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Nr. R. C. 4655. _ .

Betreffend: In U-S. gegenWilhelm Christian Weil ®'^en am 30' $f?ai 1850. vonEchzell wegen Diebstahls.

, Die Großherzoglich Hessische

Regie rungs-Commission

des Regierungsbezirks Gießen

an sammtüche Gr. Bürgermeister des Regierungsbezirks.

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Polizeiliche Bekanntmachung.

Gefundene Gegenstände.

XX »X*- äR0C<' U,b «-"»-»schach-» flut, gefunden und auf @r. WiyMreau Gießen am 4. Juni 1850.

mit

1119)

Bekanntmachung und Aufforderung.

Johannes Rinn, Jacobs Sohn, 9r. zu Heu. chech"m, ist für einen Verschwender erklärt und

Kurfürst!. Hess Landgericht.

Theis.

Beglaubigt: Schwarzentag, k. A.

Gießen.

ich mich veranlaßt, durch meinen, mittelst der Bollmacht sub E legitimirten Anwalt klagend zu buten: 8

den ersten Mitverklagten edictaliter vor- julabeti, beide Verklagte aber solidarisch zu verurtheilen, die libellirten Darlehen von 166 Rthlr. 20 Sgr. resp. 111 Rthlr. 3 Sgr. 4 ^Ir. und 55 Rthlr. 16 Sgr. 8 Hlr. mit Zinsen zu 5 Proeent hiervon seit dem/ resp. und %48 alsbald an mich zu bezahlen, wir auch eine Sperial-Hypothek an den in Anlage A näher beschriebenen Immo­bilien zuzusprechen und Verklagte zr? deren Abtretung zum Zwecke der Veräußerung und meiner Befriedigung, sowie auch zum Kostcn- erjatze schuldig zu erkennen:

12. Juli I. I., Morgens 10 Uhr, Contimazirzeit bei Meidung des Kostenersatzes hier vorzubringen. Zugleich wird er benachrichtigt, datz die in der Klage angezogenen Urkunden zu seiner Einsicht im Gerichtslokale bereit liegen und daß Ausfertigungen der in der Sache ferner zu er- theilenden gerichllichen Verfügungen und Bescheide statt Verkündigung vor dein Gerichiszimmer werden angeheftet werden.

Marburg den 24. April 1850.

&f, der Auflage hierdurch bekannt gemacht, den Klager klaglos zu stellen oder etwaige Einreden gegen dieselbe im Termin den

Edictalladungen.

1007) Marburg.

Decret

in Sachen des Gymnasiallehrers Dr. Julius Hart­mann zu Rinteln, Klägers

gegen

1) den abwesenden Heinrich Schönhard und

2) die Witlwe des Töpfers Johannes Schon- Hard, m Marburg, Verklagte,

wegen Hypothek-Forderung.

Dem Verklagten I., da er von hier abwesend und sem fetziger Aufenthaltsort unbekannt ist, wird nachstehende Klage, als:

Nachdem unter A', B und C anliegenden und Pfandverschreibungen vom 17 ^uni 1845 und 6. Juni

1846 haben Johannes Schönhard des ersten Mitverklagten Vater und dessen zweite Ehefrau die zweite Mitverklagte von mir drei Darlehen' nämlich 166 Rthlr. 20 Sgr. (300 fl) in Rthlr.'

ft (obcr 200 fl.) und 55 Rthlr.

" Sgr. 8 Hlr (100 fl.) unter solidarischer Verpflichtung erhalten, und dabei versprochen d.ese Capitalien mit 5 Proeent jährlich zu ver- zmscn, zu meiner Sicherheit aber das in der Anlage A näher beschriebene, noch jetzt im Be­sitz der zweiten Mitverklagten befindliche Grund- elgenthum speeiell verpfändet. In Folge des eingetrctenen Todes des Johannes Schönhard r~rCIrter Sohn Heinrich, welcher zur

Zeit des Todes des Ersteren noch in dessen väterlicher Gewalt stand, Erbe desselben gewor- ?nU9fni?£r ne*Ä .^"verklagte ist jedoch, wie in Anlage D beichemigt worden ist, nach Ame­rika ausgcwandert; und da nun nach derselben Anlage die drei Capitalien der Mitverklagten vor langer als drei Monaten gekündigt, bis jetzt aber noch nicht abgetragen worden sind, so sehe