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»„gtkom-M- md -ig-nist- Fremden °om 29. bis 31. Mai 1850.
3 n den Gasthäusern.,
^ro- Kßl Jocobson v. Hanau, Schatten« Vf » ©Ittnrond v. Wunsiedel, Kipper v Könia.
stem, Schmidt v Hopfenburg, Dickes v Frankfurt, Lana v Rhcpdt, Metzler v. Pfaffenhofen, Oppenheimer v. Stuttaardt' Brühl u. Ettling v. Düren. Hr Wordkamm. Rent. v ^Cob- enz. Hr. Ragaß, Part. v. Reichenau Hr. Neuhof, Stud. Ö. Halle. (ointe d Onmartin v. Paris, Mad. Hirsch » Fr-edber, Hr. Fellmer, n, v. Bremen. Fck. Wanfried v' Halle. Hm. Äst. Roth v. Carlsbafen, Danzer v. Lanqen- berg, Geper v. Braunschweig u. Weidner v. Hofgeismar.
Im Einhorn. .* Hr v Dremmal Part. v. Main, '^utsbes v. Wiesbaden. Hr. Nicolos, Juwel v. St. Petersburg Hr. Zuller l)r. u Hr. Gredy Pros. v. Mainz. Hrn. «ff Galling v. Frankfurt, Marr n/Beper« thal v. Worms. Voukes v Labr, Dreher v. Bingen, /ßor« v 'Martin u. Schott v. Frankfurt. Hammer V. Elberfeld, Rooser v. Coln, Osterrieth u Strauß v. Frank- stirt u. Buckmg v. Alsfeld. Hr. Koch. Mechanik, v. Cöln. .^Erbach, Partik. v Mainz. Hr. Sauer, Fabrik, v. Bttlefcld. .^r. Rent.Z». Röntgens v. Berlin u. v. Schmitz v. Amsterdam. Hr. Schmalz, Oecon. v. Dortlingen.
,, 7^/‘r£"’ C™rV- kr. Keller, Wirtb v Frankfurt. Hr. Lang, Gerb ». Mainz. Hrn Oecon. Rühl v. Oberohmen, «.lemkraßcr v. Florstadt, Wagner e. Hopkgatten u Bücking V. Romrod. Hrn. Metzger Spamer, S-hlörp u. Hofmann ».Schotten. Hr. Rausb, Svedir. v. Großeichen. Hr. Roth, Muller v. Feiringeu. Hrn. Geschäftsl. Neumann v. Schot-
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Buntes.
Ern Besuch in dem Kloster La Trappe.
(Fortsetzung.)
Das Refektorium, wo die Brüderschaft sich zum Mahle versammelt, ist ein geräumiges Gemach, das die Porträts mehrerer Aebte und auch das von Jacob II. von England enthält, welches diesen Fürsten in Ge- scllschaft seines Almoseniers, des Marschalls v. Bellefont und des Herzogs v. Bedfort, an der Tafel des Abtes darstellt. An den Wänden stehen auch die Bibelverse, welche Mäßigkeit empfehlen und hier und da die bekannten Verzierungen von Todtenköpfen in rohen Freskogemälden. Die Tische stehen auf drei Seiten des Gemachs, an dessen oberem Ende eine Art Thronhimmel steht, unter welchem der Abt und die Prioren Platz nehmen. Die Plätze an den Tischen werden nach der Länge des Aufenthaltes der Mönche im Kloster bestimmt und sind mit dem Namen ihres Inhabers bezeichnet. Auf jedem Platze stehl ein hölzerner Teller, ein hölzerner' Lössel, ein zinnerner Krug, eine kleine grobe Serviette und ein hölzernes Salzfaß. Jeder Mönch erhält täglich zwölf Unzen Brod, von denen gewöhnlich acht Unzen zu Mittag gegessen werden und die Uebrigen zum Abendessen dienen. Eier und Butter, sowie Fisch und Fleisch werden nie auf dem Tische der Mönche gesehen, auch wird kein Gewürz, als ein wenig Salz, bei der Bereitung der Speisen erlaubt. Das einzige Getränke ist Quellwasser, zuweilen nur wird Milch gereicht und ersetzt dann die Stelle von Gemüsen oder Käse. Das Mittagsessen, das halb zwei Uhr des Nachmittags aufge
tragen wird, besteht gewöhnlich auS einer Schüssel gekochten Gemüses, einigen Aepfeln oder Birnen rum Dessert. Das Abendessen findet um sechs Uhr Abends statt und besteht stets aus Salat oder gekochtem kalten Gemüse. Während der Fasten oder der AdoentSzeit wird nur eine Mahlzeit des Tages gehalecn, und diese ,st noch frugaler als zu andern Zeiten. Niemand darf pch an den Tifch setzen, bevor er nicht in der Kirche sein Gebet verrichtet, seine Hände gewaschen und stin Arbcitstleid mit dem anständigen Kleide des Hausts vertauscht hat. Bei Tische mit bedeckten Haupte zu erscheinen, auf dem Tische auch nur einen Finger zu lassen, durch irgend ein Zeichen ein Wohlgefallen an den Speisen, die aufgetragen werden, zu verrathen oder in den Zähnen zu stochern, wird als ein großes Versehen angesehen und mit gehörigen Strasen gebüßt. Während des Essens steht einer der Mönche am Lesepult und liesst die Lection des Tages und von Zeit zu Zeit giebt der Abt ein Zeichen mit einer Klingel, worauf der Vorleser sogleich schweigt und die Brüder zu essen aufhören und bewegungslos mit gefalteten Händen und. niedergeschlagenen Augen dasttzen, bis ein anderes Zeichen ihnen erlaubt im Essen fort» zufahren. Auch Fremde erhalten zuweilen die Erlaub- niß im Refectorium zu Mittag und Abend zu essen, doch kann dieses nach den Regeln des Hauses nur bei besonderen Gelegenheiten geschehen.
(Fortsetzung folgt.)
Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch» und Steindruckerei.


