Anzeigeblatt
für die Stadt und den Kreis Gießen.
Ja 77. Samstag de« 26. September 1S446.
Frucht- u. Victualienpreise zu Gießen vom 26. Septbr. bis 3. Octbr. 1846.
Fleischtaxe.
1 Pfund gutes Ochsenfleisch . . .
1 „ Kuhfleisch......
1 „ Rindfleisch.....
1 „ Kalbfleisch.....
1 „ Schweinefleisch ....
1 „ Hammelfleisch gemästet
1 „ Leberwurst . ... »
1 „ Bratwurst.....
t ,, Schwartemagen . . .
1 „ Blutwurst......
1 „ gemischte Wurst . .
1 „ geräucherter Speck . . .
1 ,, Schinken......
1 „ Dörrfleisch.....
1 „ Rindsfett......
1 „ Hammelsfett.....
1 „ Schweineschmalz ausgelassenes .......
1 „ desgleichen, unausgelafsen
kr.
12
9
9
8
12
9
13
17
17
12
8
20
18
17
16
16
24
22
II 1 i 1 1 1 1 1 1 1 1 1 I w I 1 t» 1 ~
A n m. Die Zugaben dürfen in weiter nichts, als in stleisch von derselben Gattung bestehen» u. zwar aufioPfd. Fleisch nicht mehr als an derthalbPfd.u.s. w. «ach Proportion, welches auf i Pfd. nicht völlig 5 Loth ausmacht. Köpfe, Füße, Ge- raub.wic auch die ganz blutigen und nicht genießbaren Stücke vom Hals sind von der Zugabe gänzlich aus- geschlossen.
Brodtax e. 1
2 Pf. ordinäres Brod i , , „
. aus z Gersten - und
6 " " " j | Kornmehl bestehend
2 Pf. gemischtes Brod. unb
g '' " '' j f Kornmehl bestehend
4J Lth. Wasserweck.....
sj ii Milchbrod.....
Marktpreise.
1 Maas Milch..........
1 Pfund Butter..........
auch.........
5 Handkäse............
9 Eher............
1 Pfund Waizenmehl ........
1 » grob geschälte Gerste.....
1 « klein geschälte Gerste......
kr.
8
16
24
9
18
27
1
6
21
22
8
8
4
8
1 | 1 1 1 I 1 1 I | iO 1 1 CO tsD
Frachtpreise.
Städte
Gemas
Walzen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Friedberg.....
Gießen .....
Grünberg.....
Marburg.....
Wetzlar.....
das Malter das Malter das Malter das Mött der Scheffel
Pf. 200 200
90
ff. 1 kr.
131 40
13) 55
13» 50
10 81
5)57£
Pf. i ff- 180 12, 200 12
-i 12 ~ 9 84 5
kr.
30
55
30
'8
Pff
170
72
fl. | kr.
91 —
8’ 50 9' - 5} 9j
3 41Z
Pff
50
ff.
4
5
5
3
1 2
kr.
30
30
24
1 1 1 1 1^1
U 1 1 1 1 1
1 H 1 | I 1 |
Illi | ^1
fl.
1 “ 1 1 1 1 1
Polizey-Verfügung.
Das Befahren des Brandplatzes außer der chaussirten Bahn wird bei 1 fl. 30 fr. Strafe an» durch verboten.
Gießen am 14. September 1846. Der Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen
Prinz.
Besondere Bekanntmachungen.
1479) Das Anschaffen und Unterbalten der Gaffel ochsen für die Jahre 1847, 1848 und 1819 ("olt anderweit vergeben werden, wozu Concurrenz mit dem Bemerken eröffnet wird, daß die Bedingungen auf dem Bürgermeisterei-Büreau einge
sehen werden können, und die Forderungen unter versiegeltem Couvert mit der Aufschrift
„das Halten der Fasselochsen betr." bis 30. September dahier abzugebeu sind.
Gießen den 9. September 1846.
Der Bürgermeister Gg. Reiber.


