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Edictalladung.
2) Hersfeld. Nachdem am 20. v. M. die Ehefrau des Andreas Rieding, Anna Catharina geb. Henning zu Hernes gegen ihre, bescheinigtermaßen, unbekannt, wo, sich aufhaltenden Brüder Johannes und Justus Hennig aus Hernes dahin, daß auf den Seitens ihrer von ihrem Vater im Jahre 1839 gerichtlich erkauften Grundstücken Her- neser Gemarkung, das gesetzliche Pfandrecht wegen 17 Thalern 9 Sgr. 9 Hlrn. des den Verklagten als Miterben ihres Vaters zu 7, zugestandenen Kaufgelds, eingetragen gewesen sei,
daß sie diesen Kaufgeldsantheil den Verklagten im gedachten Jahre gegen das Versprechen derselben, ihr für die Löschung des Pfandrechtseintrags durch Auöstellnug einer dazu tauglichen, gemeinschaftlichen Quittung zu sorgen, bezahlt habe,
daß die Verklagten jedoch ohne ihr Versprechen erfüllt zu haben, sich kurz nachher unbekannt, wohin? entfernt,
dadurch sie, die sie nach dem Weiterkauf der fraglichen Grundstücke die Löschung des gedachten Pfandrechtseintrags habe bewirken lassen müssen, zur gerichtlichen Deposition des erwähnten Kaufgeldsautheils, geuöthigt hätten, und daher zu ihrer Entschädigung im Betrage desselben verbunden seien, wozu sie die Verklagten deshalb wie zur Erstattung der Proceßkostcn, zu verurtheilen bitte
beim unterzeichneten Gericht angestellt hat, und darauf die nachstehende Verfügung:
»die Verklagten haben die Klägerin entweder „klaglos zu stellen, oder in dem auf den 22. ,/Januar 18-50 Morgens 9 Uhr Contumazir- „stuude angesetzten Termine sich einzufinden.
»In diesem zur mündlichen Verhandlung be- „stimmten Termine haben beide Theile entweder »in Person oder durch zulässige, gehörig legiti- »mirte Bevollmächtigte das Geeignete vorzu- »bringen, auch die Beweise ihrer Behauptungen »bereit zu halten, und für den Fall, daß die „Sache durch gegenseitige Erklärungen nicht so- »fort sich erledigt, alsbald ihre Urkunden in be- »weisender Form vorzulegen, ihre Zeugen zu »benennen und von der Eideszuschiebung Ge- »brand) zu machen, sowie über ihr beiderseitiges „Vorbringen sick) zu erklären.
„Erscheinen die Verklagten in dem Termine »nicht, so wird die Klage für eingestanden an- „genommen, und bleibt die Klägerin aus, so „werden die Verklagten von der Instanz ent- »bunden.
»Beweismittel, welche vorgeschriebener maßen »nicht geltend gemacht worden sind, werden in „diesem Rechtsstreite nicht weiter berücksichtigt, »und Thatsachen und Urkunden, sowie die zu- »geschobenen Eide, über welche die erforderliche »Erklärung nicht erfolgte, sind als eingcstanden, »beziehungsweise als anerkannt und verweigert »anzusehen.
„Erklärungen eines nicht gehörig Bevollmäch-
»tigten bleiben, insofern nicht aus besonderen „Gründen eine weitere Frist zur Beibringung »der Vollmacht gestattet wird, unbeachtet
am heutigen Tage vom unterzeichneten Gericht er- theilt worden ist, so wird dieselbe den Verklagten hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die künftigen Verfügungen nur am Gerichtsbrett werden angeschlagen werden.
Hersfeld am 4. December 1849.
Kurfürstliches Landgericht S ch mi tz.
vdt. ManikowSky
Versteigerungen.
3) Gießen. Das Reinigen von 120 Gewehren bei der Stadt Gießen veranschlagt zu 16 fl. soll
Mittwoch den 8. Januar 1850, Vormittags 9 Uhr, auf dem Rathhause dahier an den Wenigstsordern- den vergeben werden.
Gießen den 28. December 1849.
Der Bürgermeister I. b. V.
Der Beigeordnete Rühl.
2377) Gießen.
Holzversteigemng im Gießener Stadtwalde.
Donnerstag den 3 Januar k. I., von Morgens 9 Uhr an, soll in dem hiesigen Stadiwalde, District Heegstrauch, Unterhag, Waldhute uno Hegewald, nach- verzeichnetcs Holz öffentlich versteigert werden.
6 Stecken Fichten-Stockholz,
550 Wellen „ Reisholz, 8'/2 Stecken Kiefern-Prügclholz, 15 » „ Stockholz,
17375 Wellen » Reisholz,
7 Fichten-Stämmc, von 74 Cubikf., 14 Kiefern » von 101 »
2 Lerchen » von 10 »
198 Fichten-Stangen, von 673'4 »
654 Kiefern » von 1355'/, "
2 Lerchen » von 10 »
Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zah- ungsfrist bis 24. Juni 1850 gestattet.
Die Zusammenkunft ist auf der Licher Straße an der II. Schneiße.
Die Herren Bürgermeister der umliegenden Orte werden ersucht, dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.
Gießen den 26. December 1849.
Der Bürgermeister.
I. d. V.
der Beigeordnete Rühl.
1) Gießen. Die Theilhaber der nunmehr aufgelösten Weinhandlung von I. B. Seipp und Gebr. Asmus sind gesonnen zum Zwecke der Aus-


