Ausgabe 
2.3.1850
 
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Polizeiliche Bekanntmachung.

Gefundene Gegenstände.

Ein kleines buntes seidenes Halstuch, ein buntes Sacktuch, ein altes Sackmesser und ein Korbdeckel sind gefunden und auf Gr. Polizeibüreau dahier abgegeben worden.

Gießen am 1. März 1850.

Edictalladungen.

80) Gießen. Forderungen jeder Art an das im Betrage von 1130 fl. 16 kr. überschuldete Ver- mögen des von Gr. Hofgericht dahier für concurs- fällig erklärten Caspar Becker IV., Finken's Eidam, von Altenbuseck sind im Termin

Freitag den 8. März b. I., Vormittags 9 Uhr, bei Vermeidung des ohne besonderes Präclusiv« Decret eintretenden Ausschlusses von der Masse da­hier anzuzeigen und zu begründen.

Gießen den 8. Januar 1850.

Gr. Hess. Landgericht. Ploch.

97) Gründer g.

Oessentliche Ladung.

In Folge Hofgerichtlichen Conrurserkenntnisses über das Vermögen des heimlich nach Amerika entwichenen Johannes Feuerstein von Stan­genrod werden alle, welche irgend welche An­sprüche an die Concursmasse bilden zu können glau­ben, hiermit aufgefordert, solche sogewiß

Montag den 4. März d. I.

Vormittags 9 Uhr, dahier anzuzeigen und zu begründen, auch sich des Güteversuchs zu gewärtigen, widrigenfalls sie ohne erfolgendes Präclusivdekret von der Concursmasse ausgeschlossen, beziehungsweise als den Beschlüssen der Mehrzahl der Gläubiger beigetreten erachtet werden sollen.

Zugleich wird dem Johannes Feuerstein aufge­geben, sich im erwähnten Termin sogewiß zu Wah­rung seiner Rechtszuständigkeiten hier einzufiuden, als' sonst ein Verzicht hierauf von seiner Seite unterstellt werden wird.

Grünberg den 28. December 1849.

Gr. Hess. Landgericht daselbst.

W elcker.

Besondere Bekanntmachung.

228) Gießen.

Aufforderung an die Schuldner der hiesi­gen Pfand- und Leihanstalt.

Die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihan­stalt, deren Pfänder in den Monaten Juli, August, September, October, November und December 1849 verfallen sind, werden anfgefordert, in dem Zeit­raum vom 15. Februar bis zum 15. März, dieselben

entweder einzulösen oder zu prolongiren, als sonst deren Versteigerung am 15. April d. I. staltfindet.

Nach fruchtlosem Ablauf obigen Zeitraums kann weder Einlösung, Prolongaiion noch Umschreibung vorgenommen werden. Die Säumigen haben es sich daher selbst beizumessen, wenn sie ihre Pfänder erst in dem Versteigerungstermin, gegen baare Zah­lung, einlösen können.

Pfänder aus wollenen Stoffen müssen unbedingt eingelöst werden.

£3?^ Die Herren Bürgermeister des Regierungs­bezirks werden ersucht, Vorstehendes in ihren Ge­meinden bekannt machen zu wollen.

Gießen am 9. Februar 1850.

Die Pfandhausverwaltung. Bieler. Pfeil.

Versteigerungen.

345) Gießen.

Montag den 4. März d. I., Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dahiesigem Rathhaus auf freiwilligen An­trag des Andreas Loos und dessen Kinder dahier, Die denselben zu stehenden Immobilien, als:

Grundb. lDKlfir.

71093 29 Hofraithe hinter dem Burggraben,

7,09t 27 Grabgarten daselbst,

yi8 106 Wiese, zehntfrci an der Lahn und

Wismarer Weg,

5/gs 103 Acker an der Broßbrücke,

5/35o 462 Acker auf den Haddergraben,

5/434 243 Acker über dem Fabrizischen Acker

auf dem Fluthgraben,

7/37 1 22 Acker auf dem Laufertsröder Weg,

%. 272 Wiese am Gießer Pfad,

ygg 294 Acker im Altenfeld zwischen den

Gärten,

41/43 714 Acker über dem Rodt auf die

Rodtgärten,

4y68 8 33 Acker über dem Schäferbruunen,

öffentlich meistbietend versteigert und bei nicht an­nehmbaren Geboten sogleich auf 3 Jahre verpachtet werden.

Gießen den 22. Februar 1850.

Der Beigeordnete Rühl.

381) Gießen.

Montag den 25. März d. I., Mittags 2 Uhr,

soll auf dahiesigem Rathhaus die den Erben des