen am 6. Juni 1850. Der Großh. Bürgermeister-Vicar

1213) R ü hl.

Gefundene Gegenstände.

Ein Geographiebuch, ein Paar goldne Ohrringe, ein Kindertäschchen und ein kleines weißes Sacktuch sind gefunden und auf Gr. Polizeibüreau dahier abgegeben worden.

Gießen am 7. Juni 1850.

Edictalladung.

905) Gießen.

Okffmtliche Aufforderung.

Die unbekannten Erben der dahier verstorbenen Fräulein Hermine von Dresky, sowie alle Die­jenigen, welche an den Nachlaß derselben sonst An­sprüche zu machen haben, werden hiermit aufge­

fordert, solche sogewiß binnen sechzig Tagen von heute an dahier geltend zu machen, als sonst nach Ablauf der Frist anderweit über den Nachlaß ver­fügt werden wird.

Gießen am 19. April 1850.

Gr. Hess. Stadtgericht. Muhl. Wörner.