Änzeigeblatt

Stadt und des

1S5O

Jtt 54

Amtlicher Th ei l

Erscheint wöchentlich zwei Mrl: Mittwoch und Sonnabend. Preis des Jahrgangs für Einheimische t ff. 30 ft., für Auswärtige incl. Poftausschlag 1 ff. 42 fr.

Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern In Gießen bet der Erped. (Canzlciberg Lit B. Nr. t.) EinrückungSgebllhr für die gespaltene CordnSzeile 3 'r.

der

Regierungsbezirks

Sonnabend den 6 Juli

Polizeiliche Bekanntmachung.

Gesundene Gegenstände.

Ein großer Schlüssel, ein Zuchtschweinchen taufgefangen), ein gelbstreifiger Doggenhund (zugelaufen).

Gießen am 5. Juli 1850. Großh. Poltzeiverwal tung.

Edictalladung.

1338) Grünberg.

Oeffentliche Aufforderung.

Ansprüche alter Art an den Nachlaß des Wil­helm Fuchs von Saasen und dessen Eheweiber, so­wie dessen abwesenden Sohn Wilhelm sind binnen 4 Wochen sogewiß dahier anzuzeigen und zu be­gründen, widrigenfalls bei der Regulirung des ge­nannten Nachlasses keine Rücksicht auf diese Ansprüche genommen werden wird.

Grünberg den 18. Juni 1850.

Gr. Hess. Landgericht das.

W e l ck e r. Emmerich.

Besondere Bekanntmachungen.

1387) Gießen.

Vermißte Feuerei nt er.

Die Feuereimer Lit. A. Nr. 145 und Lit. B. Vir. 90 sind bei dem Brande in dem Hause des Bäcker Wallenfels an der Kühgasse nicht zurückge- roort,c", und wird der Finder derselben zur Ablieferung hiermit aufqefordert

Gießen am 1. Juli 1850.

Der Bürgermeisterei-Vikar rj Rühl.

1394) Gießen. Der Pfandschein Nr. 20224 über einen schwarzen Frack, ist angeblich verloren

gegangen. Da nun der Verpfänder das Pfand auslösen will, so werden diejenigen, weiche etwa Ansprüche an dasselbe bilden könnlen, aufgeforde>t, solche innerhalb 14 Tagen dahier zur Anzeige zu bringen, als ansonst das Pfand ohne alles Weitere verabfolgt werben wird.

Gießen den 2. Juli 1850.

Die Pfandhausverwaltung. Bieler. Pfeil.

1364) Gießen. Die auf Johannitog, den 24. d. MtS. fällig gewesenen Holzsteiggelder sind binnen 14 Tagen zur hiesigen Stadlkaffe zu bezahlen.

Gießen deii 27. Juni 1850.

Ter Stadirechner Enders.

1419) Ruppertenrod. Der von der Ge­meinde Ruppertenrod voriges Jahr zum erstenmal auf den 2. August abgeballene Vieh- und Krämer- markt wird wegen dem jüdischen Feiertag auf

Dienstag den 16. Juli d. I.

verlegt, welches man andurch im Interesse des han­deltreibenden Publikums zur allgemeinen Kennlniß bringt.

Die Großh. Bürgermeister int Regierungsbezirk Gießen werken ersucht, dieses in ihren Gemeinden veröffentlichen zu lassen.

Ruppertenrod den 3. Juli 1850.

Ter Bürgermeister Kratz.