Ausgabe 
30.12.1846
 
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Änzeigefilatt

für die Stadt und -en Kreis Gießen.

M 103.

Mittwoch den 30. December

13M

Bekanntmachung,

betreffend einen angeblich gefundenen goldenen Fingerring.

Es ist ein goldner Fingerring mit rothcm Stein unter verdächtigen Umständen dahier angehalten worden. Der rechtmäßige Eigentdümer desselben wird hierdurch aufgefordert, sich binnen acht Tagen bei der unterzeichneten Behörde anzumelden und seine Eigentumsrechte zu begründen, widrigenfalls über den fraglichen Ring anderweit verfügt werden wird.

Gießen den 28. December 1846.

Der Großh. Hess Kreisrath des Kreises Gießen

Prinz.

Ldictalladung.

2089) Johann Melchior Seuling in Wieseck verpfändete dem Kircheukasten der Burgkirche in Gießen wegen eines Darlehns von 76 fl. verschie­dene Güterstücke. Dieses Darlehn ist in der Folge abgetragen, die Hypothek aber nicht gelöscht worden und es wird dieselbe vermißt, übrigens von I. M. Seuling das bestellte Pfandrecht nicht weiter an­erkannt.

Auf seinen Antrag fordert man darum alle diejenigen, welche etwa noch Ansprüche an jene Hypothek machen wollen, auf, dieselben sogewiß binnen 60 Tagen allhier zu begründen, als sie sonst für erloschen erklärt werden wird.

Gießen den 27. November 1846.

Gr. Hess. Landgericht.

Ploch.

Besondere Bekanntmachungen.

2017) Zur Bezahlung der Zinsen, welche von den bei der hiesigen Sparkasse angelegten Kapita­lien am Ende dieses Jahres fällig werde», ist nachstehender Termin festgesetzt worden:

Mittwoch den 30. December,

Die Interessenten werden daher aufgefordert, die Zahlung an diesem Tage in Empfang zu nehmen und hierzu durch Borzeigung der Schuld­scheine sich zu legitimireu.

Diejenigen, welche ihre Zinsen dem Kapital zugeschrieben haben und nicht persönlich sich ein.

finden wollen, werden ersucht, ihre Schuldscheine vorzeigen zu lassen, damit in diese der nöthige Ein­trag gemacht werden kann.

Die Zinsen werden nach dem Kalenderjahr berechnet und sind deswegen auch dann zu empfan­gen, wenn das Kapital im laufenden Jahr erst eingelegt wurde und volle Jahreszinsen noch nicht verfallen sind.

Zugleich muß ich die hiesigen Einwohner darauf aufmerksam machen, daß sie sich an den bestimmten Geschäftslagen des Morgens von 7 bis 10 und des Nachmittags von 2 bis 4 Uhr eiufiuden wollen, weil außer dieser Zeit der An­drang von auswärtigen Zinsenempfängern zu groß wird und diese alsdann vorzugweise befördert wer, den müssen.

Gießen den 26. November 1846.

Der Rechner der Spar- und Leihkasse Kehr.

2143) Die Pfandscheine M, 2515. über 2 Oberröcke und ein Frack, und M. 1520. über einen kitpfernen Waschkessel, sind angeblich verloren worden. Da nun die fraglichen Pfänder einge- lößt werden sollen; so werden Diejenigen, welche etwa Ansprüche an jene Scheine bilden könnten, aufgcfordert, diese innerhalb 14 Tagen dahier zur Anzeige zu bringen, als sonst die Pfänder ohne Weiteres verabfolgt werden.

Gießen den 18. December 1846.

Die Pfandhausverwaltung Bieler. Pfeil.